ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/0049/2025

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Beratungsfolge

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I. SACHVORTRAG:

 

Der Antragsteller beantragt die Errichtung von 3 KFZ-Stellplätzen im Heideweg 10, Fl.Nr. 1198/8.

 

Geplant ist, im südlichen Grundstücksbereich drei KFZ-Stellplätze mit den Maßen von jeweils 2,7 m x 5 m zu errichten. Die Stellplätze sind laut Antragsteller für Besucher gedacht. Mit welchem Belag die Stellplätze ausgeführt werden, geht aus dem Antrag nicht hervor.

 

Das betroffene Grundstück liegt teilweise im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 40 „Hardtweg“ und teilweise im Außenbereich gem. §35 BauGB. Die Stellplätze sollen im Außenbereichsteil realisiert werden, die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Stellplätze beurteilt sich nach daher nach § 35 BauGB. Es liegt kein privilegiertes Vorhaben nach Abs. 1 vor, das Vorhaben ist als sog. sonstiges Vorhaben nach Abs. 2 einzustufen. Ein sonstiges Vorhaben kann im Einzelfall zugelassen werden, wenn seine Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Öffentliche Belange werden u. a. dann beeinträchtigt, wenn das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht oder Belange des Naturschutzes bzw. Landschaftsschutzes beeinträchtigt werden. Der Flächennutzungsplan weist den Bereich als Fläche für Landwirtschaft aus. Es besteht daher ein Widerspruch zum Flächennutzungsplan. Dennoch sieht die Verwaltung die öffentlichen Belange nicht berührt, da in diesem Bereich seit Jahrzehnten keine Landwirtschaft stattgefunden hat und auch keine Pläne bestehen, diesen Bereich der Landwirtschaft wieder zur Verfügung zu stellen. Auf Nachfrage hat das Landratsamt München diese Sichtweise bestätigt.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann dem Vorhaben daher zugestimmt werden. Die Stellplätze sind gem. Stellplatzsatzung auszuführen.

 

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II. BESCHLUSSVORSCHLAG:

 

Das Einvernehmen zur Errichtung von 3 KFZ-Stellplätzen im Heideweg 10, Fl.Nr. 1198/8 wird erteilt. Die Stellplätze sind gem. Stellplatzsatzung auszuführen.

 

 

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Anlagen

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