ALLRIS - Vorlage

MITTEILUNG DER VERWALTUNG - BM-KL/0004/2025

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Beratungsfolge

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I. SACHVORTRAG:

 

Am 13.09.2023 hat der Stadtrat die Erstellung eines Kommunalen Wärmeplans für die Stadt Garching b. München beschlossen. Ziel des Wärmeplans ist es, eine zukunftsfähige und treibhausgasneutrale Wärmeversorgung für das gesamte Stadtgebiet zu entwickeln. Um eine fachliche Grundlage für das Vorhaben zu schaffen, hat die Stadtverwaltung im Vorfeld eine erste Bestandsanalyse der bestehenden Wärmeversorgung durchgeführt.

 

Auf Grundlage der durchgeführten Bestandsanalyse wurde seitens der Stadtverwaltung ein Vergabeverfahren zur Beauftragung eines externen Fachbüros initiiert, das die weiteren Planungsschritte einschließlich der Erstellung des Kommunalen Wärmeplans übernehmen soll. Im Rahmen einer zulässigen Direktvergabe wurde der Zuschlag nach ordnungsgemäßer Prüfung der Unterlagen an das Planungsbüro Tagueri AG erteilt. Der offizielle Auftrag zur Leistungserbringung erfolgte am 26.02.2025.

In der nun folgenden Projektphase wird das beauftragte Planungsbüro in enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung Szenarien zur zukünftigen, nachhaltigen Wärmeversorgung in Garching entwickeln. Ergänzend erfolgt eine kontinuierliche Einbindung des eigens eingerichteten Arbeitskreises „Kommunale Wärmeplanung“, der als beratendes Gremium das Projekt fachlich begleiten soll. Dazu fand am 24.03.2025 ein gemeinsamer Auftakttermin mit dem Planungsbüro sowie Vertreterinnen und Vertretern des Arbeitskreises statt. Im Rahmen dieses Treffens wurden die übergeordneten Ziele der kommunalen Wärmeplanung, die geplante methodische Vorgehensweise sowie der zeitliche Ablauf der nächsten Projektschritte vorgestellt und abgestimmt. Darüber hinaus diente der Termin zur Absprache und Validierung der bisher erhobenen Datenbasis.

Zur Finanzierung des Projekts liegt ein Förderbescheid der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH vor. Der ursprüngliche Bewilligungszeitraum war bis zum 30.06.2025 befristet. Da sich im Zuge der erforderlichen Datenerhebung Verzögerungen im Projektverlauf ergeben hatten, beantragte die Stadtverwaltung fristgerecht eine Verlängerung des Förderzeitraums. Der Antrag wurde durch den Fördermittelgeber bewilligt und bis zum 31.12.2025 verlängert.

 

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