BESCHLUSSVORLAGE - 3-BS/0021/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag des KJR auf Aufstockung der Jugendsozialarbeit an der Grundschule Hochbrück zum Schuljahr 2025/26
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Bildung und Soziales
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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15.05.2025
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I. SACHVORTRAG:
Mit Schreiben vom 9.4.2025 stellt der Kreisjugendring einen Antrag auf Aufstockung der Kinder- und Jugendsozialarbeit um 25% an der Grundschule Garching-Hochbrück zum Schuljahr 2025/26. Die Kosten werden auf ca. 24.000 EUR pro Jahr geschätzt.
Grundsätzlich beteiligt sich der Landkreis München zu 50% an den Kosten. Allerdings ist gemäß Förderrichtlinie der Bemessungsschlüssel für die Grundschule Hochbrück (0,5 Stellen) bereits ausgeschöpft, sodass die Aufstockung um 25% vollständig durch die Stadt Garching zu finanzieren wäre.
Laut Stellungnahme der kommissarischen Schulleitung Frau Norkauer ist eine Erhöhung von 50% auf 75% einer Vollzeitstelle dringend notwendig.
Die Jugendsozialarbeit an den Schulen stellt eine präventive Form der Jugendhilfe dar. Schwerpunkt ist die Förderung der Sozialkompetenz der Schülerinnen und Schüler. Dies geschieht insbesondere über Projekte und Aktionen im Klassen- oder Schulverbund, aber auch über die Einzelfallberatung und Arbeit mit Eltern.
Die Jugendsozialarbeit in Hochbrück ist mit der Betreuung von Einzelfällen völlig ausgelastet. Diese gestalten sich zunehmend zeit- und beratungsintensiv, sodass keine Zeit für präventive Arbeit bleibt. Diese wäre aber laut Frau Norkauer für das Gesamtgefüge der Schule dringend nötig. Wichtige langfristige Projekte, die positiv auf die gesamte Lernumgebung und das Sozialgefüge einwirken und wertvoll für alle Schülerinnen und Schüler sind, können nicht stattfinden und verstärken so die Einzelfallproblematiken.
Die Schule selbst bietet aufgrund ihrer Einzügigkeit und der sehr kleinen Lehrerschaft weniger Möglichkeiten mit Alternativen zu arbeiten. Dies führt dazu, dass die Jugendsozialarbeit vergleichsweise häufig am Unterricht teilnehmen muss bzw. sich am Vormittag verstärkt um einzelne Schülerinnen oder Schüler kümmert.
Um die Bedürfnisse der gesamten Schülerschaft abzudecken, ist aus Sicht der Verwaltung mindestens vorübergehend eine Aufstockung der Stelle sinnvoll, um die präventive Arbeit zu ermöglichen. Angelehnt an die Förderrichtlinie des Landkreises könnte die Aufstockung zunächst auf drei Jahre begrenzt werden und kann dann erneut geprüft werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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272,8 kB
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456,7 kB
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