BESCHLUSSVORLAGE - GB II/0034/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Anlage zur Richtlinie der Stadt Garching b. München zu freiwilligen Leistungen (Zuschussrichtlinie); Antrag auf Aufnahme des Vereins Garchinger Badminton Gruppe 69 e. V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB III Finanzverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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15.05.2025
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I. SACHVORTRAG:
In der Sitzung des Stadtrates am 23.03.2023 wurde mehrheitlich die Richtlinie der Stadt Garching zu freiwilligen Leistungen (Zuschussrichtlinie) mit Ihrer Anlage beschlossen, die ab dem 01.01.2024 in Kraft getreten ist.
Nach dieser Zuschussrichtlinie erhalten nur förderwürdige Vereine, die die Voraussetzungen dieser Richtlinie erfüllen, Zuschüsse. Eine dieser Voraussetzungen ist, dass der Verein bis zum 30.09. des jeweiligen Antragsjahres in der Anlage 1 zu der Zuschussrichtlinie erwähnt wird (Nr. 2.1 der Zuschussrichtlinie). In dieser Anlage ist die Garchinger Badminton Gruppe 69 e. V. nicht genannt.
Um zu den förderwürdigen Vereinen in der Anlage 1 der Richtlinie aufgenommen zu werden bedarf es nach Nr. 2.2 der Richtlinie einen Antrag mit Begründung, Tätigkeitsbericht und aktueller Vereinssatzung. Anschließend entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss über die Aufnahme in die Anlage 1 der Förderrichtlinie.
Der 1. Vorsitzende des Vereins Garchinger Badminton Gruppe 69 e. V. hat am 24. November 2024 bzw. 30. April 2025 einen Antrag per E-Mail mit dem geforderten Inhalt zur Aufnahme in die Liste der förderwürdigen Vereine nach Anlage 1 der Zuschussrichtlinie gestellt. Nach aktuellem Stand sind 16 Garchinger (8 Erwachsene, 8 Minderjährige), von gesamt 17 Mitgliedern, Teil dieses Vereins.
Laut dem Tätigkeitsbericht wurde der Verein 2024 aus der Gruppierung Garchinger Badminton Gruppe 69 gegründet. Zweck des Vereines ist laut beigefügter Satzung die Förderung des Sportes und erfüllt somit die Bestimmung der Richtlinie.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Aufnahme des Vereins Garchinger Badminton Gruppe 69 e. V. in die Liste der förderwürdigen Vereine nach Anlage 1 der Richtlinie der Stadt Garching zu freiwilligen Leistungen (Zuschussrichtlinie) ab dem 01.01.2025. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anlage 1 der Zuschussrichtlinie anzupassen
Alternativ:
Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt den Antrag zur Aufnahme des Vereins Garchinger Badminton Gruppe 69 e. V. in die Liste der förderwürdigen Vereine nach Anlage 1 der Richtlinie der Stadt Garching zu freiwilligen Leistungen (Zuschussrichtlinie) ab.
