BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/0051/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme der Stadt Garching zur 25. FNP-Änderung „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ der Gemeinde Ismaning im Bereich der BR-Sendeanlage; Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Bauverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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03.06.2025
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I. SACHVORTRAG:
Der Gemeinderat der Gemeinde Ismaning hat am 11.07.2024 bzw. 12.03.2025 den Aufstellungsbeschluss für die 25. Änderung des Flächennutzungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ gefasst.
In der Gemeinde Ismaning sollen im Bereich um die Sendeanlage des Bayerischen Rundfunks im Nordosten des Gemeindegebietes auf derzeit weitestgehend intensiv genutzten, landwirtschaftlichen Flächen vier Freiflächen-Photovoltaikanlagen errichtet werden. Mit der 25. Änderung des Flächennutzungsplans werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die künftige Ausweisung von vier Sondergebieten für „Freiflächen-Photovoltaik“ sowie das Sondergebiet „Umspannwerk mit Batteriespeicher“ geschaffen.
Zur Optimierung der Energieverwertung wird südwestlich der geplanten Photovoltaikanlagen ein Batteriespeicher errichtet. Dieser ermöglicht die Zwischenspeicherung und bedarfsgerechte Einspeisung der erzeugten Energie in das Stromnetz. Direkt angrenzend entsteht ein Umspannwerk, das den gespeicherten Strom in die erforderliche Netzspannung umwandelt und so einen reibungslosen Netzanschluss gewährleistet.
Die Fläche des künftigen räumlichen Geltungsbereichs der 25. Änderung des Flächennutzungsplans beträgt ca. 44,08 ha.
Die Belange der Stadt Garching werden durch die Planung der Gemeinde Ismaning nicht berührt.
