ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/0057/2025

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Beratungsfolge

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I. SACHVORTRAG:

 

Der Antragsteller beantragt die Errichtung einer Balkonüberdachung mit Solaranlage in der Pf.-Seeanner-Str. 26c, Fl.Nr. 1119/2.

 

Geplant ist, die über dem genehmigten Balkon auf dem Wintergarten eine Solarüberdachung zu installieren. Diese soll die im Bestand genehmigte Holzpergola ersetzen. Mit einer Tiefe von 2 m und einer Breite von 5,90 m entspricht die Überdachung den Maßen des darunterliegenden Balkons. Die Überdachung soll wie die Pergola an der Fassade und an zwei Stützen am Geländer befestigt werden.

Die GRZ/GFZ verändert sich durch die Maßnahme nicht.

 

Das betroffene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 98 „Pfarrer-Stain-Straße/ Pfarrer-Seeanner-Straße“. Dieser setzt Baugrenzen fest. Weitere Festsetzungen bleiben unberührt.

 

Es wird eine Befreiung wegen der Errichtung der Balkonüberdachung außerhalb des Bauraums benötigt. Aus Sicht der Verwaltung kann der Befreiung zugestimmt werden, da bereits im Bestand der Bauraum überschritten wird und die Überschreitung durch die Maßnahme nicht größer wird. Auch war bereits eine offene Überdachung über dem Balkon genehmigt. Die Befreiung ist damit städtebaulich vertretbar.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann dem Bauvorhaben zugestimmt werden.

 

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II. BESCHLUSSVORSCHLAG:

 

Das Einvernehmen zum Antrag auf Errichtung einer Balkonüberdachung mit Solaranlage in der Pf.-Seeanner-Str. 26c, Fl.Nr. 1119/2 mit der Befreiung wegen der Überschreitung der Baugrenzen wird erteilt.

 

 

 

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Anlagen

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