ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GBIII/0065/2025

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Beratungsfolge

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I. SACHVORTRAG:

Die Jahresrechnung 2024 schließt wie folgt ab:

 

Solleinnahmen und Sollausgaben Verwaltungshaushalt mit   2.636.060,21 €

Solleinnahmen und Sollausgaben Vermögenshaushalt mit     1.391.609,48 €.

 

Die Jahresrechnung schließt im Verwaltungshaushalt ohne Sollüberschuss oder Sollfehlbetrag ab, da die Umlage für den lfd. Sachbedarf, als auch die Investitionskostenumlage der Verbandsmitglieder noch im laufenden Haushaltsjahr 2024 abgerechnet wurde. Die dabei entstandenen Kassenreste werden im Folgejahr ausgeglichen.

 

Die Sollstellung der Abrechnung der Verbandsumlagen für den lfd. Sachbedarf erfolgte als Abschlussbuchung des HJ 2024. Der Verwaltungshaushalt ist dadurch in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Die Aufwendungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (UGr. 9352 und 9353) wurden durch die Zuführung vom Verwaltungshaushalt gedeckt.

 

Die Zweckverbandsumlage des Landkreises liegt 138.160,73 € niedriger als geplant. Hauptgrund sind die geringeren Ausgaben im Bereich der Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen und des sonstigen unbeweglichen Vermögens (Gruppierung 50,51).

 

Die Stadt Garching b. München erhält als Verbandsgemeinde 14.181,51 € zu viel gezahlter Verbandsumlage rückerstattet.

 

Im Verwaltungshaushalt wurden in der Jahresrechnung 2024 Haushaltsreste bei folgender Haushaltsstelle gebildet:

Haushaltsstelle

Bezeichnung

Haushaltsreste

1.23000.50110

Gebäudeunterhalt – großer Bauunterhalt

300.000,00 €

 

Im Vermögenshaushalt wurden Haushaltsreste in der Jahresrechnung 2024 bei folgender Haushaltsstelle gebildet:

Haushaltsstelle

Bezeichnung

Haushaltsreste

2.23000.93520

Erwerb v. beweglichen Vermögen

30.000,00 €

2.23000.93530

Erwerb v. beweglichen Vermögen IuK-Ausstattung

100.000,00 €

2.81000.94510

PV-Anlage; weitere Hochbaumaßnahmen

67.000,00 €

 

In Abgang wurden folgende Haushaltsreste gebracht:

Haushaltsstelle

Bezeichnung

Abgang

2.23000.94000

Hochbaumaßnahmen (Neubau Gymnasium)

190.475,80 €

2.23000.94900

Baunebenkosten Hochbau (Neubau Gymnasium)

110.412,64 €

 

Die Feststellung des (Soll-)Ergebnisses für die Jahresrechnung 2024 ist als Anlage 1 beigefügt.

 

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II. BESCHLUSSVORSCHLAG:

Die Verbandsversammlung genehmigt die neuen Haushaltsreste und beschließt die Jahresrechnung 2024 örtlich prüfen zu lassen.

 

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Anlagen

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