BESCHLUSSVORLAGE - GBIII/0065/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Verweisung der Jahresrechnung 2024 ZV Gymnasium zur örtlichen Prüfung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB III Finanzverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Zweckverband Staatliches Gymnasium Garching
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Entscheidung
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25.06.2025
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I. SACHVORTRAG:
Die Jahresrechnung 2024 schließt wie folgt ab:
Solleinnahmen und Sollausgaben Verwaltungshaushalt mit 2.636.060,21 €
Solleinnahmen und Sollausgaben Vermögenshaushalt mit 1.391.609,48 €.
Die Jahresrechnung schließt im Verwaltungshaushalt ohne Sollüberschuss oder Sollfehlbetrag ab, da die Umlage für den lfd. Sachbedarf, als auch die Investitionskostenumlage der Verbandsmitglieder noch im laufenden Haushaltsjahr 2024 abgerechnet wurde. Die dabei entstandenen Kassenreste werden im Folgejahr ausgeglichen.
Die Sollstellung der Abrechnung der Verbandsumlagen für den lfd. Sachbedarf erfolgte als Abschlussbuchung des HJ 2024. Der Verwaltungshaushalt ist dadurch in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Die Aufwendungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (UGr. 9352 und 9353) wurden durch die Zuführung vom Verwaltungshaushalt gedeckt.
Die Zweckverbandsumlage des Landkreises liegt 138.160,73 € niedriger als geplant. Hauptgrund sind die geringeren Ausgaben im Bereich der Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen und des sonstigen unbeweglichen Vermögens (Gruppierung 50,51).
Die Stadt Garching b. München erhält als Verbandsgemeinde 14.181,51 € zu viel gezahlter Verbandsumlage rückerstattet.
Im Verwaltungshaushalt wurden in der Jahresrechnung 2024 Haushaltsreste bei folgender Haushaltsstelle gebildet:
Haushaltsstelle |
Bezeichnung |
Haushaltsreste |
1.23000.50110 |
Gebäudeunterhalt – großer Bauunterhalt |
300.000,00 € |
Im Vermögenshaushalt wurden Haushaltsreste in der Jahresrechnung 2024 bei folgender Haushaltsstelle gebildet:
Haushaltsstelle |
Bezeichnung |
Haushaltsreste |
2.23000.93520 |
Erwerb v. beweglichen Vermögen |
30.000,00 € |
2.23000.93530 |
Erwerb v. beweglichen Vermögen IuK-Ausstattung |
100.000,00 € |
2.81000.94510 |
PV-Anlage; weitere Hochbaumaßnahmen |
67.000,00 € |
In Abgang wurden folgende Haushaltsreste gebracht:
Haushaltsstelle |
Bezeichnung |
Abgang |
2.23000.94000 |
Hochbaumaßnahmen (Neubau Gymnasium) |
190.475,80 € |
2.23000.94900 |
Baunebenkosten Hochbau (Neubau Gymnasium) |
110.412,64 € |
Die Feststellung des (Soll-)Ergebnisses für die Jahresrechnung 2024 ist als Anlage 1 beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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91,2 kB
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