BESCHLUSSVORLAGE - GBIII/0066/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung 2025 ZV Gymnasium Garching mit Haushaltsplan
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB III Finanzverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Zweckverband Staatliches Gymnasium Garching
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Entscheidung
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25.06.2025
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I. SACHVORTRAG:
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2025 wurde dem Landratsamt München zur Beurteilung zugesandt. Dieses hat mit Schreiben vom 13.05.2025 sein Einverständnis mit dem Haushaltsentwurf erklärt.
Wie dem Vorbericht zu entnehmen ist, erfolgte die Haushaltsplanaufstellung in enger Anlehnung an die Orientierungen des Landratsamtes München.
Der Vermögenshaushalt enthält eine Investitionskostenpauschale von 30.000 € für allgemeine Beschaffungen. Für IT-Maßnahmen werden 50.000 € eingeplant.
Die Planung der Fahrradüberdachung werden neben den Haushaltsresten weitere 60.000 € benötigt. Zusätzliche Projekte werden auf unbestimmte Zeit verschoben.
Für den Bau einer PV-Anlage auf dem Bauteil C werden neuen Mittel eingeplant. Für die PV-Anlage (Einnahmen und Ausgaben) wurden für den erleichterten Steuernachweis als Betrieb gewerblicher Art in eigenen Unterabschnitt angelegt.
Im Übrigen wird auf den Vorbericht verwiesen.
Es wird folgende Haushaltssatzung zum Beschluss vorgeschlagen:
H A U S H A L T S S A T Z U N G
DES ZWECKVERBANDES
STAATLICHES GYMNASIUM IN GARCHING B. MÜNCHEN
FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2025
Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung in Verbindung mit Art. 41 ff KommZG erlässt der Zweckverband für das Staatliche Gymnasium in Garching b. München folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.543.100 €
und im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.343.000 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0 € festgesetzt.
§ 4
Die Verbandsumlagen werden wie folgt festgesetzt:
1. Umlage für den laufenden Sachbedarf
1.1 Die ungedeckten Kosten für den jährlichen lfd. Sachbedarf aus dem Verwaltungshaushalt sowie deren Anteil des Vermögens für die Anschaffung von beweglichen Sachen des Anlagevermögens werden vom Landkreis München zu 100 % getragen. Die Gesamtumlage für den Landkreis München beträgt 1.760.200 €.
- Die restlichen Kosten in Höhe von 52.500 € des jährlichen lfd. Sachbedarfs trägt die Zweckverbandsgemeinde Stadt Garching b. München.
2. Umlage für Investitionsmaßnahmen
2.1. Die Kosten für Investitionsmaßnahmen in Höhe von 60.000 € werden vom Landkreis München zu 100 % getragen.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 250.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Garching, ZWECKVERBAND FÜR DAS STAATLICHE
GYMNASIUM IN GARCHING B. MÜNCHEN
Dr. Dietmar Gruchmann
Verbandsvorsitzender
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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1,5 MB
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188,8 kB
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