ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GBIII/0066/2025

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Beratungsfolge

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I. SACHVORTRAG:

 

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2025 wurde dem Landratsamt München zur Beurteilung zugesandt. Dieses hat mit Schreiben vom 13.05.2025 sein Einverständnis mit dem Haushaltsentwurf erklärt.

 

Wie dem Vorbericht zu entnehmen ist, erfolgte die Haushaltsplanaufstellung in enger Anlehnung an die Orientierungen des Landratsamtes München.

 

Der Vermögenshaushalt enthält eine Investitionskostenpauschale von 30.000 € für allgemeine Beschaffungen. Für IT-Maßnahmen werden 50.000 € eingeplant.

 

Die Planung der Fahrradüberdachung werden neben den Haushaltsresten weitere 60.000 € benötigt. Zusätzliche Projekte werden auf unbestimmte Zeit verschoben.

 

Für den Bau einer PV-Anlage auf dem Bauteil C werden neuen Mittel eingeplant. Für die PV-Anlage (Einnahmen und Ausgaben) wurden für den erleichterten Steuernachweis als Betrieb gewerblicher Art in eigenen Unterabschnitt angelegt.

 

Im Übrigen wird auf den Vorbericht verwiesen.

 

 

Es wird folgende Haushaltssatzung zum Beschluss vorgeschlagen:

 

 

 H A U S H A L T S S A T Z U N G

DES ZWECKVERBANDES

STAATLICHES GYMNASIUM IN GARCHING B. MÜNCHEN

FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2025

 

 

Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung in Verbindung mit Art. 41 ff KommZG erlässt der Zweckverband für das Staatliche Gymnasium in Garching b. München folgende

 

Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

 

 Verwaltungshaushalt

 

 in den Einnahmen und Ausgaben mit  2.543.100 €

 

 und im

 

 Vermögenshaushalt

 

 in den Einnahmen und Ausgaben mit   1.343.000 €

 

ab.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0 € festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Verbandsumlagen werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Umlage für den laufenden Sachbedarf

1.1 Die ungedeckten Kosten für den jährlichen lfd. Sachbedarf aus dem Verwaltungshaushalt sowie deren Anteil des Vermögens für die Anschaffung von beweglichen Sachen des Anlagevermögens werden vom Landkreis München zu 100 % getragen. Die Gesamtumlage für den Landkreis München beträgt 1.760.200 €.

 

  1.     Die restlichen Kosten in Höhe von 52.500 € des jährlichen lfd. Sachbedarfs trägt die Zweckverbandsgemeinde Stadt Garching b. München.

 

2. Umlage für Investitionsmaßnahmen

2.1. Die Kosten für Investitionsmaßnahmen in Höhe von 60.000 € werden vom Landkreis München zu 100 % getragen.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 250.000 € festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

 

 

 

Garching,  ZWECKVERBAND FÜR DAS STAATLICHE

 GYMNASIUM IN GARCHING B. MÜNCHEN

 

 

 

 Dr. Dietmar Gruchmann

 Verbandsvorsitzender

 

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II. BESCHLUSSVORSCHLAG:

Die Zweckverbandsversammlung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025 mit Stellenplan und Anlagen. Diese wird als Bestandteil des Beschlusses ernannt und liegen der Niederschrift als Anlage bei.

 

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Anlagen

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