ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GBIII/0067/2025

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I. SACHVORTRAG:

 

Die Nachbarschaftshilfe Garching e.V. erfüllt seit Jahrzehnten eine tragende Rolle in der sozialen Infrastruktur der Stadt Garching. Sie bietet ein breites Spektrum an Leistungen in den Bereichen Seniorenhilfe, Familienunterstützung, Beratung, Inklusion, Ehrenamtskoordination sowie Pflege- und Betreuungshilfen. Aufgrund steigender Anforderungen und allgemeiner Preisentwicklungen hat die Nachbarschaftshilfe mit Schreiben vom 17.06.2025 eine Erhöhung ihrer städtischen Zuschüsse ab dem 01.01.2025 beantragt.

Folgende drei Zuschussbereiche sind betroffen:

  1. Betriebskostenzuschuss:
    • Aktuell 1,98 € je Einwohner (seit 2018).
    • Erhöhung auf 2,40 € je Einwohner ab dem 01.01.2025.
    • Ursprünglich 1,00 DM im Jahr 1992 mit geplanter jährlicher Erhöhung um 7 %, ausgesetzt 1997.
    • Seit 2013: 1,00 €, seit 2018: 1,98 €.
    • Die Verwaltung befürwortet die beantragte Dynamisierung durch Koppelung an die jährliche Inflationsrate (VPI).
  2. Defizitausgleich für Verwaltungstätigkeit:
    • Bisheriger Zuschuss: 70.000 € (seit 2018).
    • Erhöhung auf 95.000 € ab dem Jahr 2025.
    • Der Rahmen wurde in den letzten Jahren selten voll ausgeschöpft, jedoch steigen die Fixkosten kontinuierlich.
  3. Personalkostenzuschuss Geschäftsführung:
    • Besteht seit 2014 in Höhe von 30.000 €, seitdem unverändert.
    • Erhöhung auf 50.000 € ab dem Jahr 2025.
    • Begründet mit deutlich gestiegenem Aufwand in der Trägerverantwortung, Verwaltung, Personalführung und Projektkoordination (Stundenzahl um 28 % gestiegen).

 

Würdigung:

 

Die Nachbarschaftshilfe Garching e.V. leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur sozialen Daseinsvorsorge der Stadt. Eine sachgerechte Finanzierung ist für die langfristige Sicherung und qualitative Weiterentwicklung ihrer Angebote zwingend erforderlich.

Die beantragte Dynamisierung des Betriebskostenzuschusses über eine Koppelung an die Inflationsentwicklung (Verbraucherpreisindex, VPI) stellt ein angemessenes, transparentes und administrativ leicht handhabbares Modell dar. Gleichzeitig wahrt sie haushalterische Steuerbarkeit. Die vorgeschlagene Erhöhung von 1,98 € auf 2,40 € je Einwohner entspricht im Übrigen in etwa der VPI-Entwicklung seit 2017 und bleibt damit eher konservativ kalkuliert.

Die Erhöhung des Defizitausgleichs auf 95.000 € trägt der allgemeinen Preisentwicklung Rechnung, ohne dabei den bisherigen Rahmen wesentlich zu überschreiten. Zusätzlich ist durch eine Erhöhung des Betriebskostenzuschusses nicht damit zu rechnen, dass der Defizitausgleich zeitnah ausgeschöpft werden wird.

Die deutliche Anpassung des Personalkostenzuschusses auf 50.000 € erfolgt nach über zehn Jahren Konstanz. Sie berücksichtigt die gestiegene Komplexität der Aufgaben der Geschäftsführung – insbesondere vor dem Hintergrund, dass die TVöD-Vergütungssystematik in diesem Zeitraum um rund 36 % angestiegen ist. Hinzu kommt, dass die damals angedachte Stundenzahl der Geschäftsführung inzwischen um 28 % höher ist.

 

 

Reduzieren

II. BESCHLUSSVORSCHLAG:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

  1. Der Betriebskostenzuschuss an die Nachbarschaftshilfe Garching e.V. wird ab dem 01.01.2025 auf 2,40 € je Einwohner festgesetzt. Er erhöht sich jährlich zum 01.01. entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI) des Vorjahres.
  2. Der Defizitausgleich für die Verwaltungstätigkeit wird ab dem Haushaltsjahr 2025 auf 95.000 € angehoben.
  3. Der Personalkostenzuschuss für die Geschäftsführung wird ab dem Haushaltsjahr 2025 auf 50.000 € festgesetzt.
  4. Die Mittel sind im Nachtragshaushaltsplan 2025 entsprechend zu berücksichtigen.

 

 

Loading...