BESCHLUSSVORLAGE - GB II/0026/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Höhe der Stellplatzablöse und der Fahrradstellplatzablöse
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Empfehlung
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15.07.2025
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Geplant
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Stadtrat
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Entscheidung
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24.07.2025
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I. SACHVORTRAG:
Künftig soll die Höhe der Stellplatzablöse in einem separaten Stadtratsbeschluss festgelegt werden, da die Stellplatzsatzung, die vor dem 01.10.2025 beschlossen und in Kraft getreten ist, künftig nicht mehr angepasst werden kann.
Die Verwaltung schlägt einen Betrag für die Höhe der Stellplatzablöse, unabhängig ob das Vorhaben Wohnen oder Gewerbe betrifft, vor.
In sehr wenigen Einzelfällen sind in den letzten Jahren Stellplatzablösevereinbarungen bei Gewerbebauten abgeschlossen worden. Nachverdichtungen im Bereich Wohnungsbau bildeten den Hauptanlass für Stellplatzablösevereinbarungen.
Derzeit beläuft sich die Höhe der Stellplatzablöse auf 12.000 €. Damit deckt der Ablösebetrag den Bau eines oberirdischen Stellplatzes, den Bau eines Carports mit begrüntem Dach sowie die Standard-Garage mit Dachbegrünung ab.
Stellplatzablöse bei Tiefgaragen sind bisher nur im Rahmen von Mobilitätskonzepten beschlossen worden.
Der Ablösebetrag für einen Fahrradabstellplatz beträgt 500 €. Bisher ist noch kein Fahrradabstellplatz abgelöst worden. Die Höhe des Ablösebetrages soll aus Sicht der Verwaltung unverändert bleiben.
