ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/0025/2025

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Beratungsfolge

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I. SACHVORTRAG:

Die Stellplatzsatzung und Richtzahlenliste liegt im Änderungsmodus sowie im „clear“-Modus als Anlage bei.

Die Richtzahlenliste bezieht sich künftig nur noch auf die Anzahl der Fahrradabstellplätze. Bis auf den Wohnungsbau wird die Stellplatzanzahl bezogen auf die Anlage zu GaSteIV berechnet. Die hier vorgegebenen Höchstgrenzen dürfen nicht überschritten werden.

 

Die Regelungen zur Grünordnung sind auf Grund der Erfahrungen und Gespräche mit Bauherren angepasst worden. Ziel des jetzigen Regelungsvorschlags ist es, dass der bilanzielle Grünanteil unverändert bleibt. Die Flexibilisierung ermöglicht insbesondere bei Gewerbebauten eine auf den Bedarf angepasste Freiflächenplanung. 

 

Weiterhin ist eine Regelung aufgenommen worden, wenn die Parkplatzfläche mit PV-Modulen bestückt wird.

 

Ergänzung des Sachvortrages:

Die Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer Stellplatzsatzung nach dem 01.10.2025 lässt Anpassungen bezüglich der Richtzahlenliste zu. Nicht mehr von der Ermächtigungsgrundlage umfasst sind Regelungen zur Beschaffenheit und zur Anordnung der Stellplätze. Um vorsorglich mehr Rechtssicherheit zu haben, ist die Richtzahlenliste für die Anzahl der KfZ als Anlage 1 zur Satzung aufgenommen worden.

 

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II. BESCHLUSSVORSCHLAG:

Die Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Abstellplätzen für Fahrräder (Fahrrad- und Stellplatzsatzung- FSTS) wird beschlossen.

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Anlagen

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