ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-BT/0025/2025

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Beratungsfolge

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I. SACHVORTRAG:

 

In der Sitzung vom 16.07.2024 wurde die Durchführung des Vergabeverfahrens durch den 1. Bürgermeister beauftragt und entsprechend ermächtigt.

 

Das Projekt wurde im Februar 2025 erstmals ausgeschrieben. Die Angebotseröffnung erfolgte gemäß den Vergaberichtlinien am 05.03.2025. Nach Prüfung und Wertung der Angebote kam die Bauverwaltung zu dem Ergebnis, das Verfahren aufzuheben.

 

Die Begründung hierfür wurde dem Gremium am 08.04.2025 vorgelegt. Unter diesen Gesichtspunkten stimmte das Gremium der Aufhebung zu. Hauptgrund war, dass die Angebotspreise der Baufirmen deutlich über den Erwartungen lagen und die Finanzierung durch die Stadt Garching nicht gesichert war. Das Projekt wurde daher zunächst zurückgestellt.

 

Aktuell wird das Vorhaben wieder aufgenommen und soll im Oktober erneut ausgeschrieben werden. Die bestehende Planung bleibt im Wesentlichen erhalten; einzelne Anpassungen wurden gemeinsam mit dem Ingenieurbüro besprochen bzw. vorgeschlagen und in die Vergabeunterlagen eingearbeitet.

Eine wesentliche Änderung betrifft die Einfassung der Grüninseln und Parkplätze: Statt der bislang vorgesehenen 30 cm breiten Granit-Bordsteine sind nun 14 cm breite Granit-Bordsteine vorgesehen, um ein wirtschaftlicheres Angebotsergebnis zu erzielen.

 

Baudurchführung:

Vergabeart: öffentlich

 

Fristen:

· Veröffentlichung:              13.10.2025

· Angebotseröffnung am:  03.11.2025

·Vergabevorschlag bis:      17.11.2025

· Bindefrist:                         KW 50 2025

· Projektbeginn AN:           April/Mai 2026

· Baufrist:                             ca. 7 Monate

· Bauende:                          November 2026

 

Kosten:

Die Kostenberechnung zu dem vorgestellten Entwurf beläuft sich auf 1.059.762,70 € Brutto.

Haushaltsmittel sind unter der Haushaltsstelle 2.6300.95000 und 2.63000.95000 vorhanden.

 

 

 

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II. BESCHLUSSVORSCHLAG:

Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen.

Die Entwurfsplanung und Kostenberechnung vom 20.08.2025 werden freigegeben.

Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Vergabeverfahrens beauftragt. Gleichzeitig wird der Erste Bürgermeister zum Abschluss sämtlicher mit dieser Ausschreibung in Verbindung stehenden Verträge ermächtigt.

 

 

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Anlagen

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