ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-BT/0033/2025

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Beratungsfolge

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I. SACHVORTRAG:

 

Der Schulkindergarten ist gemäß Beschluss vom 18.4.2024 in den Räumlichkeiten der Bürgermeister- Wagner-Str. 3 untergebracht worden. Aufgrund der damit verbundenen Nutzungsänderung waren diverse Umbauarbeiten im Gebäude notwendig, die Außenhülle wurde im Zuge der Umbauarbeiten nicht berücksichtigt.

Die Sanierung der Dachfläche ist aus Sicht des Bauunterhalts dringend notwendig, da keine Wärmedämmung vorhanden ist und aufgrund des schlechten Zustandes des Daches das Eindringen von Wasser bei Starkregen nicht ausgeschlossen werden kann bzw. es stellenweise schon der Fall ist.

 

  1. Sanierung des Daches am Gebäude des neuen Schulkindergartens - ehemaliges VHS Gebäude in der BGM – Wagner – Str. 3 wird unter Berücksichtigung der aktuellen energetischen Anforderungen umgesetzt.
  2. Im Zuge der Dachsanierung erfolgt eine nachträgliche Wärmedämmung zur Verbesserung der Energieeffizienz.
  3. Zur Sicherstellung des baulichen Brandschutzes wird ein baurechtlich geforderter äußerer Blitzschutz nachgerüstet.
  4. Die bestehende Heizungsanlage wird rückgebaut und durch den Anschluss an das örtliche Fernwärmenetz ersetzt.

 

Kostenaufstellung:

Fernwärmeanschluss EWG       ca. netto: 20.000,00€

Heizungs-rückbau bzw. -optimierung auf Fernwärme   ca. netto: 15.000,00€

Dachsanierung inkl. Spengler und Dacheindeckung    ca. netto: 100.000,00€

Äußerer Blitzschutz        ca. netto: 18.000,00€

 

Gesamt:         ca. netto: 153.000,00€

 

Unter der HHSt. 2.46402.94000 sind Haushaltsmittel für das Nachrüsten des Blitzschutzes und die Dachsanierung vorhanden. Für den Haushalt 2026 wurden weitere Mittel in ausreichende Höhe beantragt.

 

 

 

Begründung:

Nach Rücksprache mit GB3/Bildung und Soziales besteht ein hoher Bedarf an Schulkindergartenplätzen und die Nutzung des Gebäudes soll für mindestens zehn weitere Jahre ermöglicht werden. Die geplanten Maßnahmen dienen der baulichen Erhaltung, der energetischen Optimierung sowie der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen im Bereich Klima- und Umweltschutz. Durch den Fernwärmeanschluss wird ein wesentlicher Beitrag zur CO₂-Reduktion geleistet.

 

Wegen des Flächenzuerwerbes vom westlichen Nachbargrundstück muß die Einfriedung sowie der Grünbestand überarbeitet werden. Ferner sind die Außenanlagen den Anforderungen der Nutzer anzupassen. Der Fachbereich Umwelt wird hierfür gesondert Mittel für den Haushalt 2026 anmelden.

 

  

 

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II. BESCHLUSSVORSCHLAG:


Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen und die Verwaltung wird mit der Durchführung der Vergabeverfahren für die entsprechenden Gewerke beauftragt.

Gleichzeitig wird der Erste Bürgermeister zum Abschluss sämtlicher mit dieser Baumaßnahme in Verbindung stehenden Verträge ermächtigt.

 

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