ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/0064/2025

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Beratungsfolge

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I. SACHVORTRAG:

 

Der Antragsteller beantragt den Neubau einer Werkstatthalle mit Büros und Sozialräumen in der Robert-Bosch-Straße 10, Fl.Nr. 1721.

 

Geplant ist, die beiden bestehenden Hallen und die dazugehörige Trafostation im westlichen Grundstücksbereich abzubrechen und durch eine größere Werkstatthalle zu ersetzen. Die Werkstatthalle mit einer Grundfläche von 1.942,58 m² soll grundsätzlich eingeschossig ausgeführt werden. Nur der Mittelteil des Gebäudes soll 3 Geschosse erhalten. In diesem Gebäudeteil sind auch die Büro- und Sozialräume untergebracht. Die restlichen Flächen sind als Lager- und Werkstattflächen geplant. Das Dach soll als Satteldach mit einer Neigung von 3° errichtet werden. Die Attika ist jedoch ca. 1,40 m höher als das Dach selbst geplant, wodurch sich eine Wandhöhe von 11,30 m ergibt. Das Dach soll sowohl eine Dachbegrünung als auch Solaranlagen erhalten.

An der Westfassade des Gebäudes im Bereich der Büro- und Sozialräume ist eine Außentreppe als Fluchtweg vorgesehen. Nördlich von der Außentreppe sind zwei Trafostationen geplant. Der bestehende Grünstreifen in diesem Bereich soll nach der Bebauung wieder hergestellt und die 19 durch die Maßnahme wegfallenden Bäume durch eine Alleeplanzung mit 19 Bäumen ersetzt werden. Die Regenentwässerung soll über Rigolen entlang der Robert-Bosch-Straße erfolgen. Dabei sind die beiden Rigolen im südlichen Grünstreifen (Sichtdreieck) und im Bereich der Zufahrt vorgesehen.

Im östlichen Grundstücksbereich soll zudem eine bestehende Halle abgebrochen und durch einen Lagerplatz für Baumaschinen und 12 KFZ-Stellplätze ersetzt werden. Eine Gliederung der KFZ-Stellplätze mit Grünstreifen ist nicht geplant. Die anderen 6 nachzuweisenden KFZ-Stellplätze und die Fahrradstellplätze sollen südlich der neuen Halle hergestellt werden. Auch hier ist kein Trenngrünstreifen vorgesehen. Im Grünstreifen im Bereich der Stellplätze sollen jedoch 2 zusätzliche Bäume gepflanzt werden. Die Elektroladeinfrastruktur ist nachgewiesen. Die GRZ (nur Hauptgebäude) soll sich nach der Umsetzung auf 0,13, die GFZ auf 0,16 belaufen.

 

Das betroffene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 53 „Gewerbegebiet Lagerplätze“. Dieser setzt Baugrenzen fest. Weitere Festsetzungen bleiben unberührt. Es werden Befreiungen wegen der Errichtung der Rigolen, der Außentreppe und der Trafostationen außerhalb des Bauraums benötigt.

 

Den Befreiungen wegen der Überschreitungen der Baugrenze kann aus Verwaltungssicht zugestimmt werden. Die Außentreppe ist ein untergeordnetes Bauteil, welches als Rettungsweg an dieser Stelle zwingend notwendig ist. Die Trafostationen sind verfahrensfreie Vorhaben und müssen unabhängig von Grundstückszugang angefahren werden können. Die Rigolen sind unterirdische Anlagen, welche daher keine städtebauliche Relevanz haben. Eine Einschränkung des Grünstreifens ist durch die Rigole nicht gegeben, da das Sichtdreieck ohnehin von Bebauungen/Bepflanzungen über einen Meter unzulässig. Ansonsten wird der Alleecharakter trotz der baulichen Anlagen im Grünstreifenbereich wiederhergestellt.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Stellplatzsatzung durch die fehlenden Trenngrünstreifen bei den östlichen 12 KFZ-Stellplätzen mit der aktuellen Planung nicht eingehalten ist. Die Trenngrünstreifen sind nachzuweisen oder gem. Satzung zu kompensieren. Der fehlende Trenngrünstreifen bei den anderen 6 Stellplätzen ist aus Verwaltungssicht durch die Baumpflanzungen kompensiert.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann dem Bauvorhaben zugestimmt werden.

 

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II. BESCHLUSSVORSCHLAG:

 

Das Einvernehmen zum Neubau einer Werkstatthalle mit Büros und Sozialräumen in der Robert-Bosch-Straße 10, Fl.Nr. 1721 mit den Befreiungen wegen der Überschreitung der Baugrenze durch die Außentreppe, die Trafostationen und die Rigolen wird erteilt. Die fehlenden Trenngrünstreifen der östlichen KFZ-Stellplätze sind nachzuweisen oder entsprechend der Satzung zu kompensieren.

 

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Anlagen

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