ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/0066/2025

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I. SACHVORTRAG:

 

Der Stadtrat der Stadt Garching b. München hat mit Sitzung vom 14.12.2023 die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes „SO für den hoheitlichen Bedarf des Bundes -ETZ“ beschlossen. Das Konzept der 2. Änderung des Flächennutzungsplans wurde mit Sitzung des Stadtrates am 14.12.2023 gebilligt und für die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB freigegeben.

 

Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für Bebauungsplan Nr. 191 „SO für den hoheitlichen Bedarf des Bundes - ETZ“. Zudem soll südlich von BPl. 191 eine weitere Sondergebietsfläche für hoheitliche Aufgaben des Bundes und der Länder dargestellt werden, östlich von BPl. 191 sollen die Voraussetzungen für die Ausweisung einer gewerblichen Fläche getroffen werden, ebenso wird die bisherige Darstellung von Kleingärten geändert zu Waldfläche.

 

Der Flächennutzungsplanentwurf in der Fassung vom 15.01.2025 lag mit Begründung, Umweltbericht (jeweils Stand 11.03.2025) und naturschutzfachlicher Potentialanalyse (Stand 13.11.2024) in der Zeit von Mittwoch, den 02.04.2025 bis Montag, den 05.05.2025 öffentlich aus. Im Rahmen der Beteiligung sind die nachfolgenden Stellungnahmen eingegangen:

 

A1 Landratsamt München

A1.1 FB Bauen

Sachvortrag s. Anlage A1.1

 

Stellungnahme Verwaltung:

Zu 1. Aufgrund der Rahmenbedingungen des Flächenerwerbs und der damit verbundenen Risiken hinsichtlich Altlasten, Bodenverunreinigungen nimmt die Stadt Abstand vom Grunderwerb, vom Planungsziel und der Darstellung eines Gewerbegebiets im Rahmen der 2. Änderung.

Die Flächendarstellung wird, wie bereits im rechtswirksamen Flächennutzungsplan enthalten, bei Waldfläche belassen. Die Grenze des Geltungsbereichs wird angepasst und verläuft wie in Bild 1 dargestellt künftig östlich des SO – Hoheitlicher Bedarf des Bundes - ETZ.

 



Bild 1:

 

Zu 2. Von der Bundeswehr kam aufgrund von Bedarf an Erweiterungsflächen die Anforderung, die angesprochenen Bereiche nördliche der Straße künftig dem „SO Bundeswehr“ zuzuordnen. Die gewerblichen Nutzungen in den Gebäuden sind nicht mehr vorhanden. Die Darstellung wird daher zu „SO Bundeswehr“ geändert und in der Begründung entsprechend erläutert.

Die im nord-östlichen Geltungsbereich dargestellte „Krümmung“ wird zurückgenommen.

 

Zu 3. Eine Änderung ist im dargestellten Bereich (s. Bild 2) nicht geplant, es wird die bisherige Darstellung als Waldfläche beibehalten.

 



Bild 2:

 

Zu 4. Die Bezeichnungen der Sondergebiete werden gem. Planzeichnung in der Legende, Ziff. 1.2.1 und 1.2.2, berichtigt. Zur Abgrenzung wird die in Bild 3 dargestellte Trennlinie ergänzt.

 



Bild 3:

 

Zu 5. Die in der Legende angeführten Planzeichen werden redaktionell auf die im Rahmen der Änderung verwendeten berichtigt.

 

Zu 6. Das Planzeichen „Baudenkmal“ wird unter Ziff. 6. Nachrichtliche Über-nahmen ergänzt.

 

Zu 7. Der Verweis auf S. 14, letzter Absatz, der Begründung „(s. Kapitel…)“ wird entfernt. Begründung und Umweltbericht werden nochmals redaktionell abgeglichen um evtl. Unstimmigkeiten oder Doppelnennungen zu vermeiden.

 

Zu 8. Die Ziele der übergeordneten Planungen und deren Einhaltung werden unter Punkt 7 der Begründung ergänzt.

 

Beschlussvorschlag:

Den unter 1. bis 8. vorgeschlagenen Änderungen, Anpassungen wird zugestimmt, die Planung wird entsprechen ergänzt, berichtigt.

 

 

A 1.2 LRA, FB Immissionsschutz

Sachvortrag s. Anlage A1.3

 

Stellungnahme Verwaltung

Zu 1. Die Stellungnahme wird berücksichtigt. Die Planunterlagen werden entsprechend aktualisiert und die Ergebnisse in der weiteren Planung berücksichtigt.

 

Zu 2.1 Die Stellungnahme wird berücksichtigt. Auf Grundlage der Verkehrsuntersuchung und des Immissionsgutachtens werden die Ergebnisse in der weiteren Planung berücksichtigt.

 

Zu 2.2 Der redaktionelle Hinweis wird aufgenommen, die Unterlagen entsprechend berichtigt.

 

Beschlussvorschlag:

Den vorgeschlagenen Änderungen, Anpassungen wird zugestimmt, die Planung wird entsprechen ergänzt bzw. berichtigt.

 

A 1.3 LRA, FB Naturschutz

Sachvortrag s. Anlage A1.4

 

Stellungnahme Verwaltung:

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Alle Maßnahmen zur Lösung artenschutzrechtlicher Konflikte wurden bereits mit der unteren- und der höheren Naturschutzbehörde abgestimmt, es liegt eine entsprechende Ausnahmegenehmigung vor.

 

Beschlussvorschlag:

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

 

 

A2 Regierung von Oberbayern

Sachvortrag s. Anlage A2

 

Stellungnahme Verwaltung:

Für das künftig neu darzustellende Gewerbegebiet wird von der Regierung auf eine noch darzulegende Auseinandersetzung mit den Zielen, Funktionen des Regionalen Grünzugs und die Darstellung der Vereinbarkeit hingewiesen.

Es wird auf die obigen Ausführungen zu A1.1, zu 1. verwiesen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Flächendarstellung im Bereich des künftigen Gewerbegebiets wird auf „Waldfläche“ geändert.

 

 

A3 AELF

Sachvortrag s. Anlage A3

 

Stellungnahme Verwaltung:

Landwirtschaft:  Die Hinweise zu naheliegenden landwirtschaftlichen Flächen werden zur Kenntnis genommen. Eine Auswirkung auf die Planung ist nicht zu befürchten.

 

Forsten: Wie vorstehend ausgeführt, wird auf die Darstellung des Gewerbegebiets künftig verzichtet und diese bei Waldfläche belassen. Die Planung, Begründung und der Umweltbericht werden entsprechend angepasst. Ein Eingriff in den Bannwald findet nicht statt.

 

Beschlussvorschlag:

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen, durch die Änderung der Darstellungen findet kein Eingriff in schutzwürdigen Bannwald mehr statt.

 

 

A4 Regionaler Planungsverband München

Sachvortrag s. Anlage A4

 

Stellungnahme Verwaltung:

Die Einschätzung zum geplanten Sondergebiet wird zur Kenntnis genommen. Zum geplanten Gewerbegebiet wird auf die Ausführungen zu Ziff. A2, A3 verwiesen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahem wird zur Kenntnis genommen.

 

 

A5 bayernets

Sachvortrag siehe Anlage A5

 

Stellungnahme Verwaltung:

Der Anregung wird gefolgt, die Darstellung erfolgt im Beiplan 1 zum Bebauungsplan (planexterne Ausgleichsfläche im Bereich der Gemarkung Eching) da die Trassenführung lediglich die externe Ausgleichsfläche betrifft. Eine Aufnahme im FNP ist nicht möglich, da die Fläche im Gemeindegebiet Eching verortet ist und keine Planungshoheit der Stadt Garching vorliegt.

 

A6 Bayernwerk

Sachvortrag siehe Anlage A6

 

Stellungnahme Verwaltung:

Mitgeteilt wird eine Spartenleitung (Strom) im Bereich der bisherigen Verkehrsfläche. Eine nachrichtliche Darstellung bzw. die Prüfung, ob ggfs. eine Beeinträchtigung vorliegt erfolgt im Parallelverfahren von BPl. 191.

 

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

 

A7 WWA München

Sachvortrag siehe Anlage A7

 

Stellungnahme Verwaltung:

Es bestehen keine Einwände zur 2. Änderung. Die Hinweise zu Überflutung infolge von Starkregen, Altlasten und Niederschlagswasser werden zur Kenntnis genommen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

A8 Staatliches Bauamt Freising

Sachvortrag siehe Anlage A8

 

Stellungnahme Verwaltung:

Vom Staatlichen Bauamt Freising werden keine grundsätzlichen Einwände erhoben, es wird auf die formulierten Hinweise Bezug genommen. Diese wurden deckungsgleich beim parallelen Bauleitplanverfahren vorgebracht.

Der Hinweis, die Anbauverbotszone der B13 von 20 m im FNP noch darzustellen, wird aufgenommen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen, die Anbauverbotszone der B13 nachrichtlich ergänzt.

 

 

B. Öffentlichkeit

Hier sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Nicht geäußert bzw. kein Stellungnahem eingereicht haben die Gemeinde Oberschleißheim, die Handwerkskammer, die Bundeswehr, Vodafone, sowie die IHK München und Oberbayern.

 

Von der Verwaltung wird empfohlen, die vorstehenden Änderungen einzuarbeiten und den so geänderten 2. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand 18.08.2025) für die öffentliche Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB freizugeben. Das Verfahren wird erst durchgeführt, wenn zum Bauleitplanverfahren Nr. 191 der städtebauliche Vertrag / Durchführungsvertrag vom Stadtrat genehmigt wurde.

 

 

Reduzieren

II. BESCHLUSSVORSCHLAG:

 

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und beschließt die vorstehenden Beschlussvorschläge der Verwaltung zu bestätigen. Die so geänderte Planung wird für die Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB freigegeben.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...