BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/437/2024-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag Bündnis 90 / Die Grünen; Antrag zur Errichtung von Trinkwasserbrunnen auf öffentlichen Spielplätzen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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18.09.2025
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I. SACHVORTRAG:
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30.12.2023:
„Im Rahmen der Klimafolgenanpassung evaluiert die Stadt Garching geeignete Orte für Trinkwasserbrunnen, insbesondere auf größeren städtischen Spielplätzen, etwa im Bürgerpark oder am Falkensteinweg. Die Ergebnisse sind dem Ausschuss/Stadtrat zur Diskussion und Entscheidung über eine Umsetzung der vorgeschlagenen Brunnenstandorte vorzuschlagen.“
Auf die Begründung wird im beigefügten Antrag (Anlage 1) verwiesen.
Am 16.04.2025 beauftragte der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss die Verwaltung für die Standorte (Anlage 2)
- Kinderspielplatz am Falkensteinweg
- Kinderspielplatz an der Einsteinstraße
- Spielplatz am Michael-Asamweg
- Spielplatz im Freizeitpark Hochbrück
hinsichtlich Machbarkeit sowie Herstellungs- und Folgekosten zu prüfen.
Für die Erstmalige Herstellung sind die Kosten für
- einmaligen Baukostenzuschuss
- Anschlusskosten (10m auf öffentlichen _Grund, 5 m auf privat-Grund)
- Zulage Mehrmeterlängen
- Wasserzählerschacht
- Erdarbeiten f. Wasserzählerschacht
- Trinkwasserbrunnen
- Erdarbeiten für Trinkwasserbrunnen
Auf dieser Grundlage wurden die Herstellungskosten tabellarisch (sh. Anlage 3) erfasst.
Demnach ist aktuell mit Gesamtherstellungskosten in Höhe von 125.528,34 € Brutto zu rechnen.
Abhängig von den Tarifen der SWM bzw. der allgemeinen Preisentwicklung ist in den nächsten Jahren mit Kostensteigerungen zu rechnen.
Nach den Förderrichtlinien des Freistaates Bayern beträgt die max. Förderung je Brunnen 10.000 €. Die Maximalförderung ist auf 2 Brunnen pro Gemeinde bis 31.12.2028 gedeckelt.
Aus Sicht der Verwaltung sollten die beschlossenen Standorte im Jahr 2026 umgesetzt werden.
Für die weiteren Jahre wären dann evtl. Trinkwasserbrunnen in den Neubaugebieten Kommunikationszone und Keltenweg möglich.
Die Gesamtförderung wird bis Ende 2028 für nur 2 Trinkwasserbrunnen gewährt.
Insofern die 4 Brunnen im Jahr 2026 hergestellt werden sollten, ist abzüglich der Zuwendungen mit Kosten in Höhe von 105.528,34 € zu rechnen.
Die Unterhaltskosten beinhalten folgenden Leistungen:
- Kontrollgänge während der Betriebszeiten (26 Wochen á 15 Min.)
- Trinkwasseruntersuchung
- Inbetriebnahme zum Frühjahr
- Außerbetriebnahme zum Herbst
Demnach betragen die Unterhaltskosten für 4 Trinkwasserbrunnen ca. 1.500 €/ Jahr (sh. Anlage 4).
Aus Sicht der Verwaltung ist der Antragsbegründung nichts hinzuzufügen. Öffentlich zugängliche Trinkwasserstellen außerhalb von Gebäuden sind im Maßnahmenkatalog des Klimaanpassungskonzeptes des Landkreises München/kreisangehörigen Kommunen enthalten.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Realisierung von 4 öffentlichen Trinkwasserbrunnen an den beschriebenen Standorten wird zugestimmt. Die Trinkwasserbrunnen sind in den Jahren 2026 (Standort Spielplatz Falkensteinweg und Freizeitpark Hochbrück) sowie 2027 (Standort Spielplatz Einsteinstraße und Michael-Asam-Weg) umzusetzen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Zuwendungsanträge zu stellen. Die erforderlichen Mittel sind im HH 2026 vorzusehen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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522,7 kB
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2
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236,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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432,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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412,7 kB
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