BESCHLUSSVORLAGE - BM-MO/0007/2025-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausgestaltung der Fördersatzung für stationsbasiertes Carsharing
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Mobilitätsbeauftragte
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Empfehlung
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23.09.2025
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I. SACHVORTRAG:
Im Rahmen der Umsetzung des Gesamtverkehrskonzepts der Stadt Garching b. München wurde das Thema „Sharing“ als verkehrspolitische Priorität definiert. Ziel ist es, den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren, multimodale Mobilität zu fördern und neue Mobilitätsangebote als Ergänzung zum ÖPNV im Stadtgebiet zu etablieren.
Für die Einführung eines stationsbasierten Carsharing-Modells wurden bereits im Haushaltsjahr 2022 20.000 Euro in der Haushaltsstelle 1.79100.71710 bereitgestellt. Die Mittel stehen weiterhin zur Verfügung und sollen gezielt als Initialförderung für den Aufbau eines Carsharing-Angebots im öffentlichen Raum verwendet werden. Die im Haushaltsjahr 2022 bereitgestellten 20.000 Euro orientieren sich an einem damals vorliegenden Angebot eines Anbieters, das die Erweiterung eines bestehenden Carsharing-Angebots um fünf zusätzliche Fahrzeuge (insgesamt sieben) vorsah. Dieses Angebot diente der internen Abschätzung eines möglichen Förderbedarfs und bildet die haushaltsplanerische Grundlage.
Im Frühjahr 2025 hat die Stadt eine Marktrecherche unter Carsharing-Anbietern durchgeführt. Dabei wurde deutlich, dass seitens potenzieller Anbieter grundsätzliches Interesse am Standort Garching besteht. Eine Teilnahme wurde jedoch einhellig an das Vorliegen einer kommunalen Startförderung geknüpft.
Die kommunale Aufgabe besteht darin, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, um qualifizierte Anbieter am Standort Garching zu gewinnen und deren langfristige, eigenständige Etablierung am Markt zu ermöglichen.
Die Stadtverwaltung empfiehlt daher, die Vergabe öffentlicher Stellplätze über Sondernutzungserlaubnisse gemäß § 18 BayStrWG durchzuführen. Die Auswahl geeigneter Anbieter erfolgt im Rahmen eines transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens, orientiert an den Vorgaben des § 5 des Carsharinggesetzes (CsgG).
Ergänzend wird eine pauschale Anschubförderung auf Antrag gewährt, geregelt durch eine eigenständige Fördersatzung. Die Förderung ist ausschließlich für Anbieter mit gültiger Sondernutzungserlaubnis möglich. Die Förderdauer ist je Standort auf maximal 36 Monate ab Erteilung des Förderbescheids begrenzt und dient ausschließlich der Markteinführung.
Nach Einsicht der Vergabestelle und durch rechtliche Prüfung geht die Verwaltung davon aus, dass keine vergaberechtliche Verpflichtung gemäß VgV besteht, da keine einklagbare Leistung beauftragt wird und das wirtschaftliche Betriebsrisiko vollständig beim Anbieter verbleibt.
Die Fördersatzung regelt im Einzelnen:
- die Förderziele im Kontext der kommunalen Mobilitätsstrategie,
- die Anforderungen an förderfähige Carsharing-Angebote,
- die Antragsberechtigung und Fördervoraussetzungen,
- den Förderbetrag,
- und das Verfahren zur Antragstellung, Mittelvergabe, Evaluation und Rückforderung.
Das empfohlene Modell schafft einen steuerbaren Anreizrahmen, der es ermöglicht:
- Planungssicherheit für Anbieter in der Anlaufpahse,
- haushaltrechtliche Steuerbarkeit durch feste Mittel und befristete Förderung,
- Transparenz und Fairness im Auswahlverfahren,
- und trägt dazu bei, Garching als attraktiven Standort für Mobilitätsangebote zu positionieren.
Nächste Schritte
- Die konkreten Standorte und Rahmenbedingungen für die Sondernutzung werden in einer gesonderten Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses (BPU) beraten.
- Anschließend wird dem Stadtrat ein Vorschlag zur Festlegung der konkreten Förderhöhe pro Standort auf Grundlage der vom BPU-empfohlenen Standortanzahl und der verfügbaren Haushaltsmittel vorgelegt.
- Die operative Umsetzung (Veröffentlichung des Antragsformulars, Durchführung der Auswahlverfahren und Bewilligung der Förderung) erfolgt durch die Stabsstelle in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachstellen der Stadtverwaltung.
Anlagen
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(wie Dokument)
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192,3 kB
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