ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/0062/2025

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Beratungsfolge

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I. SACHVORTRAG:

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung des „SO Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher Kirchegern“ zu schaffen, ist parallel zum Bebauungsplanverfahren Nr. 198 die 6. Änderung des Flächennutzungsplans notwendig. Im Norden des Gewerbegebietes Garching-Hochbrück auf den Flurnummern 1733 und 1734 ist beabsichtigt, eine Freiflächenphotovoltaikanlage mit Batteriespeicher zu errichten und zu betreiben. 

 

Hierfür sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

 

Das Plangebiet besteht zu zwei Dritteln aus landwirtschaftlich genutzten Grünlandflächen sowie zu einem Drittel aus Waldflächen.Die Flächen weisen eine für PV-Anlagen nutzbare Fläche von ca. 10 ha auf. Der geplante Solarpark wird mit einer vorläufigen Leistung von 13 MWp - in Kombination mit 16 MWh Batteriespeicher - einen ungefähren jährlichen Ertrag von 14,7 Mio. kWh produzieren. Daraus lassen sich auf Basis von ersten Prognosen eine Stromversorgung von ca. 4.200 Haushalten und eingesparte CO2-Emissionen von ca. 5.200 Tonnen p.a. ableiten. Der geplante Solarpark speist den erzeugten Strom in das öffentliche Netz ein (Volleinspeisung). Ergänzend wäre eine zusätzliche Leitung zu direkter Versorgung lokaler Gewerbe/Industrie möglich.

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II. BESCHLUSSVORSCHLAG:

Es wird der Aufstellungsbeschluss für die 6. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst und das Verfahren gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB freigegeben, sobald alle Unterlagen und Gutachten vollständig vorliegen.

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Anlagen

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