BESCHLUSSVORLAGE - GBIII/0070/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Anlage zur Richtlinie der Stadt Garching b. München zu freiwilligen Leistungen (Zuschussrichtlinie); Antrag auf Aufnahme
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB III Finanzverwaltung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Stadtrat
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Entscheidung
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30.09.2025
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I. SACHVORTRAG:
In der Sitzung des Stadtrates am 23.03.2023 wurde mehrheitlich die Richtlinie der Stadt Garching zu freiwilligen Leistungen (Zuschussrichtlinie) mit Ihrer Anlage beschlossen, die ab dem 01.01.2024 in Kraft getreten ist.
Nach dieser Zuschussrichtlinie erhalten nur förderwürdige Vereine, die die Voraussetzungen dieser Richtlinie erfüllen, Zuschüsse. Eine dieser Voraussetzungen ist, dass der Verein bis zum 30.09. des jeweiligen Antragsjahres in der Anlage 1 zu der Zuschussrichtlinie erwähnt wird (Nr. 2.1 der Zuschussrichtlinie). In dieser Anlage ist der Verein für Hilfe in Indien e. V. nicht genannt.
Um zu den förderwürdigen Vereinen in der Anlage 1 der Richtlinie aufgenommen zu werden bedarf es nach Nr. 2.2 der Richtlinie einen Antrag mit Begründung, Tätigkeitsbericht und aktueller Vereinssatzung. Anschließend entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss über die Aufnahme in die Anlage 1 der Förderrichtlinie.
Der 1. Vorsitzende des Vereins „Verein für Hilfe in Indien e. V.“ hat am 30.09.2025 einen Antrag per E-Mail mit dem geforderten Inhalt zur Aufnahme in die Liste der förderwürdigen Vereine nach Anlage 1 der Zuschussrichtlinie gestellt. Nach aktuellem Stand sind ca. 30 Garchinger (von gesamt ca. 170 Mitgliedern) Teil dieses Vereins.
Laut der aktuellen Vereinssatzung sowie den beigefügten Unterlagen wurde der Verein 1991 gegründet und fördert die öffentliche Gesundheitspflege in Indien und Georgien sowie die Jugendhilfe in Form der Unterstützung von Waisenhäusern und Blindenheimen sowie der Errichtung und Förderung von Schulen in Indien. Zudem arbeiten diese seit September mit einem Indischen Gemeinschaft zusammen und möchte durch regelmäßige kulturelle Veranstaltungen in Garching den Austausch zwischen der indischen Gemeinschaft und der lokalen deutschen Bevölkerung fördern. Geplant sind unter anderem kulturelle und kulinarische Informationsstände im Stadtgebiet sowie ein Foodtruck zur Weihnachtszeit. Ziel ist es nicht nur das Miteinander in Garching zu stärken, sondern auch dazu beitragen, Aufmerksamkeit zu schaffen und zudem die Arbeit des Vereins zu unterstützen. Schritt für Schritt soll so laut dem Antrag des Vereines, Garching zu einem zentralen Anlaufpunkt für die indische Gemeinschaft entwickelt werden – ein Ort, an dem die Kulturen zusammenkommen, Freundschaften entstehen und Vielfallt gefeiert wird.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Aufnahme des Vereins „Verein für Hilfe in Indien e. V.“ in die Liste der förderwürdigen Vereine nach Anlage 1 der Richtlinie der Stadt Garching zu freiwilligen Leistungen (Zuschussrichtlinie) ab dem 01.01.2025. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anlage 1 der Zuschussrichtlinie anzupassen.
Alternativ:
Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt den Antrag zur Aufnahme des Vereins „Verein für Hilfe in Garching e. V.“ in die Liste der förderwürdigen Vereine nach Anlage 1 der Richtlinie der Stadt Garching zu freiwilligen Leistungen (Zuschussrichtlinie) ab.
