BESCHLUSSVORLAGE - GBIII/0073/2025-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Neukalkulation der Abwassergebühren und des Kanalherstellungsbeitrags für den Zeitraum 2026-2029
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB III Finanzverwaltung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Stadtrat
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Entscheidung
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30.09.2025
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I. SACHVORTRAG:
I. SACHVORTRAG:
Gemäß Art. 8 Abs. 6 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sind die Abwassergebühren regelmäßig, mindestens jedoch alle vier Jahre, zu überprüfen und neu zu kalkulieren. Der aktuelle Kalkulationszeitraum 2022–2025 endet am 31.12.2025.
Die Schneider & Zajontz Gesellschaft für kommunale Entwicklung mbH wurde mit der Neukalkulation der Abwassergebühr für den Zeitraum 2026–2029 beauftragt. Grundlage der Berechnung ist die bisherige Systematik:
- Erhebung einer einheitlichen Gebühr für das eingeleitete Schmutzwasser
- keine Gebühr für Niederschlagswasser (Einleitung unzulässig)
- Abschreibung auf Anschaffungs- und Herstellungskosten
Die neue Kalkulation kommt unter Berücksichtigung gestiegener Betriebs- und Investitionskosten zu einer kostendeckenden Gebühr in Höhe von 2,03 €/m³. Zur Vermeidung von Deckungsabweichungen empfiehlt die Verwaltung, die Abwassergebühr auf 2,05 €/m³ festzusetzen.
Parallel dazu wurde auch die Globalberechnung für den Kanalherstellungsbeitrag aktualisiert. Der Beitragssatz wird von bisher 9,00 €/m² auf 9,20 €/m² Geschossfläche angehoben. Damit bleibt Garching weiterhin unter dem Niveau vergleichbarer Umlandkommunen:
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Gemeinde |
Abwassergebühr je m³ |
Herstellungsbeitrag pro m² |
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München |
2,02 |
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Aschheim |
2,87 |
11,27 |
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Ismaning |
2,27 |
10,36 |
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Unterföhring |
2,94 |
14,00 |
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Oberschleißheim |
2,90 |
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Unterschleißheim, Eching, Neufahrn (Zweckverband) |
1,97 |
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Würdigung
Die Anpassung der Abwassergebühr erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und ist erforderlich, um den Betrieb und die geplanten Investitionen in die städtische Abwasserinfrastruktur nachhaltig zu finanzieren. Die Beibehaltung der bisherigen Gebührensystematik fördert die Vergleichbarkeit und Kontinuität.
Die Fortschreibung des Kanalherstellungsbeitrags gewährleistet zudem eine verursachungsgerechte Beteiligung der Beitragspflichtigen entsprechend der tatsächlichen Kostenentwicklung.
Der Werkausschuss empfiehlt den vorliegenden Beschluss.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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819,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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568,3 kB
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