ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GBIII/0074/2025-1

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Beratungsfolge

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I. SACHVORTRAG:

 

Gemäß Art. 8 Abs. 6 Satz 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) sind Gebühren regelmäßig, mindestens alle vier Jahre, zu überprüfen und neu zu kalkulieren. Der aktuelle Kalkulationszeitraum 2022–2025 endet am 31.12.2025. Die von der Stadt beauftragte Schneider & Zajontz Gesellschaft für kommunale Entwicklung mbH hat die Neukalkulation für den Zeitraum 2026–2029 vorgelegt.

 

Die Kalkulation bestätigt eine kostendeckende Abwassergebühr in Höhe von 2,03 € je m³; zur Vermeidung von Deckungsabweichungen empfiehlt die Verwaltung die Festsetzung auf 2,05 € je m³. Parallel wurde die Globalberechnung für den Kanalherstellungsbeitrag fortgeschrieben; der Beitragssatz beträgt künftig 9,20 € je m² Geschossfläche. Die bisherige Systematik (einheitliche Schmutzwassergebühr; keine Gebühr für Niederschlagswasser; Abschreibung auf AK/HK) bleibt unverändert.

 

Zur Umsetzung ist die als Anlage 1 beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGSEWS) zu beschließen. Der Entwurf enthält im Wesentlichen:

 

  1. redaktionelle Aktualisierung der Verweise auf die Betriebssatzung der Stadtwerke Garching (21.11.2024),

 

  1. § 6 BGSEWS – Beitragssatz: 9,20 € je m² Geschossfläche,

 

  1. § 10 Abs. 1 Satz 2 BGSEWS – Einleitungsgebühr: 2,05 € je m³ Abwasser,

 

  1. Inkrafttreten: 01.01.2026.

 

 

Eine rechtzeitige Beschlussfassung im September 2025 ermöglicht die ordnungsgemäße ortsübliche Bekanntmachung und die fristgerechte Abwicklung (Tarifumstellung/Veranlagung) zum 01.01.2026.

 

 

Der Werkausschuss empfiehlt den untenstehenden Beschluss.

 

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II. BESCHLUSSVORSCHLAG:

 

Der Stadtrat beschließt die 1. Änderungssatzung gem. Anlage 1.

 

Anlage 1 wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt und liegt der Niederschrift bei.

 

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Anlagen

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