BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/0071/2025
Grunddaten
- Betreff:
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Stellungnahme der Stadt Garching zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 170 „Freiflächen-Photovoltaikanlage nördlich von Fischerhäuser und westlich der S8 und B301 (An den Hartwiesen)“ sowie zur 27. Flächennutzungsplanänderung "Sondergebiet - Fläche für Anlagen zur Erzeugung und Speicherung von Strom aus erneuerbaren Energien - Sonnenenergie" der Gemeinde Ismaning; frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Bauverwaltung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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14.10.2025
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I. SACHVORTRAG:
Der Gemeinderat der Gemeinde Ismaning hat am 08.05.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 170 „Freiflächen-Photovoltaikanlage nördlich von Fischerhäuser und westlich der S8 und B301 (An den Hartwiesen)“ sowie für die 27. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet - Fläche für Anlagen zur Erzeugung und Speicherung von Strom aus erneuerbaren Energien - Sonnenenergie" gefasst. Die Stadt Garching wird bei beiden Verfahren gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

Städtebauliches Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Bereitstellung geeigneter Flächen zur Erzeugung und Speicherung vorwiegend erneuerbarer Energien in der Gemeinde Ismaning. Der Bereich wird als Sondergebiet für Erneuerbare Energien (FFPV und Batteriespeicher) entwickelt. Der geplante Solarpark soll auf einer Fläche errichtet werden, die direkt an die Bahnstrecke der S-Bahn München und die Bundesstraße B301 grenzt. Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Ismaning wird derzeit im Parallelverfahren mit der 27. Änderung angepasst und stellt die Fläche als Sondergebiet Sonnenenergie dar. Das Plangebiet ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die Größe des Planbereichs beträgt ca. 2,62 ha.
Die Belange der Stadt Garching werden durch die Planung der Gemeinde Ismaning nicht berührt.
