BESCHLUSSVORLAGE - GB II/0040/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Information zur Abstimmung mit der DFS zu möglichen Windkraftstandorten in Garching
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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14.10.2025
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I. SACHVORTRAG:
Im Rahmen des Gerichtstermins am 26.10.2023 konnte die abschließende Beurteilung der luftverkehrsrechtlichen Themen vertreten durch die Deutsche Flugsicherung (DFS) zum geplanten Windkraftstandort im Bebauungsplangebiet Nr. 187 „Sondergebiet Erneuerbare Energien – Windkraft und Photovoltaik“ nicht geklärt werden.
Der Antragsteller hat im Gerichtstermin den Antrag auf Vorbescheid zurückgenommen. Daher ist kein Urteil gefasst worden.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 folgenden Beschluss gefasst:
Der Stadtrat beschließt, den Ersten Bürgermeister zu ermächtigen, die Feststellungsklage gegen die 259. Durchführungsverordnung einzureichen.
Im ersten Halbjahr hat die Verwaltung mehrfach versucht vor der Klage-Einreichung ein Gespräch mit der DFS zu führen. Dies war nicht möglich. Um aber vorher ggf. einen außergerichtlichen Einigungswillen dokumentieren zu können, ist die DFS schriftlich um Stellungnahme zu der luftverkehrsrechtlichen Situation gebeten worden. Nach Nachfrage teilte die DFS mit, dass – entgegen der Auffassung und Information der Stadt Garching – das Flugbeschränkungsgebiet mit Instrumentenflügen vom veröffentlichten Soll-Flugweg im Rahmen der technisch möglichen Abweichungen überflogen und den Radius tangieren kann. Daher muss der nominelle Flugweg, der durch die protection area gemäß ICAO PANSOPS geschützt wird, auch vor Hindernissen geschützt werden, die innerhalb eines benachbarten Flugbeschränkungsgebiets zur Errichtung kommen sollen.
Damit ist die Errichtung einer Windkraftanlage im Bebauungsplangebiet Nr. 187 derzeit nicht möglich.
Um abschließend klären zu können, ob Garching einen Beitrag zur Erfüllung seines Anteils an der Umsetzung des „Wind-Land-Gesetzes“ leisten kann, sind mögliche Standorte nördlich des Gewerbegebiets auf ihr Konfliktpotenzial ebenfalls mit der DFS abgeklärt worden.
Im Juli 2025 hat das Luftamt Südbayern per Mail mitgeteilt: Demnach empfiehlt die DFS aufgrund der erheblichen Auswirkungen auf den IFR-Flugbetrieb des Hubschraubersonderlandeplatzes Oberschleißheim dringend die luftrechtlichen Zustimmungen zu versagen. Das bedeutet, dass in einem Genehmigungsverfahren von uns (Regierung von Oberbayern) die luftrechtlichen Zustimmungen verweigert werden würden.
Mitteilung Ende.
Damit ist derzeit die Errichtung einer Windkraftanlage in Garching nicht möglich. Auch hier werden neben dem Hubschrauberlandeplatz Belange des Franz-Josef-Strauß Flughafen tangiert.
Das Ergebnis fließt in die Evaluierung des Klimaschutzkonzeptes ein. Weiterhin ist es relevant für die Kommunale Wärmeplanung sowie für das Konzept des Landkreises 29++.
Im Rahmen der Umsetzung des „Wind-an-Land-Gesetztes“ schlägt die Verwaltung bei Beteiligungsverfahren beim Landesentwicklungskonzept oder des Planungsverbandes vor, dass sie ohne Beteiligung des Stadtrates eine negative Stellungnahme abgeben kann.
