ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 1-OW/0007/2025

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Beratungsfolge

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I. SACHVORTRAG:

Die Satzung für das Erholungs- und Badegelände „Garchinger See“ soll nach 20 Jahren geändert werden. Teil der Änderungen betrifft die Erhebung von Parkgebühren für PKW mit Anhänger, sowie Wohnmobile. Des Weiteren wird für das Abhalten von Veranstaltungen eine Benutzungsgebühr anhand der Größe der benutzten Fläche veranschlagt.

Aus diesem Grund bedarf es dem Erlass einer Gebührensatzung.

 

 

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II. BESCHLUSSVORSCHLAG:

  1. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis.
  2. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat den Beschluss der Gebührensatzung zur Satzung für das Erholungs- und Badegelände „Garchinger See“.
  3. Der Stadtrat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und beschließt die Gebührensatzung zur Satzung für das Erholungs- und Badegelände „Garchinger See“.

 

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Anlagen

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