ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GBIII/0077/2025-1

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Beratungsfolge

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I. SACHVORTRAG:

 

Anlass und Ziel
Mit dem 1. Nachtragshaushalt 2025 werden die im laufenden Haushaltsvollzug erkennbaren Abweichungen bei Ein- und Auszahlungen angepasst, um die haushaltsrechtliche Klarheit und Wahrheit (§§ Art. 61 ff. GO) sicherzustellen. Haupttreiber sind Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer, höhere Grunderwerbsteuereinnahmen, Zinsmehreinnahmen, punktuelle Mehraufwendungen (u. a. Personal) sowie eine deutlich erhöhte Zuführung zum Vermögenshaushalt. Zusätzlich wird der Stellenplan 2025 angepasst.

Wesentliche Veränderungen im Verwaltungshaushalt (VwHH)
Volumen: Der Verwaltungshaushalt erhöht sich um 9.272.200 € auf nunmehr 104.738.100 €.

Einnahmen (Auswahl):

  • Gewerbesteuer: + 8.000.000 € (Ansatz neu: 58.000.000 €).
  • Anteil Grunderwerbsteuer: + 636.000 € (Ansatz neu: 1.636.000 €).
  • Zinsen: Sparkassen + 228.600 € (Ansatz neu: 1.928.600 €); Volksbanken + 279.700 € (Ansatz neu: 279.700 €).
  • Diverse Mehrerträge u. a. aus Mieten/Pachten, Kostenersätzen, Gastschulbeiträgen und Landeszuweisungen (Schulverwaltung), Erstattungen (Schäden/Versicherungen) sowie Veranstaltungen (Bürgerwoche).
  • Mindererträge u. a. Klimaschutz – Zuweisungen vom Bund: − 60.000 € (Abruf frühestens 2026).

Ausgaben (Auswahl):

  • Gewerbesteuerumlage: + 1.887.000 € (Ansatz neu: 8.417.000 €) infolge höherer Steuereinnahmen.
  • Zuführung zum Vermögenshaushalt: + 7.326.200 € auf 10.818.200 €.
  • Personal: punktuelle Mehrbedarfe (u. a. Bürgermeisterbüro, Klimaschutz Teamassistenz, Kita Am Mühlbach – Doppelbesetzungen), inkl. Mehrbeiträge zur Sozialversicherung; einmalige Abfindungszahlung Bauverwaltung.
  • Sach- und Dienstaufwand: u. a. EDV-Kosten (Tax-Compliance-Schulung), Gutachten (Verkehr), Bauleitplanung (KommZone; Wohnen am Schleißheimer Kanal – Machbarkeitsstudie), Beratungskosten (Corona-Hilfenabrechnungen), Projektverschiebungen (Klimaschutz), geminderte Zuschüsse in einzelnen Kindertageseinrichtungen.

Wesentliche Veränderungen im Vermögenshaushalt (VmHH)
Volumen: Der Vermögenshaushalt verändert sich um +47.700 € auf 65.064.900 €.

Einnahmen (Auswahl):

  • Erlöse Ökokonto: + 232.900 € (Erstattung LRA).
  • Erhöhte Einnahmen aus InFol: + 95.400 € (Wohnen am Bürgerpark).
  • Weitere Anpassungen entsprechend Anlage 1 (saldiert).

Ausgaben (Auswahl):

  • Planungskosten Außenanlagen Schulkindergarten: + 60.000 €.
  • Erwerb von Anlagevermögen für den Katastrophenschutz: + 32.000 €
  • Anpassungen gem. Anlage 1 ohne zusätzliche, nicht finanzierte Investitionsvorhaben; Schwerpunkt bleibt die erhöhte Zuführung aus dem VwHH zur Finanzierung des Investitionsprogramms.

Ergebnis / Haushaltswirtschaftliche Würdigung

  • Die Deckung der Mehrausgaben ist aufgrund der erheblichen Mehreinnahmen – insbesondere aus Gewerbe- und Grunderwerbsteuer sowie Zinsen – gewährleistet.
  • Die Zuführung zum Vermögenshaushalt steigt deutlich und stärkt die Investitionskraft und reduziert die Entnahme aus den Rücklagen.
  • Risiken: Volatilität der Gewerbesteuer (Nachmeldungen/Nachzahlungen) sowie Fördermittelabrufe (zeitliche Verzögerungen) werden fortlaufend überwacht.
  • Eine Anpassung des Finanzplans ist im Rahmen der nächsten Haushaltsaufstellung vorgesehen; strukturelle Änderungen werden nicht vorweggenommen.

Stellungnahme der Personalabteilung zum Stellenplan:

 

Planstelle 001B / 201 – Sachbearbeiter (m/w/d) Klimaschutz & Mobilität
Neuschaffung einer Planstelle in EG 9a in Vollzeit

 

Mit dem personalwirtschaftlichen Stellenplan für das Jahr 2022 wurde die Stelle eines Klimaschutzbeauftragten (m/w/d) für die Stadt Garching b. München beschlossen und mit dem personalwirtschaftlichen Stellenplan 2024 die Stelle eines Mobilitätsbeauftragten (m/w/d). Der Bereich Klimaschutz & Mobilität hat als eigenes Sachgebiet im Bürgermeisterbüro die entsprechenden Regelungskompetenzen, die Beschlüsse des Stadtrates zum Klimaschutzkonzept bzw. zur Mobilität auch innerhalb der Stadtverwaltung um- und durchzusetzen. Beide Stellen sind mittlerweile besetzt und die Stelleninhaberinnen haben sich sehr gut etabliert und in ihren jeweiligen Aufgabenbereich eingearbeitet.

 

Von vorne herein war absehbar, dass der Bereich Klimaschutz & Mobilität zur Umsetzung seiner Projekte und Aufgaben personelle Unterstützung benötigt. Diese sollte dann beantragt werden, wenn absehbar ist, wie diese aussehen soll – was mittlerweile der Fall ist. Es soll sich weniger um eine Teamassistenz handeln, sondern vielmehr um einen Mitarbeitenden in Funktion eines Sachbearbeiters, der auch selbständig Aufgaben abarbeiten kann, wofür aber nicht zwingend ein Studien- bzw. Hochschulabschluss im Bereich Umwelt bzw. Mobilität vorhanden sein muss:

 

AUFGABEN:

  • Unterstützen bei der Öffentlichkeitsarbeit (Verfassen von Texten, Gestalten von Flyern, Organisation von Veranstaltungen)
  • Durchführung eigener kleinerer Projekte (z.B. Fairtrade)
  • Unterstützung bei der Umsetzung von Klimaschutz- und Mobilitätsmaßnahmen
  • Betreuung des Energiesparförderprogramms

 

PROFIL:

  • eine kaufmännische Ausbildung oder eine Ausbildung im Verwaltungsbereich
  • Kenntnisse im Bereich Klimaanpassung, Nachhaltigkeitsstrategie, Umweltmanagement, Mobilität
  • sicheres Auftreten und ausgeprägte Kommunikationsfähigkeiten
  • eigenständige, strukturierte und lösungsorientierte Arbeitsweise
  • Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung von Vorteil

 

Mit diesem Profil / mit diesen Aufgaben und einer selbständigen Erledigung wäre die Stelle nach EG 9a TVöD (Bereich 2. QuE) eingruppiert.

 

Finanzielle Auswirkungen für 2025:  24.000,- €

 

Finanzielle Auswirkungen pro Jahr (künftig):  72.000,- €

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat den untenstehenden Beschluss empfohlen.

 

 

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II. BESCHLUSSVORSCHLAG:

 

  1.      Der Stadtrat stimmt der Neuschaffung der Planstelle 001B / 201 Mitarbeiter (m/w/d) Klimaschutz & Mobilität in EG 9a in Vollzeit zu.
  2.      Der Stadtrat beschließt den 1. Nachtragshaushalt 2025 mit der Nachtragshaushaltssatzung 2025 und den Anlagen.
  3.      Anlage 3 (Änderungsübersicht 2025) wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt und der Niederschrift beigefügt.
  4.      Anlage 4 (Stellenplan 2025) wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt und liegt der Niederschrift bei.

 

 

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Anlagen

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