BESCHLUSSVORLAGE - 2-BT/0037/2025
Grunddaten
- Betreff:
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Herstellung eines Kreisverkehrs an der Freisinger Landstraße - Vorstellung der Planung und Freigabe zur Ausführung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Bautechnik
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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11.11.2025
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I. SACHVORTRAG:
In der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 15.07.2025 wurde die Verwaltung mit der Durchführung eines Vergabeverfahrens für die Ingenieurleistungen zur Herstellung des Kreisverkehres an der Freisinger Landstraße beauftragt.
Am 20.08.2025 wurden die entsprechenden Leistungen an das Büro BBI Ingenieure GmbH – Niederlassung Landshut vergeben.
Der geplante Kreisverkehr an der Freisinger Landstraße (St2350) ist Teil der Erschließungsmaßnahmen zum Baugebiet Kommunikationszone und dient als Zufahrt zu eben diesem.
Zum Umfang der Maßnahme gehören der Bau des Kreisverkehres selbst mit Erd- und Asphaltarbeiten, die Herstellung eines begleitenden Geh- und Radweges an der St2350 sowie entsprechende Beleuchtung, Markierung und Beschilderung.
Zudem ist vorab der Bau eines Provisoriums zur Umfahrung während der Baumaßnahme erforderlich.
Die Entwässerung der neu zu errichtenden Verkehrsflächen erfolgt analog zur St2350 über Versickerung in den angrenzenden unversiegelten Flächen.
Der aktuelle Zeitplan sieht vor, die temporäre Umfahrung im Februar/März 2026 herzustellen.
Nach Umlegung des fließenden Verkehrs auf die Umfahrung, beginnt die Herstellung des Kreisverkehrs.
Nach dessen Fertigstellung erfolgt der Rückbau des Provisoriums sowie der Bau des straßenbegleitenden Geh- und Radweges.
Der späteste Fertigstellungstermin der Gesamtmaßnahme wurde auf den 30.06.2026 festgelegt.
Die Kostenberechnung für diese Maßnahme beläuft sich auf 1.010.213,61 € brutto.
Im Haushalt 2026 sind entsprechende Mittel bereitgestellt.
Frau Stangl vom Ingenieurbüro BBI stellt das Planungskonzept vor.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen und die vorgestellte Planung zur Ausführung freigegeben.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Vergabeverfahren für die im Sachvortrag genannte Baumaßnahme durchzuführen.
Gleichzeitig wird der Erste Bürgermeister zum Abschluss sämtlicher mit dieser Ausschreibung in Verbindung stehenden Verträgen ermächtigt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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1,5 MB
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