ALLRIS - Vorlage

MITTEILUNG DER VERWALTUNG - GB II/0043/2025

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Beratungsfolge

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I. SACHVORTRAG:

Mit Mail vom 18.09.2025 setzte die BImA die Stadt Garching davon in Kenntnis, dass die Flächen des ehemaligen MobStützpunktes der Liegenschaft der Christoph-Probst-Kaserne zugeordnet worden sind und somit dem militärischen Bedarf dienen.

 

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist das Gebiet des ehemaligen MobStützpunktes als Gewerbegebiet ausgewiesen. Die Regelungen des § 37 BauGB ermöglichen der BImA bei gegebenem militärischen Bedarf ihre Planungen umzusetzen. Abhängig vom konkreten Bedarf wird die Stadt Garching im Rahmen des Bauantrags um ihre Zustimmung gebeten.

Eine Anpassung des Flächennutzungsplanes erfolgt derzeit nicht, da die militärische Nutzung unabhängig dieser Ausweisung möglich ist.

 

 

 

 

 

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Anlagen

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