ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-UMA/0006/2025

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Beratungsfolge

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I. SACHVORTRAG:

 

 

In der Fluglärmkommission am Flughafen München treffen sich mindestens 2 Mal im Jahr die Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen, Behörden, Institutionen und der Flughafenbetreibergesellschaft, um die Aufsichts- und Sicherungsbehörden bei Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge zu beraten.

Seit 2007 ist die Stadt Garching ein ständiger Gast bei der Fluglärmkommission. Als Gast besitzt die Stadt Garching allerding kein Stimmrecht über die dort vorgebrachten Anträge.

Bei der Besprechung am 12.09.2025 am Münchner Flughafen mit der Deutschen Flugsicherung kam der Wusch auf, dass die Stadt Garching ein vollwertiges Mitglied (inklusive Stimmrecht) der Fluglärmkommission werden soll.

Um bei der Fluglärmkommission aufgenommen zu werden, ist ein Antrag an das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr zu stellen. Dieses prüft ob die Stadt Garching die nötigen Voraussetzungen dafür erfüllt. Falls dies der Fall ist, muss die Fluglärmkommission dem Beitritt noch zustimmen.

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II. BESCHLUSSVORSCHLAG:

 

Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen, der Stadtrat beauftragt die Verwaltung sich um die Aufnahme in die Fluglärmkommission am Flughafen München zu bemühen.

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