ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB I/0016/2025

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Beratungsfolge

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I. SACHVORTRAG:

Die FDP-Fraktion hat mit Antrag vom 15.06.2024 die Überarbeitung der geltenden Plakatierungsverordnung beantragt.

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.10.2025 wurde der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf einer neuen Plakatierungsverordnung beraten. Der Vorschlag der Verwaltung lautete, dem Entwurf zuzustimmen und diesen dem Stadtrat für seine Sitzung am 30.10.2025 zur Zustimmung zu empfehlen.

Da die derzeit gültige Plakatierungsverordnung bereits im Jahr 2029 außer Kraft tritt, wurde der Antrag der FDP-Fraktion von der Verwaltung zum Anlass genommen, um eine komplett neue Plakatierungsverordnung zu erlassen und den heutigen Gegebenheiten anzupassen, anstatt die derzeit geltende Verordnung in einzelnen Punkten lediglich zu überarbeiten.

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wurde vom Haupt- und Finanzausschuss nach ausführlicher Diskussion jedoch mehrheitlich abgelehnt, da in mehreren Punkten unterschiedliche Auffassungen bestanden.

Im weiteren Verlauf der Beratung wurden verschiedene Vorgehensweisen vorgeschlagen:

So wurde unter anderem angeregt, dass die Fraktionen intern über mögliche Inhalte einer neuen Verordnung beraten und der Verwaltung anschließend mitteilen, welche Regelungen aus ihrer Sicht aufgenommen werden sollten.

Ein weiterer Vorschlag lautete, die aktuelle Plakatierungsverordnung zunächst bis zur Kommunalwahl 2026 beizubehalten und die Thematik, bzw. den Antrag der FDP-Fraktion erst im Anschluss durch den neu gewählten Stadtrat erneut aufzugreifen.

Da bis zum heutigen Tag lediglich eine Rückmeldung durch die FDP-Fraktion an die Verwaltung erfolgte, schlägt die Verwaltung vor diesem Hintergrund nun folgendes vor:

  1. Der Antrag der FDP-Fraktion auf Überarbeitung der Plakatierungsverordnung wird bis nach der Kommunalwahl 2026 zurückgestellt.
  2. Die derzeit bestehende Plakatierungsverordnung bleibt somit bis auf Weiteres in Kraft und gilt entsprechend fort.

 

Zur Kommunalwahl 2026 gelten folgende Regelungen:

Analog zu den letzten Kommunalwahlen, werden gemäß § 1 Abs. 2 der aktuell gültigen Plakatierungsverordnung der Stadt Garching b. München vor der Wahl wieder vorübergehend große Anschlagtafeln aufgestellt, die ausschließlich für Wahlplakate der Garchinger Ortsverbände bestimmt sind. Zusätzlich wird im Bereich der Fußgängerzone ein Beton-Legoblock aufgestellt, wo ebenfalls eine Plakatwand für Wahlplakate der Garchinger Ortsverbände angebracht wird. Dieser wird nach der Wahl wieder entfernt. Die Felder auf den Plakatwänden haben das Format DIN A1.

Wie auch bei den Kommunalwahlen 2020 wird die Reihenfolge auf den jeweiligen Tafeln anhand des Ergebnisses der Stadtratswahl 2020 ermittelt. Eine Mehrfachplakatierung der Parteien an den größeren Plakattafeln wird auch bei der Kommunalwahl 2026 möglich sein.

Darüber hinaus wird den politischen Parteien und Wählergruppen zusätzlich zu den genehmigten Plakatierungsflächen an den aufgestellten Anschlagtafeln sechs Wochen vor und eine Woche nach der Kommunalwahl 2026 (auch evtl. Stichwahl) die Aufstellung von beweglichen Plakatständern mit Plakaten der maximalen Größe DIN A1 gestattet, um sowohl für Bürgermeister- und Stadtratswahl, die Landrats- und Kreistagswahl zu werben, als auch auf aktuelle, im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2026 stehende Termine und Veranstaltungen aufmerksam zu machen.

Um aber einer übermäßigen Plakatierung vorzubeugen, wird der bislang zulässigen Anzahl beweglicher Plakatständer Einhalt geboten: Die bisherige Regelung bei Kommunalwahlen, wonach bei der Bürgermeister- und Stadtratswahl bis zu 30 und bei der Landrats- und Kreistagswahl bis zu 15 bewegliche Plakatständer je Partei bzw. Wählergruppe zulässig waren, wird aufgehoben.

Zur Kommunalwahl 2026 wird folgende Regelung vorgeschlagen:

Für die Bürgermeister-/Stadtratswahl werden max. 20 bewegliche Plakatständer je Partei/Wählergruppe gestattet. Für die Landrats-/Kreistagswahl werden max. 10 bewegliche Plakatständer je Partei/Wählergruppe gestattet. Die Plakatwerbung für politische Termine und Veranstaltungen zur Kommunalwahl 2026 ist innerhalb dieser jeweiligen Kontingente enthalten und wird nicht – wie bisher – zusätzlich genehmigt.

Nach der Kommunalwahl 2026 wird die Überarbeitung der Plakatierungsverordnung gemäß des Antrags der FDP vom 15.06.2024 vom neu gewählten Stadtrat erneut aufgegriffen.

 

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II. BESCHLUSSVORSCHLAG:

Der Stadtrat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und stimmt dem Vorschlag der Verwaltung über die weitere Vorgehensweise bzgl. des Antrags der FDP zur Überarbeitung der Plakatierungsverordnung, sowie der Vorgehensweise zur Plakatierung bei der Kommunalwahl 2026 zu.

 

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