ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 1-OW/0010/2025

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Beratungsfolge

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I. SACHVORTRAG:

Aufgrund der Änderung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkunft bedarf es auch der Anpassung der dazugehörigen Gebührensatzung. Des Weiteren wurde die Gebühr von 320 € zzgl. 30 € Strompauschale für Alleinstehende und 640 € zzgl. 45 € für Mehrpersonenhaushalte auf 350 € und 685 € angepasst. Zusätzlich dazu wurde eine Gebühr für mobile Unterbringungen in Höhe von 150 € bzw. 300 € mit aufgenommen.

 

 

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II. BESCHLUSSVORSCHLAG:

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat den Beschluss der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft.
  2. Der Stadtrat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und beschließt die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft.

 

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Anlagen

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