BESCHLUSSVORLAGE - BM-KL/0008/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung des städtischen Förderprogramms für Energieeinsparung, Erneuerbare Energien und Neue Mobilität für 2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Klimaschutzmanagement
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Empfehlung
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04.12.2025
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I. SACHVORTRAG:
Das Förderprogramm „Energieeinsparung, Erneuerbare Energien und Neue Mobilität“ der Stadt Garching für das ein Jahresbudget von 250.000 € zur Verfügung steht, wird jährlich fortgeschrieben, um Förderquoten und Maßnahmen an aktuelle Entwicklungen anzupassen.
In diesem Jahr wurde die Richtlinie überarbeitet, verkürzt und klarer formuliert, um die Antragstellung zu vereinfachen und die Förderbedingungen transparenter zu gestalten. Die Richtlinie in ihrer bisherigen und in der überarbeiteten Fassung ist im Anhang beigefügt. Zur Beratung der Änderungen fanden am 28.10.2025 und 18.11.2025 Treffen mit den Energieberatern statt, die die kostenfreie Energieberatung im Rathaus durchführen.
Die Statistik der letzten vier Jahre zeigt, dass die Anzahl der bewilligten Projekte von 141 im Jahr 2022 auf 87 im Jahr 2024 gesunken ist, 2025 jedoch wieder leicht auf 90 angestiegen ist. Die Fördersumme der bewilligten Anträge für 2025 liegt derzeit bei 114.957,65 €. PV-Anlagen mit Speicher machen weiterhin den größten Anteil der Fördersumme aus.
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Maßnahme |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
||||
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Anzahl bewilligt |
Summe bewilligt |
Anzahl bewilligt |
Summe bewilligt |
Anzahl bewilligt |
Summe bewilligt |
Anzahl bewilligt |
Summe bewilligt |
|
|
Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen |
0 |
0,00€ |
0 |
0,00€ |
0 |
0,00€ |
0 |
0,00€ |
|
Solarthermische Anlagen |
4 |
16.000,00€ |
1 |
960,00€ |
- |
- |
0 |
0,00€ |
|
Steckersolaranlagen |
7 |
700,00€ |
37 |
5.299,16€ |
7 |
868,62€ |
15 |
2.915,70€ |
|
PV-Anlage mit Speicher |
104 |
239.798,00€ |
66 |
117.322,00€ |
61 |
103.244,00€ |
58 |
98.114,00€ |
|
Photovoltaik-Thermie-Kollektoren |
- |
- |
- |
- |
0 |
0,00€ |
0 |
0,00€ |
|
Energieberatung/ Gebäudeschwachstellenanalyse |
1 |
535,50€ |
0 |
0,00€ |
0 |
0,00€ |
0 |
0,00€ |
|
Anschluss Geothermie |
9 |
18.000,00€ |
10 |
20.000,00€ |
9 |
18.000,00€ |
5 |
10.000,00€ |
|
Wallboxen |
16 |
6.410,51€ |
17 |
4.866,04€ |
8 |
2.326,16€ |
11 |
3.527,95€ |
|
Lastenrad |
0 |
0,00€ |
3 |
1.023,20€ |
2 |
534,94€ |
1 |
400,00€ |
|
Wärmedämmung |
2 |
3.727,97€ |
0 |
0,00€ |
- |
- |
- |
- |
|
Fenstertausch |
2 |
2.478,71€ |
0 |
0,00€ |
- |
- |
- |
- |
|
Gesamt |
145 |
287.650,69€ |
134 |
149.470,40€ |
87 |
124.973,72€ |
90 |
114.957,65€ |
Statistik der bewilligten Projekte und Fördersummen 2022-2025 (Stand: 24.11.2025). Das Symbol „—“ in der Tabelle kennzeichnet, dass die jeweilige Maßnahme in dem entsprechenden Jahr nicht gefördert wurde.
Vorgeschlagene Änderungen für 2026
Die Verwaltung schlägt zusätzlich zur formalen Überarbeitung der Richtlinie, folgende inhaltliche Anpassungen für das Förderjahr 2026 vor:
- Verlängerung der Gültigkeit des Bewilligungsbescheids auf 2 Jahre, um den Antragsstellenden mehr Planungs- und Umsetzungszeit einzuräumen.
- Wiederaufnahme von Solarthermischen Anlagen mit Heizungsunterstützung mit einer pauschalen Förderhöhe von 500€ pro Gebäude. Die Maßnahme soll wieder aufgenommen werden, um die Umsetzung des Kommunalen Wärmeplans (KWP) zu unterstützen.
- Anpassung der Förderhöhe für Steckersolaranlagen (z.B. Balkonkraftwerke): Da zunehmend Steckersolaranlagen mit Speicher angeschafft werden, wodurch höhere Investitionskosten auf die Antragstellenden zukommen, sollen die Förderquoten entsprechend angepasst werden. Für Anlagen ohne Speicher sollen 20% der zuwendungsfähigen Kosten und max. 200€ gefördert werden und für Anlagen mit Speicher sollen 20% der zuwendungsfähigen Kosten und maximal 300€ gefördert werden.
-
Aufnahme von Maßnahmen zur Klimaanpassung, in Anlehnung an das derzeit in Erstellung befindlichen Klimaanpassungskonzept. Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen an Gebäuden, die seit mindestens fünf Jahren bestehen. Die Maßnahmen im Einzelnen:
- Außenanliegende Sonnenschutzelemente (z.B. Außenjalousien/Raffstores, Rollläden ausgeschlossen): Förderung von 25€ pro m², maximal 350€ pro Gebäude. Rollläden werden nicht gefördert, da sie das diffuse Tageslicht reduzieren und die natürliche Beleuchtung beeinträchtigen.
- Dach- und Fassadenbegrünung: Gefördert werden ausschließlich freiwillige Begrünungsmaßnahmen, die fachgerecht geplant und von qualifizierten Unternehmen durchgeführt werden; mobile Pflanzgefäße oder Maßnahmen, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben umgesetzt werden, sind ausgeschlossen. Bei der Dachbegrünung beträgt die Förderung 10€ pro m², maximal 500€ pro Gebäude, wobei die Mindestgröße für eine Förderung 4m² beträgt. Bei der Fassadenbegrünung werden 20% der Investitionskosten, maximal 500€ pro Gebäude, gefördert.
- Regenwasserspeicher: Ober- oder unterirdische Regenwasserspeicher mit einer Mindestgröße von 2m³ werden gefördert, wobei der Zusammenschluss mehrerer kleiner Speicher nicht zulässig ist. Förderhöhe: pauschal 200€ pro Gebäude.
Die Aufnahme der neuen Maßnahmen erweitert das Förderprogramm und bietet den Antragstellenden zusätzliche Möglichkeiten, insbesondere im Bereich der Klimaanpassung. Durch die Umgestaltung der Richtlinie und die eindeutige Definition der Förderbedingungen wird die Antragstellung für die Bürgerinnen und Bürger erleichtert. Trotz der Erweiterung des Programms soll das Jahresbudget von 250.000€ vorerst unverändert bleiben, da die Mittel weiterhin als ausreichend angesehen werden.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG:
Das Förderprogramm für Energieeinsparung, Erneuerbare Energien und Neue Mobilität der Stadt Garching wird für das Jahr 2026 fortgeführt. Die inhaltlichen und strukturellen Änderungen der Förderrichtlinie werden wie vorgeschlagen übernommen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die überarbeitete Richtlinie in der finalen Fassung zu unterzeichnen sowie deren Veröffentlichung und Umsetzung zu veranlassen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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658,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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202,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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202,4 kB
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