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BESCHLUSSVORLAGE - BM-PL/0040/2025

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Beratungsfolge

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I. SACHVORTRAG:

 

Im Haushaltsjahr 2025 wurden ursprünglich für die Personalkosten 18.124.560,00 € als Ansatz in den Haushalt gestellt. Dieser Ansatz musste im Rahmen des Nachtragshaushaltes 2025 um 300.000,- € erhöht werden. Grund dafür waren u.a. die Neuschaffung einer Sachbearbeiter-Stelle für den Bereich Klimaschutz & Mobilität, Doppelbesetzungen in den städtischen Kitas aufgrund Elternzeit bzw. Rückkehr und punktuelle Mehrbedarfe.

 

Für das Haushaltsjahr 2026 werden die Personalkosten mit 19.119.765.00 veranschlagt.

 

Den größeren Teil der Personalkostensteigerung macht die Umsetzung des Tarifabschlusses 2025 aus. Beispielhaft können hier genannt werden:

  • Entgelterhöhung von 2,8% ab dem Mai 2026
  • Erhöhung der Jahressonderzahlung auf einheitlich 85% ab dem Kalenderjahr 2026

(bisher EG 1 – 8 = 84,51%, EG 9a bis EG 12 = 70,28 % und EG 13 bis 15 = 51,78 %)

  • Erhöhte Zulagen für Wechselschicht- und Schichtarbeit
  • die Möglichkeit, auf beidseitig freiwilliger Basis die wöchentliche Arbeitszeit befristet auf bis zu
    42 Stunden zu erhöhen

 

Die geplanten Stellenmehrungen/-hebungen betragen nach dem Vorschlag der Verwaltung 389.165,00 €. Davon fällt ein Betrag von 79.426,00 € in den Kita-Bereich, der vom Freistaat Bayern (re-)finanziert wird. Demzufolge liegen die tatsächlichen Mehraufwendungen für die Stadt Garching bei 309.739,00 €. Dieser Betrag kann sich noch auf 288.743,00 € absenken. Siehe dazu die Ausführungen Buchst. B) zu Planstelle 300 / 105.

 

Die Verwaltung weist an dieser Stelle darauf hin, dass insgesamt Anträge für Stellenmehrungen/-hebungen in Höhe von über 1 Mio. € eingereicht wurden und auch in diesem Jahr Prioritäten gesetzt werden mussten. Dennoch muss auch berücksichtigt werden, dass eine ausreichende Personaldecke für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben erforderlich ist. Zudem ist sie ein wichtiger Faktor, um die Mitarbeiter (m/w/d) an die Stadt zu binden.

 

Einem Antrag der Fraktion der Unabhängigen Garchingern folgend wurde die jeweilige Personalstärke der Kommunen der NordAllianz zum Vergleich abgefragt. Die Übersicht liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage 2 bei.


 

Der Stellenplan 2026 ist eine Fortschreibung des Stellenplans 2025. Beurteilung und Bewertung einzelner Planstellen erfolgen in der Regel nur dann, wenn Änderungen erforderlich sind / waren. Hierzu gelten die Aussagen in den Stellenplänen der vergangenen Jahre.

Zum Stellenplan 2026 wurden sowohl die Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses als auch Entscheidungen in der Zuständigkeit des Ersten Bürgermeisters aus dem Jahr 2025 eingearbeitet.

 

 

Mit der Einführung der neuen Entgeltordnung im Jahr 2017 trat das bisherige Übergangsrecht, das noch auf die Vergütungsordnung des BAT Bezug genommen hatte, außer Kraft. Die Eingruppierung erfolgt jetzt unmittelbar in die Entgeltgruppen des TVöD. Die bisherige Entgeltgruppe 9 wurde in die neuen Entgeltgruppen 9a bis 9c unterteilt. Dadurch wird den Anforderungen in der Praxis nach unterschiedlicher Bezahlung in diesem Bereich Rechnung getragen. Die bis zum Jahr 2016 nur vom Arbeiterbereich belegten Entgeltgruppen 4 und 7 werden jetzt von allen Beschäftigten belegt.

 

Die ausgewiesenen Planstellen für Beamte und Beschäftigte sind (in etwa) wie folgt vergleichbar:

 

Beamte (BayBesG)

Beschäftigte (TVöD)

A5

BayBesG

EG 3

EG 4

TVöD

TVöD

A6

BayBesG

EG 5

TVöD

A7

BayBesG

EG 6

EG 7

TVöD

TVöD

A8

BayBesG

EG 8

TVöD

A9

BayBesG

EG 9a

EG 9b

TVöD

TVöD

A10

BayBesG

EG 9c

EG 10

TVöD

TVöD

A11

BayBesG

EG 10

EG 11

TVöD

TVöD

A12

BayBesG

EG 11

EG 12

TVöD

TVöD

A13

BayBesG

EG 13

TVöD

A14

BayBesG

EG 14

TVöD

Für Beschäftigte in den städtischen Kindertageseinrichtungen sowie dem Seniorentreff gilt seit 01.11.2009 der neue Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst mit den sog. „S-Entgeltgruppen“ von S 2 bis S 18 sowie eigenen Tätigkeitsmerkmalen. Die Stellenbewertung und -besetzung im Sozial- und Erziehungsdienst wird seit dem Stellenplan 2010 nach diesem Tarifvertrag vorgenommen.

 

SYSTEMATIK

 

Die Planstellen beginnen jeweils mit der Bereichsnummer. Die Bereichsnummer wurde wie folgt verteilt:

  •           Büro des Ersten Bürgermeisters: 001
  •           Geschäftsbereich I, Zentrale Dienste und Liegenschaftsverwaltung: 100
  •           Geschäftsbereich II, Bauen und Umwelt: 200
  •           Geschäftsbereich III, Finanzverwaltung: 300


 

Die eigentliche Planstellennummer ist immer dreistellig, um welche Art der Planstelle es sich handelt, erkennt man an der ersten Ziffer der Planstelle:

0 = Führungskraft

1 = stellvertretene Führungskraft oder Fachkräfte/Beamte ab Entgeltstufe 9b bzw. A9

2 = Sachbearbeiter und Fachkräfte (Entgeltstufe 5 9a)

3 = Arbeiter

4 = Auszubildende

5 = Hilfskräfte und geringfügig Beschäftigte

Die Ziffern zwei und drei sind jeweils fortlaufend, anhand ihr erkennt man die Anzahl der einzelnen Gruppen im jeweiligen Geschäftsbereich bzw. die Anzahl der Beschäftigten mit der gleichen Klassifizierung.

 

Die Beschlussvorlage gliedert sich wie gehabt in den Teil A) mit den sachlichen Änderungen ohne finanzielle Auswirkungen und den Teil B), die Änderungen mit finanziellen Auswirkungen.

 

 

 

  1.       SACHLICHE, ORGANISATORISCHE ÄNDERUNGEN:

BEREICH 150 GB I / FEUERWEHR

BEREICH 220 GB II / HAUSMEISTER

 

Verschiebung der Planstelle 150 / 306 Hausmeister (m/w/d) FF Garching in den Bereich 220

und Umbenennung in 220 / 321 Hausmeister (m/w/d) FF Garching

 

Mit der Fertigstellung des neuen Feuerwehrhauses soll die bisher geringfügige Stelle auf Vollzeit aufgestockt und organisatorisch bei den Hausmeistern eingegliedert werden. Nähere Informationen siehe Buchstabe B) Bereich 220 – Planstelle 220 / 321 Aufstockung und Höhergruppierung.

 


 

  1.       ÄNDERUNGEN MIT FINANZIELLEN AUSWIRKUNGEN:

 

 

BEREICH 001A –BGMBÜRO / PERSONAL & IT

 

Planstelle 001A / 104 Sachbearbeiter (m/w/d) IT

Anhebung der Planstelle von EG 9c nach EG 10 TVöD

 

Es ist vorgesehen, dem Stelleninhaber die Aufgabe des Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) für den Bereich der Stadt Garching zu übertragen. Die entsprechende Qualifizierung hat er bei der Bayerischen Verwaltungsschule absolviert. Dieser Antrag wird dem zuständigen Gremium in einer der nächsten Sitzungen vorgelegt.

 

Wenn die Übertragung der Aufgabe erfolgt, ist die Stelle nach EG 10 TVöD eingruppiert.  Die Verwaltung schlägt vor, dies entsprechend umzusetzen und die Planstelle 001A / 104 Sachbearbeiter (m/w/d) IT von EG 9c nach EG 10 anzuheben.

 

Finanzielle Auswirkungen pro Jahr: 1.577,00

 

Beschlussantrag:

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Anhebung der Planstelle 001A / 104 Sachbearbeiter (m/w/d) IT von EG 9c nach EG 10 TVöD zu und empfiehlt dem Stadtrat diese Änderung für den Stellenplan 2026.

 

 

BEREICH 110 GB I / KULTUR

 

Planstelle 110 / 202 Sachbearbeiter (m/w/d) Kultur

Anhebung der Planstelle von EG 8 nach EG 9a TVöD

 

Die Stelleninhaberin war lange Jahre ausschließlich zuständig für den Verkauf der Eintrittskarten für Kulturveranstaltungen. In den letzten Jahren hat sie praktisch das komplette Ticketing übernommen. Dies beinhaltet u.a. die Anlage der Veranstaltungen in Münchenticket inkl. Festlegung der Saalpläne und Preislisten sowie Festlegung der Kartenkontingente für eine optimale Belegung der Säle. Zudem ist die Stelleninhaberin jetzt auch selbständig für die Pflege und Administration des Vereins-Veranstaltungskalenders sowie die Disposition der Aushilfen für Abendkasse, Garderobe und Einlassdienst.

 

Aufgrund des neuen Aufgabenzuschnitts wurde die Stelle im Jahr 2025 durch die Bayerische Akademie für Verwaltungsmanagement (BayVwA) bewertet. Die Stellenbewertung ergibt eine Eingruppierung gemäß EG 9a TVöD. Die Verwaltung schlägt vor, dies entsprechend umzusetzen und die Planstelle von EG 8 nach EG 9a anzuheben.

 

Finanzielle Auswirkungen pro Jahr: 8.699,00

 

Beschlussantrag:

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Anhebung der Planstelle 110 / 202 Sachbearbeiter (m/w/d) Kultur von EG 8 nach EG 9a TVöD zu und empfiehlt dem Stadtrat diese Änderung für den Stellenplan 2026.

 


 

Planstelle 110 / 204 Sachbearbeiter (m/w/d) Kultur

Anhebung der Planstelle von EG 8 nach EG 9a TVöD

 

Der Stelleninhaberin wurden aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer Fähigkeiten in den letzten Jahren Aufgaben mit mehr Verantwortung übertragen. Sie ist u.a. zuständig für die Sachbearbeitung im Rechnungs- und Vertragswesen (sowohl mit den Agenturen als auch mit den Nutzern der städtischen Veranstaltungsstätten) sowie die GEMA.

 

Aufgrund des neuen Aufgabenzuschnitts wurde die Stelle im Jahr 2025 durch die Bayerische Akademie für Verwaltungsmanagement (BayVwA) bewertet. Die Stellenbewertung ergibt eine Eingruppierung gemäß EG 9a TVöD. Die Verwaltung schlägt vor, dies entsprechend umzusetzen und die Planstelle von EG 8 nach EG 9a anzuheben.

 

Finanzielle Auswirkungen pro Jahr: 8.019,00

 

Beschlussantrag:

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Anhebung der Planstelle 110 / 204 Sachbearbeiter (m/w/d) Kultur von EG 8 nach EG 9a TVöD zu und empfiehlt dem Stadtrat diese Änderung für den Stellenplan 2026.

 

 

BEREICH 120 GB I / FACHBEREICH BÜRGERSERVICE & ZENTRALE DIENSTE

 

Planstelle 120 / 102 – Ltd. Sachbearbeiter (m/w/d) Ordnungsamt & Verkehr

Anhebung der Planstelle von EG 10 nach EG 11 TVöD

 

Dem Stelleninhaber obliegt neben dem Tagesgeschäft die Bearbeitung von herausgehobenen und komplexen Aufgaben aus dem gesamten Spektrum des Bereiches Öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie des Verkehrswesens. Zudem ist er zuständig für die Bearbeitung und Genehmigung von sehr großen Veranstaltungen ab 10.000 Besuchern und ihm obliegt die Teamleitung mit abteilungsübergreifenden Aufgaben und Querschnittsaufgaben.

 

Aufgrund eines entsprechenden Antrages durch den Stelleninhaber wurde die Stelle im Jahr 2025 neu beschrieben. Das Stellenbewertungsverfahren in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Akademie für Verwaltungsmanagement läuft derzeit noch und konnte zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschlossen werden. Eine Höherbewertung der Stelle liegt durchaus im Bereich des Möglichen. Die Verwaltung schlägt daher vor, mit dem Stellenplan die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und die Höhergruppierung nach Vorliegen der Stellenbewertung entsprechend umzusetzen. Dazu ist ohnehin ein Einzelbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses notwendig.

 

Finanzielle Auswirkungen pro Jahr: 3.370,00

 

Beschlussantrag:

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Anhebung der Planstelle 120 / 102 Ltd. Sachbearbeiter (m/w/d) Ordnungsamt & Verkehr von EG 10 nach EG 11 TVöD zu und empfiehlt dem Stadtrat diese Änderung für den Stellenplan 2026.

 


 

Planstelle 120 / 201 – Sachbearbeiter (m/w/d) Ordnungsamt & Verkehr

Anhebung der Planstelle von EG 9a nach EG 9b TVöD

 

Die Stelleninhaberin nimmt ihr Aufgabengebiet seit 2024 wahr. Im Jahr 2025 schloss sie eine Weiterqualifizierung mit Erfolg ab, weshalb ihr mehr Verantwortung übertragen wurde. Aus diesem Grund wurde die Stelle neu beschrieben und im Jahr 2025 durch die Bayerische Akademie für Verwaltungsmanagement (BayVwA) bewertet. Die Stellenbewertung ergibt eine Eingruppierung gemäß EG 9b TVöD. Die Verwaltung schlägt vor, dies entsprechend umzusetzen und die Planstelle von EG 9a nach EG 9b anzuheben.

 

Finanzielle Auswirkungen pro Jahr: 1.308,00

 

Beschlussantrag:

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Anhebung der Planstelle 120 / 201 Sachbearbeiter (m/w/d) Ordnungsamt & Verkehr von EG 9a nach EG 9b TVöD zu und empfiehlt dem Stadtrat diese Änderung für den Stellenplan 2026.

 

 

Planstelle 120 / 205 – Sachbearbeiter (m/w/d) Meldeamt

Anhebung der Planstelle von EG 8 nach EG 9a TVöD

und Umbenennung in Planstelle 120 / 205 ltd. Sachbearbeiter (m/w/d) Meldeamt

 

Der Stelleninhaberin sollen künftig die fachlich schwierigen Einzelfälle für das gesamte Meldeamt übertragen werden. Zudem soll sie Aufgaben für das Meldeamt als Ansprechpartnerin hausintern / abteilungsübergreifend übernehmen bzw. koordinieren, z.B. Digitalisierungsprojekte. Damit würde insbesondere die zuständige Geschäftsbereichsleitung 1 entlastet.

 

Diese Idee ist nicht ganz neu, wurde aber 2019 aufgrund verschiedener Umstände im Geschäftsbereich 1 nicht mehr umgesetzt. Eine Stellenbewertung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV), der zu diesem Zeitpunkt eine Organisationsuntersuchung durchgeführt hat, liegt noch vor. Diese sieht eine Eingruppierung gemäß EG 9a vor, wenn der Zeitanteil der fachlich schwierigen bzw. koordinierenden Aufgaben größer 50% ist. Dies wird gerade anhand von Arbeitsaufzeichnungen über mehrere Monate ermittelt. Die Verwaltung schlägt daher vor, mit dem Stellenplan die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und die Höhergruppierung nach Vorliegen der Arbeitsanteile umzusetzen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Finanzielle Auswirkungen pro Jahr: 6.792,00

 

Beschlussantrag:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Umbenennung zur Kenntnis. Er stimmt der Anhebung der Planstelle 120 / 205 ltd. Sachbearbeiter (m/w/d) Meldeamt von EG 8 nach EG 9a TVöD zu und empfiehlt dem Stadtrat diese Änderung für den Stellenplan 2026.

 


 

Planstelle 120 / 210 –Sachbearbeiter (m/w/d) Ordnungsamt / Außendienst

Neuschaffung einer Planstelle in EG 8 TVöD in Vollzeit

 

Das Ordnungsamt ‚besteht“ derzeit aus dem ltd. Sachbearbeiter, sowie zwei weiteren Mitarbeitenden und einem Außendienstmitarbeiter.

 

In den vergangenen Jahren ist das Aufgabenspektrum des Ordnungsamtes im Bereich des Außendienstes kontinuierlich gewachsen. Neben den klassischen ordnungsrechtlichen Aufgaben, wie die Überwachung und Ahndung nach Rechtsgrundlagen des allgemeinen Gefahrenabwehrrechts (Kontrolle von Sondernutzungen, Kontrolle des Ortsrechts wie Satzungen und Verordnungen), Kontrolle der korrekten Umsetzung von verkehrsrechtlichen Anordnungen, etc.) sind zusätzliche Tätigkeitsfelder hinzugekommen, etwa:

  • verstärkte Präsenz im öffentlichen Raum zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung;
  • Unterstützung bei der Umsetzung von ordnungsbehördlichen Maßnahmen
  • Kontrolle von Umwelt- und Sauberkeitsverstößen (illegale Müllablagerungen, Schrott-KFZ, Hundekot, Plakatierungen etc.)
  • Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger
  • Aufgaben im Bereich Obdachlosenhilfe, Gefahrenprävention und Unterstützung anderer Fachbereiche.

 

Aufgrund der Vielzahl, bzw. stetigen Zunahmen der o.g. Aufgaben und immer mehr herausfordernder Tätigkeiten, sind eigentlich notwendige Außendienstkontrollen (Rückschnitte, Schneeräumarbeiten, Baustellen, etc.) nicht zeitnah, bzw. gar nicht mehr möglich.

 

Diese Entwicklung hat dazu geführt, dass die derzeit vorhandenen personellen Kapazitäten im Außendienst nicht mehr ausreichen, um alle Aufgaben in der notwendigen Häufigkeit, Präsenz und Qualität wahrzunehmen. Auch die Zahl der Bürgerbeschwerden und Hinweise zu ordnungsrechtlichen Themen ist deutlich angestiegen, was eine höhere Kontrolldichte und Reaktionsfähigkeit erfordern.

 

Daher ist es auch nicht weiter verwunderlich, dass aktuell immer wieder der Eindruck entsteht, es würde nichts passieren, bzw. die Stadt kümmere sich nicht um die Anliegen und somit die Unzufriedenheit der Antragsteller/Beschwerdeführer zunimmt.

 

Genaue Fallzahlen können hier nicht angegeben werden, da diese nach Ansicht der Verwaltung keine messbaren Leistungsindikatoren für den Außendienst eines Ordnungsamtes darstellen. Stattdessen wird die Leistung anhand der Qualität, Effizienz und
Rechtssicherheit der Aufgabenerfüllung bewertet, da die Anzahl und Art der Fälle stark variieren und oft auch unvorhersehbar sind (z.B. Gefahrenabwehr, illegale Müllablagerungen, etc.). Zudem variiert das Arbeitsaufkommen stark je nach Jahreszeit, Wetterlage und spezifischem Einsatzgebiet. Eine feste „Zielzahl“ wäre in ruhigeren Phasen unrealistisch hoch und in arbeitsintensiven Phasen zu niedrig angesetzt. Darüber hinaus wird eine verstärkte Präsenz / Kontrolle im Stadtgebiet von den Bürgerinnen und Bürgern ausdrücklich gewünscht, um ein erhöhtes Maß an Sicherheit und Ordnung im Allgemeinen zur Steigerung des Sicherheitsempfindens der Bürgerinnen und Bürger zu bewirken. Auch aus den städtischen Gremien gab es hierzu schon den ein oder anderen Vorstoß.


 

Die aktuelle Personaldecke lässt nach Auffassung der Verwaltung eine flächendeckende und zeitnahe Bearbeitung der Aufgaben nicht mehr zu. Mit der Einrichtung einer weiteren Außendienstmitarbeiterstelle sollen

  • die Einsatzfähigkeit und Präsenz des Außendienstes verbessert
  • ordnungsrechtliche Vorschriften und damit einhergehend die Ahndung von Verstößen gegen
    Gebote und Verbote sowie der Gefahrenabwehr durchgesetzt
  • die Bearbeitung von Bürgeranliegen beschleunigt
  • die Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum gestärkt
  • sowie die Entlastung des vorhandenen Innendienstpersonals

erreicht werden.

 

Aus den genannten Gründen schlägt die Verwaltung die Schaffung einer zusätzlichen Vollzeitstelle Sachbearbeiter (m/w/d) Ordnungsamt / Außendienst vor. Die genauen Aufgabenschwerpunkte wären zusammenfassend

  • Präsenz zeigen in der Innenstadt und im sonstigen Stadtgebiet
  • Überwachung und Ahndung des allgemeinen Gefahrenabwehrrechts (städt. Satzungen und Verordnungen)
  • Kontrolle der korrekten Umsetzung von verkehrsrechtlichen Anordnungen, sowie der Kontrolle der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Bearbeitung der eigenen Feststellungen bis zur Abgabe an die zuständige Fachstelle
  • Erledigung von Sonderaufgaben auf Weisung des ‚Innendienstes‘
  • Neu ab 2026: regelmäßige Kontrolle und Begehung im Naturschutzgebiet Mallertshofer Feld

 

Finanzielle Auswirkungen pro Jahr: 68.937,00

 

Beschlussantrag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Neuschaffung der Planstelle 120 / 210 Sachbearbeiter (m/w/d) Ordnungsamt / Außendienst in EG 8 TVöD in Vollzeit zu und empfiehlt dem Stadtrat diese Änderung für den Stellenplan 2026.


 

BEREICH 130 – GB I / LIEGENSCHAFTSVERWALTUNG & GRUNDSTÜCKSVERKEHR

 

Planstelle 130 / 101 – Fachbereichsleiter (m/w/d) Liegenschaftsverwaltung & Grundstücksverkehr / stv. Geschäftsbereichsleiter (m/w/d)

Anhebung der Planstelle von EG 12 nach EG 13 TVöD

 

Die Stelle wurde zuletzt 2015 beschrieben und bewertet, damals noch mit einem anderen Zuschnitt. Einen großen Teil der Aufgaben machte zu diesem Zeitpunkt noch die Liegenschaftsverwaltung mit der Leitung des Gebäudeunterhaltes und den Hausmeistern aus. Dieser Bereich wurde 2021 in den Geschäftsbereich Bauen & Umwelt verlegt.

Derzeit ist der Stelleninhaber vorwiegen für die Abwicklung des Grundstücksverkehrs inkl. Vermessung, Vertragsangelegenheiten und Rechtsstreitigkeiten zuständig. Aufgrund der Grundstückspreise ist der Grad der Verantwortung sehr hoch. Dazu kommen die Entwicklung von Einheimischenmodellen, SoBon, Wohnungsvergaben und die Leitung des Fachbereichs.

 

Aufgrund des neuen Aufgabenzuschnitts bat die Vorgängerin des derzeitigen Stelleninhabers, eine Beamtin, um eine Neubewertung der Stelle – auch um ihre Perspektiven zu kennen. Die Dienstpostenbewertung erfolgte im Jahr 2025 und ergab eine Besoldung gemäß A13 BayBesG.

 

Die Stelle ist aktuell wieder mit einem Tarifbeschäftigten (TVöD) besetzt, jedoch sind die EG 13 TVöD sowie A13 BayBesG vergleichbar (siehe Einleitung). Insoweit kann nach Auffassung der Verwaltung aus Kostengründen auf eine nochmalige Bewertung der Stelle nach der Entgeltordnung VKA (TVöD) verzichtet und die Stelle entsprechend dem Ergebnis der Dienstpostenbewertung nach EG 13 TVöD angehoben werden.

 

Finanzielle Auswirkungen pro Jahr: 536,00

Beschlussantrag:

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Anhebung der Planstelle 130 / 101 Fachbereichsleiter (m/w/d) Liegenschaftsverwaltung & Grundstücksverkehr / stv. Geschäftsbereichsleiter (m/w/d) von EG 12 nach EG 13 TVöD zu und empfiehlt dem Stadtrat diese Änderung für den Stellenplan 2026.

 

 

Planstelle 130 / 203 – Sachbearbeiter (m/w/d) Grundstücksverkehr & Liegenschaften /

stv. Fachbereichsleiter (m/w/d)

Ausweisung der Planstelle gemäß A11 BayBesG

 

Die Stelle ist derzeit mit EG 11 im Stellenplan ausgewiesen. Der derzeitige Stelleninhaber ist Beamter. Insoweit wird vorgeschlagen, die Stelle gemäß A11 BayBesG auszuweisen. Die Stellen sind vergleichbar (siehe Einleitung).

 

Finanzielle Auswirkungen pro Jahr: 0

 

Beschlussantrag:

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Ausweisung der Planstelle 130 / 203 Sachbearbeiter (m/w/d) Grundstücksverkehr & Liegenschaften / stv. Fachbereichsleiter (m/w/d) nach A11 BayBesG zu und empfiehlt dem Stadtrat diese Änderung für den Stellenplan 2026.

 


BEREICH 150 GB I / FREIWILLIGE FEUERWEHR

 

Planstelle 150 / 303 – Gerätewart (m/w/d) FF Garching

Anhebung der Planstelle von EG 7 nach EG 8 TVöD

Aufgrund des 13. Landesbezirklichen Tarifvertrages zur Eingruppierung der handwerklichen Beschäftigten (ehemaliger Arbeiterbereich) waren alle Stellen im handwerklichen Bereich zu überprüfen und ggf. neu zu bewerten. Dies wurde mit dem Stellenplan 2022 grundsätzlich umgesetzt.

 

Der Stelleninhaber (7 Wochenstunden) hat seine Stellenbeschreibung im Jahr 2024 nachgereicht und um Überprüfung der Eingruppierung gebeten. Die Bewertung wurde 2025 vorgenommen und sie ergibt – analog der beiden anderen Gerätewart-Stellen bei der FF Garching – gemäß der vorliegenden Stellenbeschreibung eine Eingruppierung nach EG 8 TVöD (u.a. Prüfungs-und Wartungsarbeiten an Atemschutzgeräten sowie an medizinischen Geräten). Die Verwaltung schlägt vor, dies entsprechend umzusetzen.

 

Finanzielle Auswirkungen pro Jahr: 415,00

 

Beschlussantrag:

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Anhebung der Planstelle 150 / 303 Gerätewart (m/w/d) FF Garching von EG 7 nach EG 8 TVöD zu und empfiehlt dem Stadtrat diese Änderung für den Stellenplan 2026.

 

 

Planstelle 150 / 304 – Gerätewart (m/w/d) FF Hochbrück

Stundenerhöhung von TZ 12 auf Vollzeit und Anhebung der Planstelle von EG 5 nach EG 6 TVöD

 

Der Stellenplan sieht für die Freiwillige Feuerwehr Hochbrück im Moment folgendes Personal vor:

  • Planstelle 150 / 304 Gerätewart (m/w/d), Teilzeit 12 Stunden
  • Planstelle 150 / 305 Gerätewart (m/w/d), Teilzeit 6 Stunden

Macht zusammen 18 Stunden Arbeitszeit.

 

Tatsächlich werden die Aufgaben bei der FF Hocbrück von insgesamt fünf aktiven Feuerwehrmännern bzw. –frauen wahrgenommen, die geringfügig bei der Stadt Garching beschäftigt sind (siehe Anlage, Stellenplan). Diese bringen sich mit weit mehr Arbeitszeit (ehrenamtlich) ein, als es das städtische Stundenkontingent hergibt – Tendenz steigend.

 

Aus diesem Grund beantragt die FF Hochbrück für die Planstelle 150 / 304 Gerätewart (m/w/d) eine Erhöhung der Arbeitszeit von Teilzeit mit 12 Wochenstunden auf Vollzeit. Die Stelle soll dann auch mit einem hauptamtlichen Gerätewart (m/w/d) besetzt werden. Die Planstelle 150 / 305 Gerätewart (m/w/d) soll mit 6 Stunden bestehen bleiben und künftig mit einem geringfügig Beschäftigten (statt bisher zwei) besetzt werden.

 

Die Freiwillige Feuerwehr Hochbrück gibt für ihren Antrag folgende Gründe an:

  • die Feuerwehr Hochbrück betreut ein sehr komplexes Einsatzgebiet, insbesondere mit dem Gewerbegebiet und den Autobahnen A9 bzw. A99 sowie den Bundesstraßen B13 / B471
  • entsprechend hat sie auch für eine Feuerwehr in dieser Größenordnung sehr viele Einsätze
    (ca. 180), davon viele mit einem hohen Material- und Geräteeinsatz
  • insbesondere die Ausstattung und die Anzahl an Gerätschaften haben in den vergangenen Jahren stetig zugenommen und mussten auch den steigenden Anforderungen / der Komplexität des Einsatzgebietes angepasst werden

 

  • die fünf geringfügig beschäftigten Gerätewarte haben bereits in der Vergangenheit weit über ihr eigentliches (bezahltes) Stundenpotential gearbeitet, um die anfallenden Arbeiten erledigen zu können (siehe oben).

 

Im Ergebnis ist die FF Hochbrück angesichts des Ist-Zustandes der Auffassung, dass sich die steigenden Anforderungen und Verantwortlichkeiten an die Feuerwehr künftig nur noch mit einem hauptamtlichen Gerätewart bewältigen ließen.

 

Aus Sicht der Verwaltung sind die aufgeführten Gründe für die Stellenmehrung nachvollziehbar. Eine Abfrage über die Besetzung der Gerätewarte bei vergleichbaren Feuerwehren (Größe, Fahrzeuge, Einsätze) in benachbarten Landkreisen ergab, dass die meisten davon einen hauptamtlichen Gerätewart beschäftigen oder zumindest einen Mitarbeitenden in Vollzeit, der ggf. im Bauhof oder als Hausmeister aushilft.

 

Im Ergebnis erscheint der Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Hochbrück aus Sicht der Verwaltung damit durchaus nachvollziehbar.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Arbeitszeit auf Vollzeit zu erhöhen. Eine Vollzeitstelle Gerätewart wäre mit der vorhandenen Ausrüstung nach EG 6 (bisher EG 5) einzugruppieren.

 

Finanzielle Auswirkungen pro Jahr: 47.029,00

 

Beschlussantrag:

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Stundenerhöhung von TZ 12 auf Vollzeit sowie der Anhebung der Planstelle 150 / 304 Gerätewart (m/w/d) FF Hochbrück von EG 5 nach EG 6 TVöD zu und empfiehlt dem Stadtrat diese Änderung für den Stellenplan 2026.

 


 

BEREICH 200 GB II / BAUVERWALTUNG + BAUTECHNIK + UMWELTSCHUTZ

 

Planstelle 200 / 111 – Sachbearbeiter (m/w/d) Bebauungspläne

Ausweisung der Planstelle gemäß EG11 TVöD

 

Die Stelle ist derzeit mit A11 BayBesG als Beamtenstelle im Stellenplan ausgewiesen. Der derzeitige Stelleninhaber ist Tarifbeschäftigter. Die Stelle wurde 2025 nach der Entgeltordnung VKA gemäß EG 11 TVöD bewertet. Insoweit wird vorgeschlagen, die Stelle gemäß EG 11 TVöD auszuweisen. Die Stellen sind vergleichbar (siehe Einleitung).

 

Finanzielle Auswirkungen pro Jahr: 0

 

Beschlussantrag:

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Ausweisung der Planstelle 200 / 111 Sachbearbeiter (m/w/d) Bebauungspläne gemäß EG 11 TVöD zu und empfiehlt dem Stadtrat diese Änderung für den Stellenplan 2026.

 

 

Planstelle 200 / 110 –Dipl.-Ing. (m/w/d) Tiefbau / Brücken

Neuschaffung einer Planstelle in EG 11 TVöD in Vollzeit

 

Im Fachbereich Bautechnik sind derzeit zwei Mitarbeiter (m/w/d) in Vollzeit für Bau und Unterhalt der gemeindlichen Straßen und Wege verantwortlich (Planstellen 200 / 104 und 200 / 209). Auch hier wächst das Arbeitsaufkommen stetig (Sanierungsbedarf, Baumaßnahmen).

 

Seit längerer Zeit können dringende Aufgaben im Tiefbau nur rudimentär bearbeitet bzw. aufgrund fehlender Kapazitäten nicht angegangen werden. Die beiden Mitarbeiter sind mit den vorliegenden Aufgaben eingedeckt. Von beiden Mitarbeitern werden Neubau-Projekte, große Straßensanierungsmaßnahmen aber auch Themen Unterhalt und Erhaltung betreut.

 

Der große Bereich Brücken / Ingenieurbauwerke konnte aus den genannten Gründen bisher nicht angegangen werden. Die Stadt Garching hat 47 Brücken auf ihrem Stadtgebiet und weitere Bauwerke und Einrichtungen wie Lärmschutzwände, Stützwände und sonstige Einrichtungen, die einer vorgeschriebenen Prüfpflicht unterliegen. Hier ist das Anlegen und Pflege eines Brückenkatasters mit Überführung in ein digitalisiertes Kontroll-Überwachungs-Tool als Aufgabe anzugehen. Zudem müssen Bestandsunterlagen angelegt, erforderliche Brückenprüfungen durchgeführt und nachfolgend Sanierungskonzepte erarbeitet und deren Umsetzung betreut werden.

 

Um dieses Thema anzugehen, sieht die Verwaltung den Bedarf für eine zusätzliche Stelle Dipl.-Ing. (m/w/d) Tiefbau in Vollzeit. Diese hätte folgende Aufgaben / Tätigkeiten:

  • Brücken und Bauwerksprüfung: 30%
  • Planung, Ausschreibung und Betreuung der Brückensanierungen: 20%
  • Betretung der Straßenbeleuchtung mit Wartung: 20%
  • Erstellen eines Entwässerungsanlagen-Katasters: 5%
  • Ausschreibung und Betreuung Reinigung Entwässerungsanlagen: 10 %
  • Ausschreibung und Betreuung von Markierungsarbeiten: 5%
  • Planung, Ausschreibung und Betreuung von Baumaßnahmen: 10%

 

Zusätzlich erwartet die Verwaltung bei der Umsetzung der Erschließung der Kommunikationszone und weiteren Baugebieten (Wohnen am Bürgerpark, Keltenweg) ein deutliches Mehr an Arbeit, die momentan so nicht abgefangen werden kann.

 

Die Verwaltung sieht hier den dringenden Bedarf, dass die Stadt ihrer Verkehrssicherungspflicht bei der Bauwerksprüfung nachkommt.

 

Wie bereits dargestellt, sollte die Aufgabe von einem Dipl.-Ing. (m/w/d), Fachrichtung Tiefbau, wahrgenommen werden. Mit diesem Profil wäre die Stelle nach EG 11 TVöD eingruppiert.

 

Finanzielle Auswirkungen pro Jahr: 85.520,00

 

Beschlussantrag:

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Neuschaffung der Planstelle 200 / 110 Dipl.-Ing. (m/w/d) Tiefbau in EG 11 TVöD in Vollzeit zu und empfiehlt dem Stadtrat diese Änderung für den Stellenplan 2026.

 

 

BEREICH 220 GB II / HAUSMEISTER

 

Planstelle 220 / 321 – Hausmeister (m/w/d) FF Garching

Stundenerhöhung von TZ 5 auf Vollzeit und Anhebung der Planstelle von EG 2 nach EG 5 TVöD

 

Wie unter Buchstabe A) bereits aufgeführt, wird die Stelle in den Bereich 220 verschoben und erhält somit eine neue Planstellennummer.

 

Im kommenden Jahr 2026 soll das neue Gerätehaus der FF Garching fertiggestellt und damit auch in Betrieb genommen werden. Bislang war im derzeitigen Bestand für die Hausmeister-Tätigkeiten ein geringfügig beschäftigter Mitarbeiter ausreichend. Allerdings ist das bestehende Feuerwehrhaus am Hüterweg weder mit den Flächen noch mit der technischen Komplexität des Neubaus vergleichbar.

 

Alleine die Hoffläche umfasst künftig 8.780 m², dazu kommen Gemeinschaftsflächen im Gebäude, wie Treppenhäuser, Keller, Übungsturm und dann noch die Dachfläche mit begrüntem Anteil. Die Flächen in den Gebäuden betragen ca. 5.500 m². Außerdem umfasst es noch vier Wohnungen. Der Hausmeister (m/w/d) soll folgende Aufgaben übernehmen:

 

Gebäude- und Anlagenpflege:

  • Instandhaltung, Wartung und Reparatur von Gebäuden
  • Pflege der Außenanlagen und Sicherstellung der Verkehrssicherheit
  • Überwachung und Kontrolle der technischen Hausanlagen wie Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro
  • Funktionstüchtigkeit von Heizungs-, Aufzugs- und Lüftungsanlagen prüfen
  • Entkalken von Geräten oder Wechseln von Filtern
  • Überprüfung der Außen- und Innenbeleuchtung
  • Mängel aufdecken / erkennen
  • kleine Reparaturen wie der Austausch von Glühbirnen oder Dichtungen an Wasserhähnen
  • Behebung von Funktionsstörungen an Türschlössern oder Möbelbeschlägen
  • einfache Montagearbeiten, z.B. Aufhängen von Lampen oder Bildern

 

Gartenpflege und Winterdienst:

  • Pflanzflächen pflegen
  • Schneeräumung und Streuen bei Eis und Schnee
  • Pflege der Dachbegrünung


 

Reinigung und Sauberkeit:

  • Sauberhalten von Gemeinschaftsflächen wie Treppenhäusern, Kellern und Eingängen
  • Kehrdienste und Mülltonnendienst (Mülltonnen dem Entsorger bereitstellen)
  • Überwachung der Sauberkeit von Außenanlagen und Dachrinnen

 

Lagerhaltung und Materialwirtschaft:

  • Lagerhaltung und Verwaltung von Verbrauchsmaterialien, Werkzeugen
  • Ausgabe und Anforderung von Material

 

Organisatorische Aufgaben (Verwaltung und Kommunikation)

  • Überwachung von Fristen und Terminen (Wartungen, Inspektionen, Sachverständigenprüfungen)
  • Fremdfirmen begleiten
  • Koordination und Begleitung von Handwerkerarbeiten
  • erste Anlaufstelle bei technischen Fragen oder Problemen
  • Überwachung des Gesamtzustands der Immobilie und der Außenanlage
  • Ansprechpartner für Wohnungsmieter

 

Gemäß Kalkulation der Verwaltung ist damit eine Vollzeitstelle ausgelastet, insbesondere in der Anfangszeit und der Gewährleistungszeit. Die Stelle soll den Springer-Hausmeistern (m/w/d) zugeordnet werden, die organisatorisch im Bauhof integriert sind. Somit wäre dann auch eine Urlaubs- und Krankheitsvertretung gewährleistet und falls der Stelleninhaber (m/w/d) mit der Anlage nicht ausgelastet wäre, könnte er die Springer-Hausmeister (m/w/d) bei der Betreuung anderer städtischer Gebäude und Liegenschaften unterstützen. Zudem ist im neuen Feuerwehrhaus kein Sozialraum für einen Hausmeister (m/w/d) vorgesehen.

 

Die Verwaltung schlägt im Ergebnis vor, die Arbeitszeit auf Vollzeit zu erhöhen und damit für das neue Gerätehaus der Feuerwehr Garching eine Vollzeit-Hausmeisterstelle zu schaffen. Ein Hausmeister (m/w/d) mit handwerklichem Berufsabschluss wäre nach EG 5 TVöD einzugruppieren.

 

Finanzielle Auswirkungen pro Jahr: 55.529,00

 

Beschlussantrag:

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Stundenerhöhung von TZ 5 auf Vollzeit sowie der Anhebung der Planstelle 220 / 321 Gerätewart (m/w/d) FF Garching von EG 2 nach EG 5 TVöD zu und empfiehlt dem Stadtrat diese Änderung für den Stellenplan 2026.

 


 

BEREICH 300 GB III / FINANZVERWALTUNG UND BILDUNG & SOZIALES

 

Planstelle 300 / 105 – Fachbereichsleiter (m/w/d) Bildung und Soziales

Absenkung der Planstelle von A13 BayBesG nach EG 7 TVöD und Umbenennung in

Planstelle 300 / 220 – Teamassistent (m/w/d) Bildung und Soziales

 

Wie bereits vorgestellt, wurde die Bayerische Verwaltungsakademie zum einen mit der Untersuchung der Ablauforganisation im Fachbereich Bildung und Soziales beauftragt und zum andern mit der Erstellung von klaren Aufgaben-und Stellenprofilen. Ebenso sollen die Stellen dann gleich nach dem Tarifrecht bewertet werden. Dieser Prozess konnte im laufenden Jahr abgeschlossen werden.

 

Im Ergebnis ergab sich keine Stellenmehrung. Die Aufgaben wurden umverteilt, so dass sie (wieder) zum Profil der jeweiligen Stelle passen und aus den Stellenbewertungen ergaben sich mehrere Stellenhebungen / Höhergruppierungen. Der komplette Bericht liegt dieser Beschlussvorlage als
Anlage 3 bei.

 

Mit dem personalwirtschaftlichen Stellenplan 2025 wurden bereits die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für eine Doppel-Leitung (Fachbereichsleitung Pädagogik, Fachbereichsleitung Verwaltung) mit klarer Aufgabenteilung geschaffen. Dazu wurden vorhandene Stellen angehoben und die Stelleninhaberinnen entsprechend eingruppiert.

 

Damit kann die bisherige Leitungsstelle 300 / 105 eingezogen bzw. in eine Stelle Teamassistent (m/w/d) umgewandelt und herabgestuft werden. Das Gutachten sieht dazu einen Bedarf von 30 Stunden pro Woche vor.

Finanzielle Auswirkungen pro Jahr: -36.936,00

 

Beschlussantrag:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Umbenennung zur Kenntnis und stimmt der Absenkung der Planstelle 300 / 220 Teamassistent (m/w/d) Bildung und Soziales von A13 BayBesG nach EG 7 TVöD sowie der Reduzierung der Wochenarbeitszeit von 40 auf 30 Stunden zu und empfiehlt dem Stadtrat diese Änderung für den Stellenplan 2026.

 

 

Alternativvorschlag: Koordinierung vereinsbezogener Anliegen:

 

Die Geschäftsverteilung innerhalb des Rathauses sieht im Moment keine zentrale Anlaufstelle für Vereinsangelegenheiten vor. Diese werden in der jeweils sachlich zuständigen Organisationseinheit bearbeitet.

Seitens der Garchinger Vereine wurde bereits wiederholt der Wunsch nach einem ‚zentralen‘ Ansprechpartner geäußert, der Anträge / Anfragen hausintern weitergibt und sich darum kümmert, dass die Vereine dann auch eine Rückmeldung bekommen.

 

Der Fachbereich Bildung & Soziales hat viele Schnittpunkte und arbeitet sehr viel mit Vereinen zusammen, z.B. in der Ferienbetreuung. Dieses Feld soll im Zuge des Anspruchs auf eine außerschulische Ganztagesbetreuung im nächsten Jahr weiter intensiviert werden.

 

Im Zuge der Umstrukturierung bzw. dann auch Neubesetzung der Stelle könnte das Thema Koordination von Vereinsanliegen und Kontaktpflege zu den Vereinen dem Fachbereich Bildung & Soziales zugeordnet und von der Teamassistenz übernommen werden.

 

Um diese Aufgabe übernehmen zu können, wäre eine Aufstockung der geplanten 30-Stunden-Stelle auf Vollzeit notwendig. Der Fachbereich würde von der längeren Anwesenheit in Bezug auf Bürgerservice und Erreichbarkeitszeiten profitieren. Bei Aufstockung auf Vollzeit betrügen bei der Abstufung der ehemaligen Leitungsstelle die

 

Finanziellen Auswirkungen pro Jahr:     -15.940,00 €

 

Beschlussantrag:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Umbenennung zur Kenntnis und stimmt der Absenkung der Planstelle 300 / 220 Teamassistent (m/w/d) Bildung und Soziales von A13 BayBesG nach EG 7 TVöD zu und empfiehlt dem Stadtrat diese Änderung für den Stellenplan 2026.

 

 

Planstelle 300 / 214 – Teamassistent (m/w/d) Bildung & Soziales

Anhebung der Planstelle von EG 8 nach EG 9a TVöD und Umbenennung in

Planstelle 300 / 214 – Sachbearbeiter (m/w/d) Kitas

 

Auf den Sachverhalt zur Planstelle 300 / 105 bzw. 300 / 220 wird verwiesen (siehe oben). Die Stelle ist mit 20 Stunden veranschlagt. Das Gutachten zur Organisationsuntersuchung der Bayerischen Akademie für Verwaltungsmanagement sieht vor, die bisherige Stelle Teamassistenz in eine Sachbearbeiter-Stelle für Kita-Abrechnung mit entsprechender Eingruppierung umzuwandeln. Im beiliegenden Bericht ist die Stelle noch nach EG 8 ausgezeichnet. Zwischenzeitlich liegt das Gutachten für die Stellenbewertung vor und dieses sieht eine Eingruppierung nach EG 9a vor.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dies entsprechend umzusetzen.

 

Finanzielle Auswirkungen pro Jahr:     4.105,00

 

Beschlussantrag:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Umbenennung zur Kenntnis. Er stimmt der Anhebung der Planstelle 300 / 214 Sachbearbeiter (m/w/d) Kitas von EG 8 nach EG 9a TVöD zu und empfiehlt dem Stadtrat diese Änderung für den Stellenplan 2026.

 

 

Planstelle 300 / 215 – Sachbearbeiter (m/w/d) Finanzwirtschaft

Absenkung der Planstelle von EG 10 TVöD nach EG 9b TVöD

 

Innerhalb der Finanzverwaltung wurden im Jahr 2025 aufgrund Fluktuation und Änderung der Abläufe im Zuge der Digitalisierung Aufgaben umverteilt und Vorgehensweisen neu festgelegt. Die Planstelle ist dzt. vakant. Sie wurde neu beschrieben und durch die Bayerische Akademie für Verwaltungsmanagement (BayVwA) bewertet. Die Stellenbewertung ergibt eine Eingruppierung gemäß EG 9b TVöD. Die Verwaltung schlägt vor, dies entsprechend umzusetzen und die Planstelle von EG 10 nach EG 9b abzusenken.

 

Finanzielle Auswirkungen pro Jahr:     -5.800,00

 

Beschlussantrag:

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Absenkung der Planstelle 300 / 215 Sachbearbeiter (m/w/d) Finanzwirtschaft von EG 10 nach EG 9b TVöD zu und empfiehlt dem Stadtrat diese Änderung für den Stellenplan 2026.


 

Planstelle 300 / 216 – Sachbearbeiter (m/w/d) Rechnungsanweisung

Stundenerhöhung von TZ 20 auf Vollzeit

 

Wie bereits erwähnt, wurden in der Finanzverwaltung im Jahr 2025 aufgrund Fluktuation und Änderung der Abläufe im Zuge der Digitalisierung Aufgaben umverteilt und Arbeitsabläufe neu festgelegt. Eine langjährige Mitarbeiterin, die ebenfalls mit der Rechnungsanweisung betraut war, ging in den Ruhestand. Die von ihr geleisteten 20 Wochenstunden sollen mit Wirkung zum 01.01.2026 auf die Stelle 300/216 übertragen werden. Ziel ist es, die Stelle perspektivisch als Vollzeitstelle auszuschreiben, um nach dem künftigen Ausscheiden der derzeitigen Stelleninhaberin eine nahtlose Aufgabenwahrnehmung zu gewährleisten.

 

Die Besetzung der Stelle 200 / 216 in Vollzeit erfolgt aber erst, wenn die derzeitige Stelleninhaberin in Altersrente geht. Ein konkreter Zeitpunkt steht noch nicht fest. In den nächsten 3 Jahren werden in der Finanzverwaltung nach langen Jahren der Kontinuität weitere Mitarbeiter (m/w/d) in den Ruhestand gehen. Daher sollte man entsprechend vorplanen.

 

Finanzielle Auswirkungen pro Jahr:     32.828,00 €

 

Beschlussantrag:

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Stundenerhöhung von TZ 20 auf Vollzeit bei der Planstelle 300 / 216 Sachbearbeiter (m/w/d) Rechnungsanweisung zu und empfiehlt dem Stadtrat diese Änderung für den Stellenplan 2026.

 

 

 

Planstelle 300 / 217 – Sachbearbeiter (m/w/d) Schulverwaltung

Anhebung der Planstelle von EG 8 TVöD nach EG 9a TVöD

 

Auf den Sachverhalt zur Planstelle 300 / 105 bzw. 300 / 220 und 300 / 214 wird verwiesen (siehe oben). Die Stelle ist mit 30 Stunden veranschlagt. Im beiliegenden Bericht ist die Stelle noch nach EG 8 ausgezeichnet. Zwischenzeitlich liegt das Gutachten für die Stellenbewertung vor und dieses sieht eine Eingruppierung nach EG 9a vor. Die Verwaltung schlägt vor, dies entsprechend umzusetzen.

 

Finanzielle Auswirkungen pro Jahr:     6.815,00 €

 

Beschlussantrag:

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Anhebung der Planstelle 300 / 217 Sachbearbeiter (m/w/d) Schulverwaltung von EG 8 nach EG 9a TVöD zu und empfiehlt dem Stadtrat diese Änderung für den Stellenplan 2026.

 

 


 

BEREICH 365 GB III / KINDERKRIPPE KLEEBLATT

 

Planstelle 365 / 204 Kinderpfleger (m/w/d) Kinderkrippe Kinderinsel

Neuschaffung einer Stelle in EG S3 TVöD-SuE in Teilzeit mit 30 Wochenstunden

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 12.10.2023 die Einrichtung einer Krippengruppe in städtischer Trägerschaft in der Containeranlage Pfarrer-Stain-Str. 5 beschlossen. Mit dem personalwirtschaftlichen Stellenplan 2024 wurden im Rahmen der Haushaltsberatungen die Mittel für das benötigte Personal freigegeben. Der Personalbedarf für die 20 Kinder wurde wie folgt veranschlagt:

  • vier Vollzeitkräften, davon mindestens zwei Fachkräfte,
  • sowie einer Teilzeitkraft (50 %), die idealerweise ebenfalls Fachkraft ist

 

Die Einrichtung nahm zum 01.01.2025 ihren Betrieb auf. Die Stellen sind voll besetzt, im Verlauf des ersten Jahres hat sich jedoch gezeigt, dass aus unterschiedlichen Gründen noch eine Aufstockung des Personals als erforderlich angesehen wird:

  • der Pflegeaufwand in der Krippe ist für die Kinder zwischen 12 und 24 Monaten erhöht und liegt im laufenden Krippenjahr bei ca. 80 %
  • sobald 1 Kind gewickelt werden und vielleicht noch ein Kind beim Toilettengang begleitet werden muss, ist die Aufsichtspflicht schwierig aufrecht zu erhalten
  • hinzu kommt, das Mitarbeitende krank sind, Urlaub haben oder auch auf Fortbildungen gehen müssen
  • eine Mitarbeiterin ist noch in der Ausbildung und nur tageweise (2- 3 Tage) im Haus
  • bereits dieses Jahr im Februar/März hat sich gezeigt, dass bei Ausfällen des Personals schon Engpässe entstehen

 

Den Einsatz von Sprungkräften im Krippenbereich wird aus pädagogischer Sicht kritisch gesehen, da gerade im Kleinkindalter die Beziehung zu den Kindern sehr wichtig ist und die Kinder ihre Bezugspersonen brauchen. Kinder im Kleinkindalter fremdeln oft noch oder binden sich sehr an
eine Person, was im Falle einer Sprungkraft nicht optimal wäre.

 

Aus genannten Gründen schlägt die Verwaltung die Neuschaffung einer Teilzeitstelle Kinderpfleger (m/w/d) für die Kinderkrippe Kleeblatt vor.

 

Die Stelle kann über den Personalbonus (Förderprogramm der Staatsregierung zur Entlastung der Leitungsstellen) abgerechnet werden, da Leiterin damit nicht so häufig im Kinderdienst sein muss. Sie unterliegt damit der staatlichen Förderung.

 

Finanzielle Auswirkungen pro Jahr:

Personalkosten 50.135,00

./. staatl. Förderung               50.135,00

0,00

 

Beschlussantrag:

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Neuschaffung der Planstelle 365 / 204, Kinderpfleger (m/w/d) Kinderkrippe Kleeblatt in Teilzeit mit 30 Wochenstunden in EG S3 TVöD-SuE zu und empfiehlt dem Stadtrat diese Änderung für den Stellenplan 2026.


Planstelle 365 / 301 – Küchenkraft (m/w/d) Kinderkrippe Kleeblatt

Neuschaffung einer Planstelle in EG 2 in Teilzeit mit 20 Wochenstunden

 

Der Freistaat Bayern gewährt seit 2023 in Ergänzung zur Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz (BayKiBiG) einen Bonus für zusätzlichen Personaleinsatz (Personalbonus). Durch Bonuszahlungen sollen Träger von Kindertageseinrichtungen unterstützt werden, die pädagogischen Fachkräfte und insbesondere die Einrichtungsleitung nachhaltig zu entlasten und zusätzlich zeitliche Ressourcen für die pädagogische Arbeit zur Verfügung zu stellen. Vor allem soll der Anteil an unmittelbarer Tätigkeit nach § 17 Abs. 1 Satz 4 der Kinderbildungsverordnung (AVBayKiBiG) erhöht werden. Eine Entlastung ist anzunehmen, wenn zusätzlich pädagogisches, hauswirtschaftliches Personal oder Verwaltungskräfte eingesetzt werden oder die wöchentliche Arbeitszeit aufgestockt wird. Der hierfür gewährte Personalbonus verbessert die Arbeitsbedingungen und zählt zu den wesentlichen Maßnahmen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels. Gleichzeitig soll damit ein Beitrag zur gesellschaftlichen Anerkennung der höchst verantwortungsvollen Tätigkeit in den Kindertageseinrichtungen geleistet werden.

 

Unter diesen Gesichtspunkten hat die Verwaltung im Jahr 2024 die personelle Ausstattung der städtischen Kindertageseinrichtungen beim hauswirtschaftlichen Personal etwas genauer angeschaut und in diesem Zusammenhang nach Entlastungsmöglichkeiten für das pädagogische Personal gesucht.

 

Letztendlich hat gerade der Krippenbereich den höchsten Anteil an pflegerischen Tätigkeiten und es hat sich im laufenden Jahr gezeigt, dass eine Küchenkraft eine große Unterstützung für das Team wäre. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung die Neuschaffung einer Teilzeitstelle mit 20 Wochenstunden als Küchenkraft (m/w/d) für die Kinderkrippe Kleeblatt vor.

 

Finanzielle Auswirkungen pro Jahr:

Personalkosten 29.111,00

./. staatl. Förderung               29.111,00

0,00

 

Beschlussantrag:

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Neuschaffung der Planstelle 365 / 301 Küchenkraft (m/w/d) Kinderkrippe Kleeblatt in EG 2 TVöD mit 20 Wochenstunden zu und empfiehlt dem Stadtrat diese Änderung für den Stellenplan 2026.

 

 

Reduzieren

 

 

II. KENNTNISNAHME:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die sachliche Änderung im Stellenplan 2026 (Teil A) zur
Kenntnis.

 


 

III. BESCHLUSSVORSCHLAG:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat vorbehaltlich der Zustimmung im Haushalt folgende Änderungen für den Stellenplan 2026 und beauftragt die Verwaltung, die Änderungen entsprechend im personalwirtschaftlichen Stellenplan für den Haushalt 2026 zu berücksichtigen (Teil B):

 

  1. Anhebung der Planstelle 001A / 104 Sachbearbeiter (m/w/d) IT von EG 9c nach EG 10 TVöD

 

  1. Anhebung der Planstelle 110 / 202 Sachbearbeiter (m/w/d) Kultur von EG 8 nach EG 9a TVöD

 

  1. Anhebung der Planstelle 110 / 204 Sachbearbeiter (m/w/d) Kultur von EG 8 nach EG 9a TVöD

 

  1. Anhebung der Planstelle 120 / 102 Ltd. Sachbearbeiter (m/w/d) Ordnungsamt & Verkehr von
    EG 10 nach EG 11 TVöD

 

  1. Anhebung der Planstelle 120 / 201 Sachbearbeiter (m/w/d) Ordnungsamt & Verkehr von EG 9a nach EG 9b TVöD

 

  1. Anhebung der Planstelle 120 / 205 ltd. Sachbearbeiter (m/w/d) Meldeamt von EG 8 nach
    EG 9a TVöD

 

  1. Neuschaffung der Planstelle 120 / 210 Sachbearbeiter (m/w/d) Ordnungsamt / Außendienst in EG 8 TVöD in Vollzeit

 

  1. Anhebung der Planstelle 130 / 101 Fachbereichsleiter (m/w/d) Liegenschaftsverwaltung & Grundstücksverkehr / stv. Geschäftsbereichsleiter (m/w/d) von EG 12 nach EG 13 TVöD

 

  1. Ausweisung der Planstelle 130 / 203 Sachbearbeiter (m/w/d) Grundstücksverkehr & Liegenschaften / stv. Fachbereichsleiter (m/w/d) nach A11 BayBesG

 

  1. Anhebung der Planstelle 150 / 303 Gerätewart (m/w/d) FF Garching von EG 7 nach EG 8 TVöD

 

  1. Stundenerhöhung von TZ 12 auf Vollzeit sowie der Anhebung der Planstelle 150 / 304 Gerätewart (m/w/d) FF Hochbrück von EG 5 nach EG 6 TVöD

 

  1. Ausweisung der Planstelle 200 / 111 Sachbearbeiter (m/w/d) Bebauungspläne nach EG 11 TVöD

 

  1. Neuschaffung der Planstelle 200 / 110 Dipl.-Ing. (m/w/d) Tiefbau in EG 11 TVöD in Vollzeit

 

  1. Stundenerhöhung von TZ 5 auf Vollzeit sowie der Anhebung der Planstelle 220 / 321 Gerätewart (m/w/d) FF Garching von EG 2 nach EG 5 TVöD

 

  1.  
  1.       Absenkung der Planstelle 300 / 220 Teamassistent (m/w/d) Bildung und Soziales von A13 BayBesG nach EG 7 TVöD sowie der Reduzierung der Wochenarbeitszeit von 40 auf 30 Stunden

oder

 

  1.       Absenkung der Planstelle 300 / 220 Teamassistent (m/w/d) Bildung und Soziales von A13 BayBesG nach EG 7 TVöD


 

  1. Anhebung der Planstelle 300 / 214 Sachbearbeiter (m/w/d) Kitas von EG 8 nach EG 9a TVöD

 

  1. Absenkung der Planstelle 300 / 215 Sachbearbeiter (m/w/d) Finanzwirtschaft von EG 10 nach
    EG 9b TVöD

 

  1. Stundenerhöhung von TZ 20 auf Vollzeit bei der Planstelle 300 / 216 Sachbearbeiter (m/w/d) Rechnungsanweisung

 

  1. Anhebung der Planstelle 300 / 217 Sachbearbeiter (m/w/d) Schulverwaltung von EG 8 nach
    EG 9a TVöD

 

  1. Neuschaffung der Planstelle 365 / 204, Kinderpfleger (m/w/d) Kinderkrippe Kleeblatt in Teilzeit mit 30 Wochenstunden in EG S3 TVöD-SuE

 

  1. Neuschaffung der Planstelle 365 / 301 Küchenkraft (m/w/d) Kinderkrippe Kleeblatt in EG 2 TVöD mit 20 Wochenstunden

 

 

 

 

 

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