ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - BM-KL/0008/2025-1

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Beratungsfolge

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I. SACHVORTRAG:

 

Das Förderprogramm „Energieeinsparung, Erneuerbare Energien und Neue Mobilität“ der Stadt Garching für das ein jährliches Budget von 250.000 € zur Verfügung steht, wird jährlich fortgeschrieben, um Förderquoten und Maßnahmen an aktuelle Entwicklungen anzupassen. In diesem Jahr wurde die Richtlinie zudem umgestaltet, verkürzt und klarer formuliert, um die Antragstellung zu vereinfachen und die Förderbedingungen transparenter zu gestalten. Ein Vergleich der alten und neuen Richtlinie kann dem Anhang entnommen werden. Zur Beratung der Änderungen fanden am 28.10.2025 und 18.11.2025 Treffen mit den Energieberatern statt, die die kostenfreie Energieberatung im Rathaus durchführen.

 

Die Statistik der letzten vier Jahre zeigt, dass die Zahl der bewilligten Projekte von 145 im Jahr 2022 auf 87 im Jahr 2024 gesunken ist, 2025 jedoch wieder leicht auf 90 angestiegen ist. Die Fördersumme der bewilligten Anträge für 2025 liegt derzeit bei 114.957,65 €. PV-Anlagen mit Speicher machen weiterhin den größten Anteil der Fördersumme aus.

 

Maßnahme

2022

2023

2024

2025

Anzahl bewilligt

Summe bewilligt

Anzahl bewilligt

Summe bewilligt

Anzahl bewilligt

Summe bewilligt

Anzahl bewilligt

Summe bewilligt

Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen

0

0,00 €

0

0,00 €

0

0,00 €

0

0,00 €

Solarthermische Anlagen

4

16.000,00 €

1

960,00 €

-

-

0

0,00 €

Steckersolaranlagen

7

700,00 €

37

5.299,16 €

7

868,62 €

15

2.915,70 €

PV-Anlage mit Speicher

104

239.798,00€

66

117.322,00€

61

103.244,00€

58

98.114,00 €

Photovoltaik-Thermie-Kollektoren

-

-

-

-

0

0,00 €

0

0,00 €

Energieberatung/

Gebäudeschwachstellenanalyse

1

535,50 €

0

0,00 €

0

0,00 €

0

0,00 €

Anschluss Geothermie

9

18.000,00 €

10

20.000,00 €

9

18.000,00 €

5

10.000,00 €

Wallboxen

16

6.410,51 €

17

4.866,04 €

8

2.326,16 €

11

3.527,95 €

Lastenrad

0

0,00 €

3

1.023,20 €

2

534,94 €

1

400,00 €

Wärmedämmung

2

3.727,97 €

0

0,00 €

-

-

-

-

Fenstertausch

2

2.478,71 €

0

0,00 €

-

-

-

-

Gesamt

145

287.650,69€

134

149.470,40€

87

124.973,72€

90

114.957,65€

Statistik der bewilligten Projekte und Fördersummen 2022-2025 (Stand: 24.11.2025). Das Symbol „—“ in der Tabelle kennzeichnet, dass die jeweilige Maßnahme in dem entsprechenden Jahr nicht gefördert wurde.

 

 

Vorgeschlagene Änderungen für 2026

Die Verwaltung schlägt zusätzlich zur formalen Überarbeitung der Richtlinie, folgende inhaltliche Anpassungen für das Förderjahr 2026 vor:

  • Verlängerung der Gültigkeit des Bewilligungsbescheids auf 2 Jahre, um den Antragsstellenden mehr Planungs- und Umsetzungszeit einzuräumen.
  • Wiederaufnahme von Solarthermischen Anlagen mit Heizungsunterstützung mit einer pauschalen Förderhöhe von 500€ pro Gebäude. Die Maßnahme soll wieder aufgenommen werden, um die Umsetzung des Kommunalen Wärmeplans (KWP) zu unterstützen.
  • Anpassung der Förderhöhe für Steckersolaranlagen (z.B. Balkonkraftwerke): Da zunehmend Steckersolaranlagen mit Speicher angeschafft werden, wodurch höhere Investitionskosten auf die Antragstellenden zukommen, beträgt die Förderung für Anlagen ohne Speicher 20% der zuwendungsfähigen Kosten, max. 200€ und für Anlagen mit Speicher 20% der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 300€.
  • Aufnahme von Maßnahmen zur Klimaanpassung in das Förderprogramm, in Anlehnung an das derzeit erstellte Klimaanpassungskonzept. Gefördert werden ausschließlich Bestandsgebäude, die seit mindestens fünf Jahren bestehen. Die Maßnahmen im Einzelnen:
    • Außenanliegende Sonnenschutzelemente (z.B. Außenjalousien/Raffstores, Rollläden ausgeschlossen): Förderung von 25€ pro m², maximal 350€ pro Gebäude. Rollläden werden nicht gefördert, da sie das diffuse Tageslicht reduzieren und die natürliche Beleuchtung beeinträchtigen.
    • Dach- und Fassadenbegrünung: Gefördert werden ausschließlich freiwillige Begrünungsmaßnahmen, die fachgerecht geplant und von qualifizierten Unternehmen durchgeführt werden; mobile Pflanzgefäße oder Maßnahmen, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben umgesetzt werden, sind ausgeschlossen. Bei der Dachbegrünung beträgt die Förderung 10€ pro m², maximal 500€ pro Gebäude, wobei die Mindestgröße für eine Förderung 4m² beträgt. Bei der Fassadenbegrünung werden 20% der Investitionskosten, maximal 500€ pro Gebäude, übernommen.
    • Regenwasserspeicher: Ober- oder unterirdische Regenwasserspeicher mit einer Mindestgröße von 2 m³ werden gefördert, wobei der Zusammenschluss mehrerer kleiner Speicher nicht zulässig ist. Förderhöhe: pauschal 200€ pro Gebäude.

Die Aufnahme der neuen Maßnahmen erweitert das Förderprogramm und bietet den Antragstellenden zusätzliche Möglichkeiten, insbesondere im Bereich der Klimaanpassung. Durch die klareren Richtlinien und die eindeutige Definition der Förderbedingungen wird die Antragstellung für die Bürgerinnen und Bürger erleichtert. Trotz der Erweiterung des Programms soll das Jahresbudget von 250.000€ vorerst unverändert bleiben, da die Mittel weiterhin als ausreichend angesehen werden.

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Anlagen

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