BESCHLUSSVORLAGE - GB II/738/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
KG für Vermögensverwaltung Garching GmbH & Co.; Überdachung des Parkhauses A20 mit einer Photovoltaikanlage am Parkring 9, Fl.Nr. 1796/2 Gemarkung Garching
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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11.11.2010
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I. Sachvortrag:
Bauantrag „Parkhaus“ wurde ursprünglich am 29.04.2010 eingereicht.
Da sämtliche Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten wurden und es sich um keinen Sonderbau handelt, konnte ein Genehmigungsfreistellungsverfahren durchgeführt werden. Mit dem Bau wurde inzwischen begonnen.
Am 12.10.2010 reichte die KG für Vermögensverwaltung Garching GmbH & Co. einen Bauantrag zur Überdachung des Parkhauses A20 mit einer Photovoltaikanlage ein.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 133 (1. Änderung) mit integrierter Grünordnung „GE-Park nördlich des U-Bahnhofes Garching-Hochbrück, Zeppelin- und Schleißheimer Straße“.
Das Parkhaus liegt überwiegend im GE 1.2. Ein Teil des südlichen Gebäudetraktes befindet sich im GE 1.1. Mit der Errichtung der geplanten Photovoltaikanlage ist folgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes 133 (1. Änderung) erforderlich:
Im GE 1.1 ist eine maximale Wandhöhe von 19,0 m festgesetzt.
Mit dem Vorhaben wird die maximale Wandhöhe um maximal 1,60 m überschritten.
Im Hinblick auf die Nutzung von regenerativen Energien besteht die Möglichkeit eine ca. 3.000 m2 große Photovoltaikanlage zur Gewinnung elektrischer Energie zu realisieren.
Aus Sicht der Verwaltung sollte diesem Vorhaben zugestimmt werden, da von außen betrachtet, die flach angeordneten Paneele nicht in Erscheinung treten. Zudem entspricht dieses Vorhaben voll und ganz dem städtischen Klimaschutzkonzept, sowie der Energievision des Landkreises München.
Die Grundzüge der Planung werden von diesem Vorhaben nicht berührt.
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt, das erforderliche Einvernehmen zur Errichtung einer Photovoltaikanlage gem. § 36 Abs. 1 BauGB mit der erforderlichen Befreiung bzgl. Überschreitung der Wandhöhe um maximal 1,60 m im GE 1.1 (§ 31 Abs. 2 BauGB) zu erteilen.
