ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/772/2010

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Eching hat in seiner Sitzung am 15.06.2010 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 68 beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl. Nrn. 1723, 1724 und 2728. Des Weiteren sind, die sich bereits im Eigentum der Gemeinde befindlichen künftigen Straßengrundstücke (Fl. Nrn. 1724/4 und 1724/3) in den Geltungsbereich aufgenommen worden.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 68 liegt innerhalb der geplanten Bauflächen der 24. Flächennutzungsplanänderung.

 

Mit dem Bebauungsplan möchte die Gemeinde Eching die planerischen Grundlagen für die Erweiterung des ortsansässigen Betriebes schaffen. Ebenso sollen die planerischen Voraussetzungen für die westlich daran anschließende Sondergebietsfläche für ein Hotel und ein Appartementhaus geschaffen werden. Südlich der ebenfalls festzusetzenden neuen Erschließungsstraße wird ebenfalls eine gewerbliche Nutzung festgesetzt.

Die Erschließung erfolgt über die B11.

 

Die Bauflächen gliedern sich in die Erweiterung der Firma Medela mit 4.500 m² und einer Sonderbaufläche von 5.340 m² für ein Boardinghaus mit 30 Wohneinheiten und einem Hotel mit 40 bis 50 Zimmern.

Das Maß der baulichen Nutzung ist mit der Grundflächenzahl 0,48 bzw. 0,40 gemäß § 19 Abs. 4 Satz 2 Baunutzungsverordnung festgesetzt. Die Wandhöhen sind unterschiedlich festgesetzt:

8 Meter, 9,5 Meter und 12 Meter.

 

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Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, von einer weiteren Beteiligung am Verfahren abzusehen, sofern sich die Grundzüge der Planung nicht ändern.

 

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Anlagen

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