ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/776/2010

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag

Der Stadtrat hat nach Vorberatung im Bau-, Planung- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 21.10.2010 die Beschlussvorlage BV/712/2010 erst in öffentlicher und anschließenden in nichtöffentlicher Sitzung ausführlich beraten und dabei festgelegt, dass der Planungsumgriff des Bebauungsplanes Nr. 132 dlich des Hüterweges“ erneut geändert werden soll und nunmehr die folgenden Grundstücke Fl. Nrn. 25, 23, 23/5, 23/4, 23/3, 23/2, 23/6, 23/1, 21, 1838/2, 1838/1, 1838, 1839/2 umfassen soll.  Mit diesem Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung geschaffen sowie  eine öffentliche Grünachse mit Wegeverbindung zwischen dem Grundstück Fl. Nr. 26 (U-Bahnzugang Ost) und dem Brunnenweg gesichert werden.

 

Das gesamte Bebauungsplankonzept widerspricht sowohl dem derzeit rechtskräftigen als auch dem in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplan sowie auch dem Bebauungsplan Nr. 111 „Alter Ortskern“, da hier Grünfläche und eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ vorgesehen sind. Die Bauleitpläne sind daher entsprechend zu ändern. Der Bebauungsplan Nr. 132 „Südlich des Hüterweges“ ersetzt den Bebauungsplan Nr. 111 in seinem Geltungsbereich.

Da der Bereich des derzeitigen Feuerwehrstandortes mit überplant und als Wohnbaufläche dargestellt wird und somit künftig als Gemeinbedarfsfläche entfällt, wird in der erforderlichen Flächennutzungsplanänderung, die im Parallelverfahren durchgeführt wird, der künftige Standort an der Schleißheimer Straße auf den Fl. Nrn. 1164 und 1165/4 als Gemeinbedarfsfläche für die Feuerwehr dargestellt. Auch hierfür ist eine Flächennutzungsplanänderung erforderlich, da der derzeit rechtsgültige Flächennutzungsplan diesen Bereich als Grünfläche ausweist. Diese Flächennutzungsplanänderung ist die 44. Änderung. Sie soll folgende Bezeichnung erhalten: „44. Flächennutzungsplanänderung „Bebauung Südlich Hüterweg und Verlagerung des Feuerwehrhauses“.

 

Die Flächennutzungsplanänderung wird Herr Strohmayr vom Planungsbüro GSU auf Stundenbasis als besondere Leistung im Rahmen der Flächennutzungsplanneuaufstellung übernehmen. Die Bebauungsplanänderung wird ebenfalls vom Planungsbüro GSU erfolgen.

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Der Bau-, Planung- und Umweltausschuss beschließt, dem Stadtrat zu empfehlen, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 132 „dlich des Hüterweges“ entsprechend des beiliegenden Lageplanes zu ändern und folgende Grundstücke in den Geltungsbereich aufzunehmen: Fl. Nrn. 25, 23, 23/5, 23/4, 23/3, 23/2, 23/6, 23/1, 21, 1838/2, 1838/1, 1838, 1839/2. Der Bebauungsplan Nr. 132 „dlich des Hüterweges“ ersetzt in seinem Geltungsbereich den Bebauungsplan Nr. 111. Mit diesem Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung geschaffen und eine öffentliche Grünachse mit Wegeverbindung zwischen dem Grundstück Fl. Nr. 26 (U-Bahnzugang Ost) und dem Brunnenweg gesichert werden.

 

Der Bau-, Planung- und Umweltausschuss beschließt des weiteren, dem Stadtrat zu empfehlen, den Flächennutzungsplan entsprechend des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 132 dlich des Hüterweges und für die Grundstücke Fl. Nrn. 1164 und 1165/4 zu ändern und den Aufstellungsbeschluss für die 44. Flächennutzungsplanänderung Bebauung südlich des Hüterweges und Verlagerung Feuerwehrhaus zu fassen.

 

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Anlagen

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