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BESCHLUSSVORLAGE - I-KIN/006/2010

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

 

Auswertung der Umfrage zur Feststellung des Betreuungsbedarfs in der Stadt Garching

 

 

In der Stadtratssitzung vom 29.04.2010 wurde beschlossen, dass eine Elternbefragung im Rahmen der qualifizierenden Bedarfsplanung nach dem BayKiBiG durchgeführt wird. In der Woche vom 13. bis 17. September 2010 sind die Elternfragebögen an Eltern von 2162 Kindern im Alter von 0 bis 14 Jahren verschickt worden.

 

Die Kinder teilen sich in folgende Altersstruktur auf:

 

 

Jeder Bereich wurde einzeln ausgewertet. Dadurch erhält man den Bedarf an Plätzen in Krippen, Kindergarten, Hort und Nachmittagsbetreuung/offene Ganztagesschule. Auch kann man individuelle Wünsche der jeweiligen Altersklasse zuordnen.


 

1. cklaufquote der Elternfragebögen

 

Die Rücklaufquote lag bei 786 von 2162 Elternfragebögen und beträgt 36 %.

 

Der Rücklaufquote für die einzelnen Altersklassen setzt sich folgendermaßen zusammen:

 

0 3 Jahre

175 von 385 Elternfragebögen

45 %

3 6 Jahre

211 von 528 Elternfragebögen

40 %

6 10 Jahre

254 von 601 Elternfragebögen

42 %

10 14 Jahre

146 von 648 Elternfragebögen

23 %

 

Die Rücklaufquoten in den Altersklassen von 0 bis 10 Jahre liegen in etwa gleich auf, bei ca. 40%. Bei der Altersklasse der 10 14 Jahren fällt die Beteiligung auf 23 % stark ab. Die schwache Beteiligung ist auf den geringeren Betreuungsbedarf der 10 14jährigen zurück zuführen.

 

2. Überblick der Kinderbetreuungseinrichtungen

 

In der Stadt Garching werden folgenende Kinderbetreuungseinrichtungen angeboten:

 

In der Altersklasse 0 - 3 Jahre:

 

Einrichtung

Plätze

Öffnungszeiten

Einschränkung

Krippe NBH

20

7:30 - 15:30 Uhr

Aufnahme ab dem ersten Lebensjahr

Krippe Sonnenkäfer

12

7.30 - 17.00 Uhr

nur für Studenten und TU- Mitarbeiter

Ingeborg-Ortner Kinderhaus

36

7.30 - 17.00 Uhr

nur für Studenten und TU- Mitarbeiter

Wichtelakademie „Hippos“

36

6:00 - 20:00 Uhr

offenes Konzept KiGa- und Krippenkinder gemischt

Tagesmütterprojekt NBH

ca. 50

individuell

eigentlich 75 Plätze anerkannt

 

Insgesamt stehen 154 Plätze zur Verfügung. Allerdings stehen die Plätze der Krippe Sonnenkäfer, vom Ingeborg-Ortner-Kinderhaus und der Wichtelakademie nicht allen Garchinger Bürgern zur Verfügung. Die Krippe Sonnenkäfer und das Ingeborg-Ortner-

Kinderhaus steht nur Studenten und TU Mitarbeitern offen. Zur Zeit besuchen aus Garching nf Kinder die Krippe Sonnenkäfer und zwölf Kinder das Ingeborg-Ortner-Kinderhaus.

 

Die Wichtelakademie „Hippos“ ist eine Betriebskindertagesstätte vom Max-Planck-Institut, aber es stehen auch Plätze für Nicht -Institut-Mitarbeiter zur Verfügung. Die Stadt Garching hat die Hälfte der Plätze anerkannt. Insgesamt stehen 72 Plätze zur Verfügung für Kindergarten- und Krippenkinder. Eine genaue Platzanzahl getrennt nach Altersklassen kann nicht genannt werden. Zurzeit besuchen 20 Krippenkinder aus Garching die Wichtelakademie.

 


Im Tagesmütterprojekt der Nachbarschaftshilfe sind 75 Plätze als bedarfsnotwendig anerkannt. Allerdings können diese nicht angeboten werden, da nicht genügend Tagesmütter zur Verfügung stehen. Es können ca. 50 Kinder von Tagesmüttern betreut werden.

Die Großtagespflege der Nachbarschaftshilfe mit 10 Kinderbetreuungsplätzen ist derzeit in Planung. Dafür werden noch Tagesmütter gesucht.

 

Der Bau für das städtische Kinderhaus hat im Oktober 2010 begonnen. Die Bauzeit beträgt ca. ein Jahr. Nach Fertigstellung stehen zusätzlich 36 Krippenplätze zur Verfügung.

 

Unter Berücksichtigung der betrieblichen Einrichtungen stehen 107 Plätze zur Verfügung. Dies entspricht einer Versorgungsquote von 27,80 %. Mit Fertigstellung des städt. Kinderhauses entstehen 36 neue Krippenplätze und die Versorgungsquote steigt damit auf 37,14 %. Berücksichtigt man nur die 1 bis 3hrigen (derzeit 319 Kinder), liegt die Versorgungsquote bei 44,83 %

 

In der Altersklasse 3 -6 Jahre:

 

Einrichtung

Plätze

Öffnungszeiten

Einschränkung

KiGa Am Mühlbach 5

75

7:30 - 16:00 Uhr

 

KiGa Falkensteinweg

65

7:30 - 15:00 Uhr

 

KiGa Spatzennest

75

7:00 - 17:00 Uhr

 

Minikinderhaus Mühlbach 3a

25

7:30 - 16:00 Uhr

Übergangssung für das Kinderhaus

KiGa Bgm.-Wagner-Str.

25

8:00 - 15:00 Uhr

schulvorbereitender Kindergarten.

KiGa St. Josef

50

7:30 - 17:00 Uhr

 

KiGa St. Katharina

50

7:30 - 17:00 Uhr

 

KiGa St. Franzsika-Romana

75

7:00 - 17:00 Uhr

 

KiGa Flohkiste

75

7:00 - 17:00 Uhr

freitags bis 16:00 Uhr

Wichtelakademie „Hippos“

36

6:00 - 20:00 Uhr bei Bedarf

offenes Konzept KiGa- und Krippenkinder gemischt

Ingeborg-Ortner-Kinderhaus

22

7:30 - 17:00 Uhr

nur für Studenten und TU- Mitarbeiter

 

Insgesamt stehen 573 Plätze zur Verfügung. Auch in der Altersklasse 3-6 Jahre stehen die Plätze in den Einrichtungen Wichtelakademie „Hippos“ und Ingeborg-Ortner-Kinderhaus nicht allen Garchinger Kindern zur Verfügung. Zurzeit besuchen 6 Garchinger Kinder die Wichtelakdemie „Hippos“ und 2 Garchinger Kinder das Ingeborg-Ortner-Kinderhaus.

 

Im Kindergarten Bgm.-Wagner-Str. stehen laut Betriebserlaubnis 25 Plätze zur Verfügung. Allerdings werden nur 15 Plätze besetzt, da ausschließlich Kinder, die schulpflichtig sind oder bis 31.03. des Folgejahres sechs Jahre alt werden, aufgenommen werden. Im diesem einen Kindergartenjahr soll das Kind dann die Schulreife erreichen. Dazu ist eine Reduzierung der Gruppe auf 15 Kinder notwendig um die individuelle Förderung der Kinder sicherzustellen.

 

Unter Berücksichtigung der betrieblichen Einrichtungen stehen 513 Plätze zur Verfügung. Dies entspricht einer Versorgungsquote von 97,16 %. Zählt man die 4 anerkannten Plätze im Waldorfkindergarten Ismaning hinzu steigt die Versorgungsquote auf 97,92 %. Aufgrund von Gastkindern, die in anderen Kommunen den Kindergarten besuchen und dass einzelne Kinder keine Kindertagesstätte besuchen, kann bisher jedem dreijährigen Kind ein Kindergartenplatz angeboten werden.


In der Altersklasse 6 - 10 Jahre:

 

Einrichtung

Plätze

Öffnungszeiten

Einschränkung

Hort St. Severin

65

bis 17:00 Uhr

 

Hort Angerlweg

60

bis 17:00 Uhr

 

Hort Mühlbach 3

60

bis 17:00 Uhr

 

Minikinderhaus Mühlbach 3a

25

bis 14:00 Uhr

Übergangssung für das Kinderhaus

St. Franzsika-Romana

26

bis 17:00 Uhr

 

Mittagsbetreuung Ost

44

bis 14:30 Uhr

freitags nur bis 14:00 Uhr

Mittagsbetreuung West

45

bis 14:30 Uhr

freitags nur bis 14:00 Uhr

 

Insgesamt stehen 325 Plätze zur Verfügung. Dies entspricht einer Versorgungsquote von 54,08 %.

 

r die Grundschule Ost stehen 145 Hortplätze und 44 Plätze in der Mittagsbetreuung zur Verfügung. Für die Grundschule West sind es 65 Hortplätze und 44 Plätze in der Mittagsbetreuung. Für die Grundschule Hochbrück ist im Kindergarten St. Franzsika-Romana eine Hortgruppe eingerichtet mit aktuell 26 Schulkindern.

 

 

In der Altersklasse 10-14 Jahre:

 

Einrichtung

Plätze

Öffnungszeiten

Offene Ganztagsschule Werner-Heisenberg-Gymnasium

3 Gruppen (Maximalbelegung 65 Schüler/innen mit 12 Wochenstunden)

12:3016:00 Uhr

Offene Ganztagsschule Hauptschule Garching

1 Gruppe (Maximalbelegung 25 Schüler/innen mit 12 Wochenstunden)

12:30-16:00 Uhr

 

Insgesamt stehen in der offenen Ganztagsschule 90 Plätze zur Verfügung. Im Werner-Heisenberg-Gymnasium wird das Angebot selbstverständlich auch von Schüler/innen aus den anderen Mitgliedsgemeinden des Zweckverbandes genutzt.

 

Im Werner-Heisenberg-Gymnasium besuchen derzeit 76 Kinder die offene Ganztagsschule. Dies entspricht 57 Schülern mit durchschnittlich 12 Wochenstunden.

 

In der Hauptschule Garching besuchen derzeit 17 Kinder die offene Ganztagschule. Dies entspricht 16,5 Schülern mit durchschnittlich 12 Wochenstunden.

 


 

3. Auswertung des Betreuungsbedarf der Elternfragebögen

 

3.1 Auswertung des Betreuungsbedarfes der 0 bis 3 jährigen

 

Die Rücklaufquote in der Altersklasse 0 bis 3 Jahre beträgt 45 % und war im Vergleich zu den anderen Altersklassen am Höchsten. Derzeit stehen für die unter 3-jährigen nicht ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung. Aus diesem Grunde haben die Eltern ein großes Interesse daran, dass das Angebot an Krippenplätzen ausgebaut wird.

 

Anzahl der benötigten Betreuungsplätze 0 - 3jährige:

 

 

Es benötigen 37,71 % der Kinder in der Altersklasse 0 bis 3 Jahre keinen Betreuungsplatz. 29,14% haben noch keinen Betreuungsplatz. Lediglich 33,14 % haben einen Betreuungsplatz. Von den 51 benötigten Betreuungsplätzen werden 14 Plätze sofort gebraucht. In den nächsten drei Monaten werden weitere 6 Plätze benötigt. In den Monaten März bis August 2011 werden 17 Betreuungsplätze gebraucht. Ab September 2011 werden nochmal 15 Plätze nachgefragt.

 

Geht man davon aus, dass die abgegebenen Elternfragebögen den gesamten Betreuungsbedarf aller Eltern widerspiegelt,rden nur 37,71 % keinen Betreuungsplatz benötigen. 62,28 % benötigen einen Betreuungsplatz. Bei 385 Kindern in der Altersklasse 0 - 3 Jahren würde dies einer Platzanzahl von 240 entsprechen. Bei 319 Kindern in der Altersklasse 1 - 3 Jahren reduziert sich die Anzahl der Betreuungsplätze auf 199. Mit Fertigstellung des städt. Kinderhauses erhöht sich das Angebot an unter 3jährige auf 143 Plätze. Es würden noch 56 Betreuungsplätze fehlen. Dies würde bedeuten, dass 5 Krippengruppen noch gebaut werden müssten.

 

Generell wird davon ausgegangen, dass das Interesse am Ausfüllen des Fragebogens bei fehlendem Betreuungsbedarf eher geringer ist, als bei bereits erfolgloser Suche nach einen Krippen- oder Tagesmutterplatz. Daher ist erst einmal von den derzeit 51 benötigen Plätzen mit entsprechender Reserve auszugehen. Die Plätze die erst ab September 2011 benötigt werden, können evtl. auch durch freigewordene Betreuungsplätze abgedeckt werden Die restlichen vakanten Plätze ssten nach Fertigstellung des Kinderhauses abgedeckt werden. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Plätze im Kinderhaus ausreichen. Es werden weitere Krippenplätze benötigt. Es sollte noch über die Schaffung von 1 bis 2 weiteren Krippengruppen mit je 12 Krippenplätzen nachgedacht werden.

 

Mittelfristig ist mit einem Bedarf von über 50 % der 1 bis 3jährigen zu rechnen, insbesondere wenn der Rechtsanspruch auf eine Kinderbetreuung eingeführt wird.

 

Die Betreuungszeiten werden in folgendem Maße benötigt:

 

 

Die Nachfrage an Halbtagesplätzen und Buchungszeiten bis in den frühen Nachmittag ist sehr konstant. In der Regel haben alle Kinderbetreuungseinrichtungen eine entsprechende Öffnungszeit, um diese Buchungszeiten abzudecken. Allerdings ist auch ein starkes Bedürfnis an Ganztagesplätzen bei der Betreuung von unter 3jährigen abzulesen. Daher sollten die Krippenplätze im neuen Kinderhaus eine Buchungszeit bis 17:30 Uhr ermöglichen. Die Öffnungszeiten der bestehenden Kindertageseinrichtungen decken zum großen Teil die gewünschten Betreuungszeiten ab.

 

Lediglich die Kinderkrippe der Nachbarschaftshilfe Garching hat nur eine Öffnungszeit bis 15:30 Uhr. Da bereits 60 Kinder keine längere Betreuungszeit benötigen, sind die angebotenen Buchungszeiten ausreichend. Auch in der Kinderkrippe NBH werden im Rahmen des Qualitätsmanagements die Eltern nach ihren gewünschten Buchungszeiten befragt. Bei ausreichender Nachfrage nach längeren Betreuungszeiten,me eine Ausweitung der Öffnungszeit in Betracht. Dies war bisher nicht der Fall. In der Tagespflege kann mit der Tagesmutter eine individuelle Betreuungszeit vereinbart werden.

 


Die Betreuungszeiten in den Morgenstunden werden in folgendem Maße benötigt:

 

 

Die meisten Eltern wünschen sich eine Betreuungszeit ab 08:00 Uhr. 21 Kinder benötigen bereits ab 07:30 Uhr einen Betreuungsplatz. Lediglich 5 Kinder benötigen eine Betreuungszeit ab 07:00 Uhr. Alle Kindertageseinrichtungen bieten eine Öffnungszeit ab 07:30 Uhr an. Bei größeren Einrichtungen sollte über einen Öffnung ab 07:00 Uhr nachgedacht werden, da in den Morgenstunden bis zu Beginn der Kernzeit die Kinder unabhängig von Gruppe und Alter zusammen betreut werden können.

 

In Frage Nummer 7 ist der Bedarf an einem Integrationsplatz anzugeben. Lediglich zwei Kinder benötigen einen Integrationsplatz. Integrationsplatz bedeutet: Ein Platzr behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder. Aufgrund der geringen Gruppengrößen und dem hohen Betreuungsschlüssel (Krippenkinder zählen doppelt) ist wohl die Nachfrage nach Integrationsplätzen als gering einzustufen. Evtl. ist bei einem konkreten Bedarf über eine Einzelintegrationsmaßnahme nachzudenken.

 

In folgenden Ferien wünschen sich die Eltern eine Betreuung für Ihr Kind:

 

 

Durchschnittlich wird für rund 40 % der Kinder die einen Betreuungsplatz haben oder einen benötigen (Anzahl 109 Kinder) eine Ferienbetreuung gewünscht.

 

Nach dem Bayerischen Bildungs- und Betreuungsgesetz können Kindertageseinrichtungen bis zu 30 Tage im Jahr schließen, ohne Kürzung der kindbezogenen Förderung. In der Regel werden die 30 Schließtage nicht überschritten, um finanziellen Einbußen zu vermeiden.

 

In der Ferienbetreuung kollidieren verschiedene Interessen. Zum einen, der Wunsch der Eltern ihre Urlaubzeiten möglichst flexibel oder nach den Bedürfnissen vom Arbeitgeber zu richten. Zum anderen, die Fürsorgepflicht des Einrichtungsträgers gegenüber dem Personal auf ausreichend Erholungszeit. Es ist zu beachten, dass auch die Kinder ein Recht auf ausreichend Urlaub von der Kindertagesstätte haben. Das neu gelernte Wissen und die neuen Fähigkeiten der Kinder müssen sich „setzen“nnen. Dafür sind zwei Wochen Familienurlaub nicht ausreichend.

 

Die Einrichtungsträger haben überwiegend zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen und zwei bis drei Wochen in den Sommerferien. In den restlichen Ferienzeiten wird teilweise nur ein eingeschränkter Dienst angeboten, d.h. die Kinder werden betreut und beaufsichtig, aber es finden keine pädagogischen Angebote statt. Die Wichtelakademie  „Hippos“ bietet grundsätzlich die Betreuung ohne Schließzeiten an, sofern das Interesse der Eltern groß genug ist.

 

In den ausgefüllten Elternfragebögen ist zu erkennen, dass die Eltern meist mehr ankreuzen als benötigt wird. Einige Eltern haben alles angekreuzt, haben aber gleichzeitig eingeschränkt, dass nicht jede Ferienzeit genutzt wird, da die Urlaubsplanung noch unbekannt ist. Die Ferienbetreuung in den Sommerferien wird auch nur teilweise genutzt. Die Wenigsten benötigenr die ganzen sechs Wochen Sommerferien eine Betreuung für ihr Kind.

 

Der Bedarf der Eltern kann überwiegend erfüllt werden. Nur Weihnachten und in den Sommerferien können nicht alle Bedürfnisse berücksichtigt werden.

 

Die Wünsche der Trägerschaft verteilen sich folgendermaßen:

 

 

Der vorwiegende Teil der Eltern (57) wünscht sich eine kommunale Trägerschaft. Allerdings haben fast genauso viele Eltern (53) keine konkretennsche zur Trägerschaft. Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Träger, welche bereits vor Ort bestehen, am ufigsten angekreuzt wurden.

 

Unter den sonstigen Träger wurde beispielweise die Nachbarschaftshilfe oder das Studentenwerk genannt. Die Wahl der Trägerschaft sollte das Plurale Angebot der Stadt Garching erweitern.

 

Viele Eltern haben neben der Frage der Trägerschaft geschrieben, dass es ihnen am Wichtigsten ist, eine gute Betreuung zu haben und letztendlich der Träger nicht ausschlaggebend ist. Besonders in der Altersklasse 0 - 3 Jahre ist den Eltern wichtig, überhaupt einen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen zu können. Die Frage der Trägerschaft stellt sich für viele Eltern daher nicht.

 

Auch bei der pädagogischen Konzeption zeichnet sich ein ähnliches Bild ab:

 

 

Bisher wird in Garching keine besondere pädagogische Ausrichtung angeboten. In allen Einrichtungen wird nach einer pädagogischen Konzeption gearbeitet, die sich an den Bedürfnissen der Kinder orientiert und ständig angepasst wird. Dort können auch Elemente der einzelnen pädagogischen Ausrichtungen enthalten sein. Bekannte Zitate von Maria Montessori finden sich in den Konzeptionen wieder:

Zum Beispiel: „Hilf mir, es selbst zu tun“.

 

Die meisten Eltern (78)chten keine besondere Pädagogik (60) oder haben dazu keine Meinung (18). Auch hier haben die Eltern geschrieben, dass ihnen eine liebvolle und professionelle Erziehung und Betreuung ihrer Kinder wichtiger ist, als eine besondere pädagogische Ausrichtung.

 

Unter der Rubrik „Sonstige“ haben sich die Eltern insbesondere ein offenes, gruppenübergreifendes Konzept und die Einbindung der Eltern gewünscht. In Art. 14 BayKiBiG ist die Zusammenarbeit zwischen den Eltern und der Kindertageseinrichtung geregelt. Eltern und Kindertageseinrichtung bilden eine Erziehungspartnerschaft für das Kind und tauschen regelmäßig Information über das Kind aus.

Auch ist die Hospitation der Eltern in den Einrichtungenglich. Bei besonderen Anlässen (Feste, Umgestaltungen) wird auf die Mithilfe der Eltern zurückgegriffen.

In der Wichtelakadmie „Hippos“ werden die Kinder gruppenübergreifend betreut und kommen auch mit den Kindergartenkindern in Kontakt.

Auch im neuen Kinderhaus sollen die verschiedenen Altersklassen durch spezielle pädagogische Angebote voneinander profitieren.

 

In den Elternfragebögen wurde angegeben, dass in den nächsten 12 Monaten 45 Kindergartenplätze benötigt werden. Da fast jedes Kind den Kindergarten besucht, wird davon ausgegangen, dass zwischen 120 und 150 Plätze nachgefragt werden. Wie bisher kann allen Kindern ab dem dritten Lebensjahr ein Kindergartenplatz angeboten werden.

 

Fazit:

 

Die Krippenplätze sind derzeit nicht in ausreichendem Maße vorhanden. Die Krippe Sonnenkäfer und das Ingeborg-Ortner Kinderhaus stehen nicht für alle Garchinger Kinder offen. Die Wichtelakademie ist als privater Träger nicht für jeden bezahlbar. Die Krippe der Nachbarschaftshilfe Garching verfügt über zu wenig Kapazität. Durch die Eröffnung des Kinderhauses mit 36 zusätzlichen Krippenplätzen wird sich die Lage kurzfristig entspannen, aber auch dann stehen insgesamt nicht genügend Krippenplätze zur Verfügung.

 

Das Sonderprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013rdert den Bau von Krippenplätzen, die bis zum 31.12.2013 abgeschlossen werden. Es werden 60 bis 80% der zuwendungsfähigen Baukosten gefördert. Aktuell liegt der Fördersatz der Stadt Garching bei 60,05 %. Für notwendige Investitionen sollten daher über das Sonderprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013 Zuwendungen für die Baukosten beantragt werden.

 

Aufgrund der hohen Lebenshaltungskosten und der Nähe von München ist die Prognose der Bundesregierung, dass ein Drittel der unter dreijährigen einen Betreuungsplatz benötigen, zu tief angesetzt. Wie bereits geschildert ist mit einer Quote von über 50 % zu rechnen.

 

Mit Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige wird die Nachfrage noch ansteigen. Dies könnte evtl. auch finanziellen Schaden für die Stadt Garching bedeuten (z.B. Schadenersatzforderung).

Es wird empfohlen weitere Krippenplätze zu schaffen;glichst mit einer flexiblen Ausrichtung, damit auf eine geänderte Nachfrage reagiert werden kann. Der Umfang an weiteren Krippenplätze wird auf 24 Plätze (2 Gruppen) geschätzt. Dadurch würde sich das Platzangebot auf 167 Plätze erhöhen und eine Versorgungsquote von 52,85 % erreicht werden.

 

 


3.2 Auswertung des Betreuungsbedarfes der 3 bis 6 jährigen

 

 

Die Rücklaufquote in der Altersklasse 3 bis 6 Jahre beträgt 40 % und ist geringer als in der Altersklasse 0 - 3 Jahre und 6 - 10 Jahren. Die Betreuung der 3 bis 6jährigen ist in der Stadt Garching ausreichend vorhanden. Jedes Kind, welches das dritte Lebensjahr vollendet hat, erhält einen Kindergartenplatz. Allerdings kann nicht immer der Platz im „Wunschkindergarten“ gewährt werden.

 

Anzahl der benötigten Betreuungsplätze:

 

 

Wie deutlich zur erkennen ist, haben 96,21 % einen Kindergartenplatz. Die restlichen 3,79 % möchten entweder gar keinen Betreuungsplatz oder erst zu einen späteren Zeitpunkt (z.B. ab den vierten Lebensjahr oder letztes Jahr vor der Schule). Derzeit sind noch freie Plätze im Kindergartenbereich verfügbar, die bisherr kein Kind reserviert sind. Für Kinder, die erst im Laufe des Jahres das dritte Lebensjahr vollenden und während des Kindergartenjahres (Sept. bis August) einen Platz benötigen, ist eine frühzeitige Reservierung des Platzes ratsam.

 

Bei gleichbleibenden Einwohnerzahlen ist mit keinemheren Bedarf an Kindergartenplätzen zu rechnen. Bei Ausweisung neuer Baugebiete müsste der zusätzliche Bedarf an Kindergartenplätzen entsprechend errechnet werden.

 

Mit Eröffnung des neuen Kinderhaues erhöht sich die Anzahl der Kindergartenplätze um 50. Aus diesem Grund kann dann die Kindergartengruppe mit 25 Kindern im „Minikinderhaus Mühlbach 3a“ aufgelöst werden. Der Container wurde im Kindergartenjahr 2008/2009 aufgestellt, da sonst die Kindergartenplätze nicht ausgereicht hätten. Die zusätzlichen 25 Kindergartenplätze werden wohl nicht im vollen Maße vom Kindergarten beansprucht. Aufgrund des flexiblen Konzepts eines Kinderhauses können übrige Plätze zum Beispiel von Hortkindern genutzt werden.

 


Die Betreuungszeiten werden in folgendem Maße benötigt:

 

 

In der Grafik ist zu erkennen, dass für 23,15 % eine Betreuung bis Mittag ausreichend ist. Der Bedarf sinkt am Nachmittag leicht, steigt ab 16:00 bis 17:30 Uhr aber wieder an. Eine Betreuungszeit bis 18:00 Uhr ist von den Eltern nicht gewünscht. 44 Eltern, also rund 20 % haben keine Angaben gemacht. Es ist daher davon auszugehen, dass diese mit der gebuchten Betreuungszeit zufrieden sind und keine zusätzlichen Zeiten benötigen.

 

In der Kategorie „bis 17:00/17:30 Uhr“ sind 26 Plätze bis 17:00 Uhr und 4 Plätze bis 17:30 Uhr gewünscht. In sechs Kindertageseinrichtungen werden Buchungszeiten bis 17:00 Uhr angeboten. In der Wichtelakadmie „Hippos“ sind auch längere Buchungszeiten möglich.

Es ist festzustellen, dass die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen ausreichend sind, um die gewünschte Betreuungszeit abzudecken. Allerdings sind die Ganztagesplätze trotzdem knapp, da in den jeweiligen Kindergärten nicht alle Kinder diese Buchungszeit in Anspruch nehmen können. Zum Beispiel ist im Kindergarten Spatzennest nur eine Nachmittagsgruppe vorhanden.

 

Es wird eine jährliche pädagogische und organisatorische Umfrage in den Kindergärten durchgeführt, in der die Meinung und Bedürfnisse der Eltern abgefragt werden. Bei ausreichender Nachfrage nach längeren Öffnungszeiten werden diese entsprechend angepasst. So wurde zum Beispiel die Öffnungszeit im Minikinderhaus Mühlbach 3a am Freitag von 15:30 Uhr auf 16:00 Uhr verlängert.

 

Die Betreuungszeiten in den Morgenstunden werden in folgendem Maße benötig:

 

 

r 55,17 % der befragten Eltern ist eine Betreuungszeit ab 08:00 Uhr gewünscht. 24 Kinder benötigen ab 07:30 Uhr eine Betreuung, 15 Kinder ab 07:00 Uhr. Lediglich ein Kind müsste bereits ab 06:00 Uhr betreut werden. Drei Einrichtungen öffnen bereits um 07:00 Uhr, die restlichen um 07:30 Uhr. In den Morgenstunden können die Kinder gruppenübergreifend vom Frühdienst betreut werden. Eine Betreuung bereits ab 06:00 Uhr kann nicht angeboten werden, da es sich hierbei wohl um ein Einzelinteresse handelt.

 

Viele Eltern wünschen sich flexible Buchungszeiten. Eine Buchungszeitänderung ist bei den städtischen Einrichtungen einmal pro Quartal möglich. Auch können pro Tag unterschiedlich viele Stunden gebucht werden, daraus wird ein Wochendurchschnitt gebildet. Meist war aus den Anmerkungen der Eltern nicht erkennbar, wie die Buchungszeiten flexibler gestaltet werden sollen oder was als unflexibel empfunden wird.

 

In Abhängigkeit von Öffnungszeiten und Platzangebot sind folgende Buchungszeiten pro Tag möglich:

 

bis 4 Stunden

4 bis 5 Stunden

5 bis 6 Stunden

6 bis 7 Stunden

7 bis 8 Stunden

8 bis 9 Stunden

9 bis 10 Stunden

 

Eine Mindestbuchungszeit von 4 Stunden ist gemäß Art. 21 Abs. 4 Satz 4 BayKiBiG in der Altersklasse 3 bis 6 Jahren vorgeschrieben. Dies sichert eine pädagogische Kernzeit, um den Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan umzusetzen.

 

Der Bedarf an Integrationsplätzen liegt nur bei einem Platz. Dies spiegelt nicht die Realität wider, da die 5 Integrationsplätze im Kindergarten Falkensteinweg voll besetzt sind. Die Leitungen des Kindergartens Falkensteinweg sehen sogar den Bedarf r eine weitere Integrationsgruppe.

 

In folgenden Ferien wünschen sich die Eltern eine Betreuung für Ihr Kind:

 

 

Durchschnittlich wird für rund 35% bis 40% der Kinder eine Ferienbetreuung gewünscht.

Wie bereits in der Altersklasse 0 - 3 Jahren ausgeführt, sind die Schließzeiten auf 30 Tage pro Kindergartenjahr beschränkt, ohne Kürzung der kindbezogenen rderung.

Auch hier kollidieren die verschiedenen Interessen der Eltern, Einrichtungsträger und der Kinder.

 

Zwischen Weihnachten und Neujahr sind die städtischen und kirchlichen Kindergärten geschlossen. In den Sommerferien sind die Kindergärten zwei bis drei Wochen geschlossen. Bei den städtischen Kindergärten besteht die Möglichkeit während der Schließzeit einen anderen städtischen Kindergarten zu besuchen.

 

In vielen Ferien gilt der eingeschränkte Dienst, d.h. es werden die Kinder betreut aber es finden keine pädagogischen Angebote statt. Die Wichtelakademie „Hippos“ bietet grundsätzlich die Betreuung ohne Schließzeiten an, sofern das Interesse der Eltern groß genug ist.

 

 

Genauso wie in der Altersklasse der 0 - 3jährigen kann der überwiegende Teil des Bedarfes der Eltern erfüllt werden. Bei der Vielzahl der verschiedenen Bedürfnisse, ist es allerdings nicht möglich auf alle einzugehen.

 

Die Schließzeiten sind in diesem Bereich ebenfalls notwendig. Somit sind dieglichkeiten vom Einbringen des Erholungsurlaubes, zur Durchführung von Renovierungs- und Reinigungsarbeiten, Umzüge, etc. gegeben. Der Ferienplan wird am Anfang des Kindergartenjahres ausgeben. So hat jeder die Möglichkeit Engpässe frühzeitig dem Kindergarten mitzuteilen oder andere Lösungen zu finden.

 

Die Wünsche der Trägerschaft verteilen sich folgendermaßen:

 

 

Der überwiegende Teil der Eltern (102) wünscht sich eine kommunale Trägerschaft, dies entspricht ca. 50%. Auch hier hat wieder ein großer Teil der Befragten(38,42%) keine Präferenzen (27) oder hat gar keine Angaben gemacht (51).

 


Es ist zu beobachten, dass die Eltern erneut die Träger ankreuzen, die bereits in der Stadt Garching b. München eine Kindertageseinrichtung betreiben. Allerdings scheint der direkte Wunsch nach kirchlichen Trägern nicht allzu groß zu sein; nur ein Anteil von 20,20 % chte dies. Der Abstand zum kommunalen Träger ist immens. Dies könnte an der Neutralität des kommunalen Trägers liegen.

 

Der Wunsch nach den großen, freigemeinnützigen Träger (AWO, Rotes Kreuz, etc.) besteht nur kaum. Dies liegt wohl auch an fehlenden Erfahrungswerten der Eltern mit diesen Trägern. Bei den sonstigen Trägern waren nur Einzelnennungen wie Elternverein/Elterninitiative und Caritas dabei.

 

Auch hier haben viele Eltern angegeben, dass die Wahl des Trägers zweitrangig ist und die Qualität der Betreuung stimmen muss.

 

Die Kindertageseinrichtung sollte folgende pädagogische Ausrichtung haben:

 

 

Bisher wird in der Stadt Garching b. München keine besondere pädagogische Ausrichtung angeboten. Allerdings sind vier Plätze im Waldorfkindergarten in Ismaning als bedarfsnotwendig anerkannt.

Fast 50 % der Eltern chten keine besondere pädagogische Ausrichtung. 29,06 % haben keine Angaben gemacht. In der Kategorie „Sonstige“ wurde zum Beispiel der Waldkindergarten angegeben und dass eine intensive Sprachförderung gewünscht ist.

Da nur ein geringer Anteil sich eine spezielle pädagogische Ausrichtung wünscht, ist kein Bedarf für eine eigene Einrichtung mit der jeweiligen Pädagogik zu erkennen. Die Eltern haben teilweise alle drei pädagogischen Ausrichtungen angekreuzt, oder haben den Wunsch eingeschränkt („evtl.“, „re schön“). Den Eltern ist eine gute Vorbereitung auf die Schule wichtig und eine individuelle Förderung entsprechend dem Leistungsstand der Kinder.

 

r 29 Kinder wird ab September 2011 ein Betreuungsplatz nach der Schule benötigt (Hort oder Mittagsbetreuung). Im Schuljahr 2010/2011 konnte nicht allen Eltern ein Hortplatz angeboten werden. Die Anmeldezahlen sind schwankend; eine Prognose für das Schuljahr 2011/2012 kann daher noch nicht getroffen werden.

 

Bei Frage 11 wurde am häufigsten „flexible Buchungszeiten“ gewünscht. (siehe Auswertung Betreuungszeiten). Ansonsten gab es nur vereinzelte Wünsche, wie zum Beispiel: gesundes Essen, Musikunterricht, Schwimmunterricht, Englischunterricht, Deutschkurse, keine Gebühren (wie in Unterföhring) etc.

Auf eine ausgewogene gesunde Ernährung der Kinder wird geachtet. Es werden auch immer wieder themenbezogene Projekte (z.B. Vollkorntag, Obsttag, etc.) angeboten.

Musik-Schwimm- und Englischunterricht wird von örtlichen Vereinen oder der Volkshochschule angeboten und gehört zu den Erziehungsaufgaben der Eltern.

Eine musikalische Erziehung findet in den Kindergärten statt (gemeinsame Lieder singen, kennenlernen von Orff-Instrumenten). Im letzten Kindergartenjahr finden in Zusammenarbeit mit der Schule Vorkurse für Kinder mit Migrationshintergrund statt. Die sprachliche Entwicklung und Förderung wird im Bildungs- und Erziehungsplan berücksichtigt.

 

Fazit:

 

Jedes dreijährige Kind kann in der Stadt Garching b. München einen Kindergartenplatz erhalten. Zwar kann nicht immer der Wunschkindergarten zugeteilt werden, aber Wohnort und Geschwisterkinder werden berücksichtigt.

Aus den Elternfragebögen ist eine hohe Zufriedenheit mit dem Angebot an Kindergärten erkennbar.

Mit Fertigstellung des Kinderhauses verbessert sich das Angebot von Ganztagsplätzen.

Weiterhin werden die Eltern jedes Jahr in den Kindergärten zu ihren organisatorischen und pädagogischen Bedürfnissen/Meinungen befragt.

Ein höherer Bedarf an Kindergartenplätzen ist erst mit steigender Einwohnerzahl zu erwarten.

Derzeit besteht in diesem Bereich kein Handlungsbedarf.

 

 


3.2 Auswertung des Betreuungsbedarfes der 6 bis 10 hrigen

 

Die Rücklaufquote in der Altersklasse 6 bis 10 Jahre beträgt 42 % und war damit am Zweithöchsten. Die Betreuung der 6 bis 10jährigen ist in der Stadt Garching derzeit nicht ausreichend. Dieses Jahr konnte nicht jedem Kind ein Hortplatz oder Mittagsbetreuungsplatz angeboten werden. Die Berufstätigkeit der Eltern wurde bei der Vergabe berücksichtigt.

 

Anzahl der benötigten Betreuungsplätze:

 

 

27 Kinder benötigen in den nächsten 12 Monaten einen Betreuungsplatz, davon bräuchten 17 Kinder sofort einen Betreuungsplatz, ab März 2011 sind es 7 Kinder, bei drei Kindern wurden keine Angaben über den Zeitpunkt gemacht. Es werden 10 Plätze bis Mittag und 11 Plätze bis spätestens 17:00 Uhr benötigt. Bei 6 Kindern wurden keine Angaben über die Betreuungszeit gemacht.

 

Derzeit stehen im Hort Ost 11 Kinder und in West 7 Kinder auf der Warteliste. Bei ausreichender Personaldecke können noch Hortplätze vergeben werden.

Die Mittagsbetreuung an beiden Grundschulen ist voll belegt; weitere Plätze können nicht vergeben werden.

 

In den vergangenen Jahren haben die Hortplätze ausgereicht. Die weitere Entwicklung ist abzuwarten, da diese auch stark von den Veränderungen in der Schule abhängig ist. Zum Beispiel wird bei Einführung der Ganztagesschule der Bedarf an Betreuungsplätzen in Hort und Mittagsbetreuung zurückgehen.

 


Die Betreuungszeiten werden in folgendem Maße benötigt:

 

 

In der Grafik ist zu erkennen, dass es zwei Spitzen in den Abholzeiten gibt. Die erste Spitze bei 14:00/14:30 Uhr, die zweite bei 16:00/17:00 Uhr. Nur 9,45 % haben keine Angaben zu den gewünschten Betreuungszeiten gemacht.

 

Die städtischen Horte bieten folgende Buchungszeiten an:

 

bis 14:00 Uhr

bis 16:00 Uhr

bis 16:30 Uhr

bis 17:00 Uhr

 

Die Mittagsbetreuung hat Montag bis Donnertag bis 14:30 Uhr und am Freitag bis 14:00 Uhr geöffnet.

 

Aufgrund der hohen Nachfrage der Buchungszeit bis 14:00 Uhr sind die Plätze in der Mittagsbetreuung nicht ausreichend. Daher wird auch im Hort eine Buchungszeit bis 14:00 Uhr angeboten.

In der Zeit von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr herrscht die Kernzeit im Hort. In dieser Zeit kann kein Kind abgeholt werden. Die Kernzeit ist für die Erledigung der Hausaufgaben und für die pädagogische Betreuung der Kinder notwendig (z.B. Projektarbeiten, Gruppenarbeiten, Vorbereitung von Festen). Es kann eine Buchungszeit bis 15:00 /15:30 Uhr aus diesen Gründen nicht angeboten werden. Eine Betreuungszeit bis 18:00 Uhr wird aufgrund des geringen Bedarfs bisher auch nicht angeboten.

Ansonsten werden alle gewünschten Buchungszeiten angeboten; auch wenn zurzeit nicht in ausreichender Kapazität.

 

 


Die Betreuungszeiten in den Morgenstunden werden in folgendem Maße benötigt:

 

 

Nur 12 Kinder benötigen eine Betreuung vor der Schule. Die städtischen Horte bieten ab 07:00 Uhr eine Betreuung der Kinder an. Der Bedarf ist daher abgedeckt.

 

Ein Bedarf an Integrationsplätzen ist nicht vorhanden.

 

In folgenden Ferien wünschen sich die Eltern eine Betreuung für Ihr Kind:

 

 

Durchschnittlich benötigen rund 40 % der Kinder, welche einen Betreuungsplatz haben oder einen benötigen (Anzahl 172 Kinder), eine Ferienbetreuung.

 

In der Mittagsbetreuung wird keine Ferienbetreuung angeboten, da die Richtline „Mittagsbetreuung und verlängerte Mittagsbetreuung an Volks- und Förderschulen keine Ferienbetreuung vorsieht. In Nr. 1.1 der Richtlinie ist geregelt, dass die Mittagsbetreuung während der Ferien geschlossen ist.

Der Hort ist in den Sommerferien zwei Wochen, in den Weihnachtsferien sowie am Rosenmontag und Faschingsdienstag geschlossen. In den restlichen Ferien kann eine Betreuung angeboten werden. Der Betreuungsbedarf ist der Hortleitung vier Wochen vor Ferienbeginn mitzuteilen. Dadurch haben die Eltern die Möglichkeit zu einer flexiblen Urlaubsplanung.

 

In den ausgefüllten Elternfragebögen ist auch in der Altersklasse 6 bis 10 Jahren zu erkennen, dass eher zu viel als zu wenig angekreuzt wird. Der Bedarf der Hortkinder kann daher größtenteils erfüllt werden. Eine Reduzierung der Ferienzeiten ist aufgrund der Fürsorgepflicht den Mitarbeiter/innen gegenüber kaum möglich.

 

10 Kinder, die einen Platz in der Mittagsbetreuung haben, benötigen eine Ferienbetreuung. Dies wird bisher nicht angeboten. Gemäß dem Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetz (BayKiBiG) wäre eine Betreuung im Hort während der Ferienzeit förderfähig. Bei ausreichender Personaldecke könnte somit auch für die Mittagsbetreuungskinder eine Ferienbetreuung angeboten werden. Der genaue Bedarf könnte durch eine separate Umfrage in der Mittagsbetreuung ermittelt werden. In anderen Kommunen wird für die Kinder in der Mittagsbetreuung bereits eine Ferienbetreuung im Hort ermöglicht. Eltern melden wegen der Ferienbetreuung auch extra ihre Kinder im Hort an.

 

Die Wünsche der Trägerschaft verteilen sich folgendermaßen:

 

 

Fast die Hälfte der Eltern, die für ihre Kinder einen Betreuungsplatz haben oder benötigen, wünscht sich eine kommunale Trägerschaft. 43 % der Eltern haben allerdings keine Präferenzen bezüglich der Trägerschaft oder haben dazu keine Angaben gemacht. Der Abstand zu den anderen Trägern ist mit 42 Stimmen sehr groß.

Die Nachbarschaftshilfe Garching wurde dagegen nur einmal als gewünschter Träger genannt. Dies kann daran liegen, dass die Nachbarschaftshilfe nicht in der Auflistung der Träger im Fragebogen enthalten war. In der Frage 11 (Anmerkungen, Wünschen, Sonstiges) haben einige Eltern den liebevollen und freundlichen Umgang in der Mittagsbetreuung Ost und West gelobt. Es wird daher angenommen, dass die Eltern mit der Nachbarschaftshilfe als Träger der Mittagsbetreuung zufrieden sind.

 

Es ist wieder zu beobachten, dass Träger, die nicht in der Stadt Garching eine Kindertageseinrichtung betreiben, kaum angekreuzt werden.

 


Die Kindertageseinrichtung sollte folgende pädagogische Ausrichtung haben:

 

 

In der Grafik in zu erkennen, dass 92 Eltern keine besondere pädagogische Ausrichtung möchten. Fast ein Viertel der Eltern, die einen Betreuungsplatz für ihr Kind haben oder benötigen, haben gar keine Angaben gemacht. Der größte Bedarf ist bei der Montessori-Pädagogik zu erkennen. Für eine eigene Einrichtung ist der Bedarf allerdings zu gering.

 

In der Frage 11 haben die Eltern insbesondere flexiblere Abholzeiten im Hort gefordert. Wie bereits bei den Betreuungszeiten ausgeführt, kann kein Kind in der Zeit zwischen 14:00 Uhr und 16 Uhr abgeholt werden. In dieser Zeit werden die Kinder in Gruppen aufgeteilt, um die Hausaufgaben zu erledigen und an pädagogischen Angeboten (z.B. Laternenbasteln, themenbezogene Projekte) teilzunehmen. Auch in den Horten ist der Bayerische Erziehungs- und Bildungsplan umzusetzen.

 

Nach Art. 2 Abs. 1 BayKiBiG ist eine Kindertageseinrichtung eine außerschulische Tageseinrichtung zur regelmäßigen Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern. Dies setzt nach Art. 2 Abs. 2 BayKiBiG voraus, dass die überwiegende Zahl der Kinder über einen Zeitraum von mindestens einem Monat und durchschnittlich 20 Wochenstunden die Kindertageseinrichtung besucht. Eine Betreuungszeit bis 14:00 Uhr entspricht zum Beispiel 15 Wochenstunden. Bei flexibleren Buchungszeiten (z. B. nur an zwei Tagen die Woche, nur wochenweise etc.) besteht das Problem, dass die gesamte Einrichtung keine Kindertageseinrichtung im Sinne vom BayKiBiG mehr ist und somit die Förderfähigkeit verliert. Im Rahmen der Möglichkeiten wird versucht, auf Hobbys (Sport, Musikunterricht, Vereine, etc.) der Kinder Rücksicht zu nehmen. Zum 01.09.2010 ist die Benutzungs- und Gebührenordnung abgeändert worden. Seitdem gilt keine Mindestbuchungszeit von 20 Wochenstunden mehr.

 

Grundsätzlich wünschen sich die Eltern eine freundliche offene Atmosphäre im Hort.  

 

Fazit:

 

Derzeit  besteht keine ausreichende Betreuung für die Altersklasse 6 bis 10 Jahre. Wegen fehlender Kapazitäten und Personal konnte nicht jedem Kind ein Hortplatz angeboten werden. Auch in der Mittagsbetreuung konnte nicht jedes Kind aufgenommen werden.

Bei der Vergabe der Plätze im Hort sind alle Kinder berücksichtig worden, bei denen beide Eltern berufstätig sind. Es ist auch zukünftig möglich, berufstätigen Eltern einen Betreuungsplatz anzubieten, bei rechtzeitiger Anmeldung. Kinder für die eine soziale Integration und Hausaufgabenhilfe notwendig ist, konnten nicht alle berücksichtigt werden.

Eine langfriste Planung ist nicht möglich. Diese hängt stark von der Entwicklung der Schule ab (Stichwort: Ganztagesschule).

 

Die Lücke im Betreuungsbedarf kann durch eine Ferienbetreuung für Hort und Mittagsbetreuungskinder und gleichzeitiger Erweiterung der Mittagsbetreuung geschlossen werden.

 


3.3 Auswertung des Betreuungsbedarfes der 10 bis 14 hrigen

 

Die Rücklaufquote in der Altersklasse 10 bis 14 Jahren beträgt 23 %. Die geringe Teilnahme ist auf den geringeren Betreuungsbedarf zurückzuführen. Bei der geringen Rücklaufquote ist es schwierig Rückschlüsse auf den gesamten Bedarf zu ziehen.

 

Anzahl der benötigten Betreuungsplätze:

 

 

Die Hauptschule Garching und das Werner-Heisenberg Gymnasium bieten eine offene Ganztagesschule an.

 

Dreiviertel der Eltern brauchen keine Betreuung für ihre Kinder mehr. Ca. 20 % nehmen einen Betreuungsplatz in Anspruch. Bei den 4 Eltern, die einen Betreuungsplatz für ihre Kinder benötigten wird dieser in 3 Fällen nur für die Ferien benötigt. Ansonsten wird noch ein Betreuungsplatz ab September 2011 in der Ganztageschule benötigt.

 

Aufgrund der geringen Datenmenge ist keine gesicherte Aussage möglich. Da in den offenen Ganztagesschulen noch Plätze frei sind, wird angenommen, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen während der Schulzeit gedeckt ist.

 


Die Betreuungszeiten werden in folgendem Maße betigt:

 

 

Die offene Ganztageschule hat bis 16:00 Uhr geöffnet. Der Bedarf bis 17:00 Uhr und 18:00 Uhr kann nicht abgedeckt werden. Aufgrund der kleinen Datenmenge ist der tatsächliche Bedarf in der Betreuungszeit bis 17:00 Uhr/bis 18:00 Uhr nicht zu ermitteln. 50 % der Eltern, die einen Betreuungsplatz haben oder benötigen, haben keine Angaben zur Betreuungszeit gemacht. Daher wird davon ausgegangen, dass diese mit der Öffnungszeit zufrieden sind.

 

In folgenden Ferien wünschen sich die Eltern eine Betreuung für Ihr Kind:

 

 

In den Ferien wird derzeit keine Betreuung angeboten. Grundsätzlich könnten auch 10 bis 14jährige in den Ferien im Hort betreut werden. Das BayKiBiG setzt keine Altersgrenze. Allerdings ist fraglich, ob tatsächlich ausreichend Raum und Personal vorhanden ist.

Auch stellt sich die Frage, ob in der Altersklasse 10 bis 14 Jahren der Bedarf nicht anders zu decken ist (z.B. Ferienprogramm, Ferienlager, Verein/Sport, Vernetzung der Eltern untereinander).

 


Die Wünsche der Trägerschaft verteilen sich folgendermaßen:

 

 

Auch hier ist wieder festzustellen, dass sich die meisten Eltern einen kommunalen Träger wünschen. Die geringe Datenmenge lässt keine weiteren Rückschlüsse zu.

 

Die Kindertageseinrichtung sollte folgende pädagogische Ausrichtung haben:

 

 

Nur wenige Eltern wünschen sich eine spezielle Pädagogik. Dies sind Einzelinteressen. Ein Bedarf kann nicht erkannt werden.

 


Fazit:

 

Dreiviertel der Eltern benötigen keinen Betreuungsplatz. Die Plätze der Ganztageschule an der Hauptschule Garching und Werner-Heisenberg Gymnasium decken den Bedarf ab.

In den Ferien kann der Betreuungsbedarf nicht gedeckt werden, da keine Angebote bestehen. Eine Ferienbetreuung könnte im Hort eingerichtet werden, allerdings ist davor nochmals der tatsächliche Bedarf abzufragen. Ansonsten kann der finanzielle Aufwand nicht berechnet werden.

 

 


3.4 Auswertung des Gesamtbetreuungsbedarfs

 

Die Rücklaufquote beträgt 36 %. Aufgrund der unterschiedlich hohen Rücklaufquoten in den einzelnen Altersklassen konnte nur für die Altersklassen 0 bis 10 Jahre Rückschlüsse auf den Gesamtbedarf gemacht werden. In der Altersklasse 10 bis 14 Jahren war die Beteiligung zu gering.

 

Übersicht Gesamtbetreuungsbedarf:

 

 

In der Grafik ist erkennbar, dass 90 % des Betreuungsbedarfs gedeckt sind. Nur 10 % brauchen in den nächsten 12 Monaten einen Betreuungsplatz. Allerdings ist zu beachten, dass von den 79 benötigten Plätzen, 65 % der Plätze (51 Plätze) in der Altersklasse 0 bis 3 Jahren benötigt werden. Dies zeigt, dass dort noch Investitionsbedarf besteht.

 

Bei den Betreuungszeiten ist insgesamt nur für 9 Kinder eine längere Buchungszeit als 17:00 Uhr gewünscht. Dies zeigt nochmals, dass die Öffnungszeiten der bestehenden Einrichtungen ausreichend sind.


Übersicht über die Ferienbetreuung:

 

 

Durchschnittlich benötigen 40 % der Kinder, die einen Betreuungsplatz haben oder benötigen auch eine Ferienbetreuung. Die Ferienbetreuung wird derzeit den Kindern in der Mittagsbetreuung und in der Altersklasse 10 bis 14 Jahre nicht angeboten.

In den Weihnachtsferien und in einem Teil der Sommerferien haben die Einrichtungen ihre Schließzeiten. (max. 30 Tage pro Kindergartenjahr)

 

Übersicht Trägerschaft:

 

 

In der Gesamtübersicht wird nochmals der Wunsch nach einer kommunalen Trägerschaft deutlich. Es haben 218 Eltern allerdings keine Präferenz oder haben keine Angaben gemacht.

Es kann festgestellt werden, dass ein hohes Vertrauen in die kommunale Trägerschaft herrscht.

 

Übersicht pädagogisches Konzept:

 

 

75,49 % der Eltern möchten entweder keine besondere Pädagogik oder haben keine Angaben gemacht. Am ehesten ist ein Bedarf bei der Montessori-Pädagogik zu erkennen. Ein Handlungsbedarf besteht jedoch nicht.

 

Gesamtfazit:

 

Es ist festzustellen, dass die Bedürfnisse der Eltern bei der Trägerschaft und der pädagogischen Ausrichtung erfüllt werden. Auch ist das hohe Vertrauen der Eltern in die Stadt Garching - als Kindertageseinrichtungsträger - am Wunsch nach einer kommunalen Trägerschaft festzustellen. Die vorwiegenden Bedürfnisse bei der täglichen Betreuungszeit können in allen Altersklassen erfüllt werden. Das Angebot der Ferienzeitenbetreuung sollte in der Altersklasse 6 bis 10 Jahre für die Kinder in der Mittagsbetreuung verbessert werden.

Die Kapazitäten sind in der Altersklasse 3 bis 6 Jahre und 10 bis 14 Jahre ausreichend. Auf die Entwicklung der Einwohnerzahl ist zu achten.

In der Altersklasse 0 bis 3 Jahre ist das Angebot an Betreuungsplätzen weiter auszubauen. Dort sind im jeden Fall weitere Investitionen notwendig.

In der Altersklasse 6 bis 10 Jahre könnte durch den Ausbau der Mittagsbetreuung der Bedarf an Betreuungsplätzen abgedeckt werden. Allerdings kann durch Einführungen der Ganztagesschule der Bedarf an Betreuungsplätzen wieder sinken. Es ist abzuwägen, ob eine 100-prozentige Versorgung gewünscht ist, oder ob es ausreicht, den berufstätigen Eltern einen Platz anzubieten.

 

Die Elternbefragung ist nach dem Praxisleitfaden zur Bedarfsplanung in Verbindung mit dem BayKiBiG alle drei Jahre zu wiederholen. Langfristig ist eine vorausschauende Planung möglich. Die Ergebnisse können dann mit den Vorjahren verglichen werden. Auch ist rückblickend die Aussagekraft der Daten festzustellen und für die zukünftigen Elternbefragungen zu berücksichtigen.

 

 

 

 

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Der Stadtrat nimmt die Auswertung der Elternbefragung zur Kenntnis.

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Anlagen

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