ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/785/2010

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

 

Der Gemeinderat von Oberschleißheim hat am 21.09.2010 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 70 rdlich der Hackerstraße aufzustellen. Der Bebauungsplan wird im Verfahren nach § 13 Abs. 2 BauGB aufgestellt.

 

Ziel des Bebauungsplanes ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung nördlich der Hackerstraße zu gewährleiten, nachdem das Gebiet derzeit dem Innenbereich im Sinne des § 34 BauGB zugeordnet werden muss. Dies soll vor allem durch die Festlegung von Bauräumen und durch Festsetzungen hinsichtlich der Höhenentwicklung geschehen. Die Bebauung hat sich, wie bisher auch, an der Hackerstraße zu orientieren. Zudem soll unter Beibehaltung der bisherigen Struktur eine offene lockere Einzelhausbebauung, die eine möglichst große Durchlässigkeit gewährleistet, gewährleistet werden.

 

 

 

 

 

 

 

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Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, keine Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 70 rdlich der Hackerstraße abzugeben.

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Anlagen

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