BESCHLUSSVORLAGE - GB II/785/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme der Stadt Garching zum Bebauungsplan Nr. 70 "Nördlich der Hackerstraße" der Gemeinde Oberschleißheim
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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30.11.2010
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I. Sachvortrag:
Der Gemeinderat von Oberschleißheim hat am 21.09.2010 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 70 „Nördlich der Hackerstraße“ aufzustellen. Der Bebauungsplan wird im Verfahren nach § 13 Abs. 2 BauGB aufgestellt.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung nördlich der Hackerstraße zu gewährleiten, nachdem das Gebiet derzeit dem Innenbereich im Sinne des § 34 BauGB zugeordnet werden muss. Dies soll vor allem durch die Festlegung von Bauräumen und durch Festsetzungen hinsichtlich der Höhenentwicklung geschehen. Die Bebauung hat sich, wie bisher auch, an der Hackerstraße zu orientieren. Zudem soll unter Beibehaltung der bisherigen Struktur eine offene lockere Einzelhausbebauung, die eine möglichst große Durchlässigkeit gewährleistet, gewährleistet werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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341,7 kB
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