BESCHLUSSVORLAGE - GB II/788/2010
Grunddaten
- Betreff:
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Innere Mission München; Bauantrag zur temporären Erweiterung der bestehenden heilpädagogischen Kindertagesstätte um einen zweigeschossigen Doppelcontainer auf dem Grundstück Fl. Nr. 1482/16, Friedensstraße 8 in Garching Hochbrück
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB II Bau - Planung - Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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30.11.2010
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I. Sachvortrag:
Am 17.11.2010 reichte die Innere Mission München, Diakonie in München und Oberbayern e.V., einen Bauantrag zur temporären Erweiterung der bestehenden heilpädagogischen Kindertagesstätte um einen zweigeschossigen Doppelcontainer auf dem Grundstück Fl.Nr. 1482/16, Friedenstraße 8 ein.
Das Landratsamt München genehmigte für das bestehende Gebäude am 12.08.2010 (Az.: 7.1.1-0086/10/N) die Nutzungsänderung zur heilpädagogischen Kindertagesstätte.
Parallel zu o.g. Antrag betreibt die Innere Mission den Neubau einer heilpädagogischen Tagesstätte.
Die räumlichen Gegebenheiten auf dem Grundstück Friedenstraße sind momentan nicht ausreichend. Die bestehenden Gruppenräume sollen deshalb temporär (bis zur Fertigstellung des Neubaus für ca. 2 Jahre) um je einen Doppelcontainer mit je ca. 30 m² Nutzfläche an der Gebäudenordseite erweitert werden.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 93 „Kirch, Frieden-, Heimatstraße“ vom 02.11.1983.
Die Containeranlage liegt komplett außerhalb der Baugrenzen und bedarf deshalb einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die maximal zulässige GFZ 0,4 (geplant 0,27) und GRZ 0,25 (geplant 0,14) wird eingehalten.
Aus Sicht der Verwaltung kann einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Baugrenzenüberschreitung zugestimmt werden, da die Container längstens für die Dauer von zwei Jahren bestehen soll. Danach erfolgt der vollständige Rückbau durch die Innere Mission.
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB für den zweigeschossigen Doppelcontainer mit der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Baugrenzenüberschreitung nach § 31 Abs. 2 BauGB für maximal zwei Jahre zu erteilen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1,7 MB
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