ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - B III/207/2010

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

r die vom Landkreis München geplante Neugründung von Gymnasien in Unterföhring und/oder Ismaning ist eine landkreisinterne Lösung für die Sachaufwandsträgerschaft zu suchen. Die Sachaufwandsträgerschaft ist Voraussetzung für die Antragstellung auf Neugründung beim Kultusministerium.

 

Das Landratsamt München hat mit beigefügtem Schreiben vom 30.10. 2010 (eingegangen in Garching am 16.11.2010) die Zweckverbandsgemeinden um Ihre Einschätzung gebeten. Dabei wurden folgende Möglichkeiten vorgeschlagen:

 

a) Neugründung eines oder mehrerer Zweckverbände

Es besteht die Möglichkeit, einen oder mehrere Zweckverbände neu zu gründen um die Sachaufwandsträgerschaft für ein Gymnasium in Unterföhring bzw. Ismaning oder für beide neu zu gründenden Schulen zu übernehmen. Als mögliche Verbandsmitglieder kommen neben dem Landkreis München die Gemeinden Ismaning und Unterföhring, die Stadt Garching und aufgrund der Wechselwirkungen zum Gymnasium Kirchheim - auch die Gemeinde Aschheim in Betracht.

 

b) Erweiterung eines Zweckverbandes

Es ist auch möglich, den Zweckverband "Staatl. Realschule Ismaning" um seinen Aufgaben und Wirkungsbereich hinsichtlich der Sachaufwandsträgerschaft für ein neues Gymnasium oder zwei neue Gymnasien zu erweitern. Gleiches gilt für den Zweckverband "Staatl. Gymnasium Garching bei München".

Gegebenenfalls könnte auch der jeweilige Mitgliederkreis, der aus den Gemeinden Unterföhring und Ismaning, der Stadt Garching und dem Landkreis München besteht, um die Gemeinde Aschheim erweitert werden.

 

c) Zusammenschluss mehrerer Zweckverbände

Da die Zweckverbände "Staatl. Gymnasium in Garching b. München" und "Staatl. Realschule Ismaning" aus den gleichen Mitgliedern bestehen, könnte durch Umstrukturierung der beiden Zweckverbände auch ein neuer Zweckverband geschaffen werden, der zugleich die Aufgabe der Errichtung eines oder mehrerer Gymnasien im Zweckverbandsgebiet übernimmt.

Die zusätzliche Erweiterung des Zweckverbandes um die Gemeinde Aschheim wäre zu bedenken.

 

d) Abschluss einer Zweckvereinbarung

Es besteht zudem für jede Gemeinde, die ein Gymnasium auf ihrem Gemeindegebiet errichten möchte, grundsätzlich die Möglichkeit, mit dem Landkreis München eine Zweckvereinbarung zu schließen, um eigenständig die Aufwandsträgerschaft zu übernehmen. Dabei würde ähnlich einem Zweckverband - eine Kostenbeteiligung seitens des Landkreises München erfolgen.

Auch für die Gemeinden Ismaning und Unterföhring besteht diese Möglichkeit. Ein Beschluss des Kreistages wäre herbei zu führen.

 

Aus Sicht der Verwaltung gibt es zu den o.g. Möglichkeiten folgende Einschätzungen:

 

Zu a)

r die  Neugründung eines oder mehrerer Zweckverbände gibt es keinen Bedarf. Der Verwaltungsaufwand würde sich weiter erhöhen. Zudem hat das Kultusministerium bisher anhand der Schülerprognose keinen Bedarf eines 2. Gymnasiums im Nordosten des Landkreises München gesehen, zumal sowohl die Landeshauptstadt München als auch der Landkreis Freising eine Zweckverbandsbeteiligung abgelehnt haben. Eine Neugründung müsste daher bei Ablehnung des Antrags durch das Kultusministerium wieder aufgelöst werden.

 

Zu b)

Es ist sicherlich möglich, einen bestehenden Zweckverband um seinen Aufgaben und Wirkungsbereich hinsichtlich der Sachaufwandsträgerschaft für ein neues Gymnasium oder zwei neue Gymnasien zu erweitern. Da es sich bei den geplanten Neugründungen um Gymnasien handelt, wäre der Zweckverband "Staatl. Gymnasium Garching bei München" wohl am ehesten geeignet. Die Zweckverbandssatzungsste entsprechend geändert werden.

 

rde der Zweckverband "Staatl. Realschule Ismaning" als Sachaufwandsträger gewählt, besteht aus Garchinger Sicht zumindest mittelfristig die Gefahr, dass die Gemeinden Unterföhring und/oder Ismaning aus dem Zweckverband "Staatl. Gymnasium Garching bei München" austreten. Gemäß § 6 Abs. 1 der Zweckverbandssatzung bedarf es dazu der Zustimmung von zwei Dritteln der satzungsmäßigen Stimmenzahl in der Verbandsversammlung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Stadt Garching könnte diesen Austritt allein nicht verhindern. Zudem wären gemäß § 6 Abs. 3 evtl. Rückerstattungen an die austretenden Gemeinden zu leisten:

Scheidet eine Gemeinde aus dem Zweckverband deshalb aus, weil sie den Aufwand für ein notwendiges weiteres Gymnasium im Norden des Landkreises München mit über-nimmt, so erhält die ausscheidende Gemeinde ihre Leistungen für das Gymnasium in Garching zurückbezahlt. Die Rückzahlung wird von den übrigen Verbandsgemeinden - ohne Beteiligung des Landkreises München - nach dem Verhältnis der Kinder erbracht, die aus diesen Gemeinden im Zeitpunkt des Ausscheidens die Schule in Garching besuchen.

 

Zu c)

Eine Zusammenlegung der beiden bestehenden Zweckverbände "Staatl. Gymnasium Garching bei München" und "Staatl. Realschule Ismaning" wäre aus wirtschaftlicher Sicht sicherlich eine sinnvolle Lösung. Der Nordosten ist im Landkreis ohnehin der einzige Bereich, der sich 2 Zweckverbände für ein Gebiet leistet.

Politisch brisant ist natürlich dann die Frage des Zweckverbandsitzes und damit verbunden, die des Zweckverbandvorsitzes.

 

Zu d)

Der Abschluss einer Zweckvereinbarung ist eine bilaterale Angelegenheit der jeweiligen Gemeinde mit dem Landkreis München und von der Stadt Garching nicht beeinflussbar.

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Der Stadtrat präferiert die Sachaufwandsträgerschaft durch einen bereits bestehenden Zweckverband, wobei der Zweckverband Staatliches Gymnasium Garching aus sachlichen Gründen (Neugründung von Gymnasien) als geeigneter erscheint. Über die Zusammenlegung der beiden bestehenden Zweckverbände sollte diskutiert werden.

 

Die Lösungen neue Zweckverbände und Zweckvereinbarungen werden abgelehnt.

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Anlagen

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