ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/829/2011

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

1)      Einreichung der Antragsunterlagen

 

Die Energie-Wende Garching GmbH & Co.KG (EWG) hat am 27.01.2011 den Antrag nebst den erforderlichen Antragsunterlagen zum Genehmigungsverfahren nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 19 des BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb des Biomasseheizwerks am Standort Hochbrück auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1680, 1680/1, 1681 und 1682, Gemarkung Garching, bei der Regierung von Oberbayern eingereicht.

 

Neben den für die Beurteilung nach BImSchG erforderlichen Unterlagen wurden im Rahmen dieses Verfahrens bei der Regierung von Oberbayern eingereicht:

 

  • Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren
  • Unterlagen zum Bauantrag nach Bau0rdnungsrecht
  • Unterlagen zur Sicherheitstechnischen Vorprüfung im Rahmen des Erlaubnisverfahrens nach § 13 Betreibssicherheitsverordnung

 

Parallel zu diesem Verfahren sind diesen Antragsunterlagen auch die Unterlagen zum wasserrechtlichen Antrag beigefügt, die an die Untere Wasserrechtsbehörde im Landratsamt München und an das Wasserwirtschaftsamt München übersandt wurden.

 

Die EWG hat außerdem einen Antrag zum vorzeitigen Baubeginn gemäß § 8 a BImSchG eingereicht. Grund dieses Antrags ist das elementare öffentliche Interesse, die Gesamtanlage bis zum Beginn der Heizperiode 2011/2012 fertigzustellen, um auch das Gewerbegebiet und nach Bedarf auch das Wohngebiet Hochbrück mit Wärme für Heizung und Warmwasser zu versorgen.

 

In der Stadtratssitzung am 23.07.2009 haben Herr Alexander Wagner als Vertreter der EWG sowie Herr Kunz, der Architekt des Gebäudes, seinerzeit die technische sowie gestalterische Konzeption des Biomasseheizwerkes vorgestellt. Gleichzeitig wurde bereits mehrheitlich der Beschluss für die Einleitung der Bauleitplanverfahren für die Ausweisung der betroffenen Flächen als Fläche für die Energieerzeugung gefasst. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 30.09.2010 den Feststellungsbeschluss zur 40. Flächennutzungsplanänderung gefasst. Die Regierung von Oberbayern hat mit Schreiben vom 15.12.2010 diese Änderung genehmigt.

 

Nachdem in der Sitzung am 23.07.2009 auf Widersprüchlichkeiten der technischen Beschreibung hingewiesen wurde, hat daraufhin das für die technische Konzeption des Heizwerks verantwortliche ro BLS Energieplan“ die Unterlagen berichtigt. In der Stadtratssitzung am 28.07.2009 konnte daraufhin die mehrheitliche Beschlussfassung für die technische und gestalterische Konzeption herbeigeführt werden.

 

Die in der Sitzung  am 23.07.2009 vorgestellte Konzeption der Anlage ist hier nochmals kurz zusammengefasst.

 

2)      Technische und gestalterische Konzeption des Biomasseheizwerks

 

Die Errichtung des Heizwerks (Phase 1) erfolgt in neu zu errichtenden Gebäuden auf einem im Außenbereich liegenden unbebauten Grundstück.

Die Errichtung des Biomasse-Heizwerks der Phase 1 ist in 2 Bauabschnitten geplant.

 

Im Rahmen des 1. Bauabschnittes werden

 

  • 1 Biomasse-Heißwasserkessel auf Basis von Altholz AI/AII mit einer Nennwärmeleistung von 6 MW und einer Feuerungswärmeleistung von ca. 7,2 MW sowie

 

  • 1 heizölbefeuerter Heißwasserkessel mit einer Nennwärmeleistung von 10,5 MW und einer Feuerungswärmeleistung von je 11,3 MW und 1 heizölbefeuerter Heißwasserkessel mit einer Nennwärmeleistung von 20 MW und einer Feuerungswärmeleistung von 21,5 MW

 

errichtet.

 

Nach Fertigstellung des 2. Bauabschnitts (ca. 2-3 Jahre später) werden am Standort

 

  • 2 Biomasse-Heißwasserkessel auf Basis von Altholz AI/AII mit einer Gesamt-Nennwärmeleistung von 12 MW und einer Gesamt-Feuerungswärmeleistung von ca. 14,7 MW; bestehend aus 2 Kesseln mit jeweils 6 MW NWL / 7,2 MW FWL

 

  • 3 heizölbefeuerte Heißwasserkesselanlagen mit einer Gesamt-Nennwärmeleistung von ca. 50,5 MW und einer Gesamt-Feuerungswärmeleistung von ca. 54,3 MW, bestehend aus 1 Kessel mit 10,5 MW NWL / 11,3 MW FWL und 2 Kesseln mit jeweils 20 MW NWL / 21,5 MW FWL

 

betrieben.

 

Im Zusammenhang mit den oben genannten Anlagen bzw. Hauptkomponenten werden die zugehörenden Nebenanlagen errichtet.

 

  • Anlage zur Holz-Brennstoffannahme, untergebracht in einer Halle, zur Holzbrennstoffannahmen, zeitweise Lagerung in Boxen, Aufgabe auf die Feuerung mittels Hydraulik-Zugboden, ggf. Sichtung bzw. Abscheidung von Überkorn/-längen, ggf. Metallen aus dem zur Feuerung aufgegebenen Brennstoff

 

  • Heizöltankanlage

 

  • Pumpenanlage und Anlagen zur Druckhaltung für das Fernwärmenetz Hochbrück und für den Verbindungsleiter zum Fernwärmenetz Garching, Wasseraufbereitungs- bzw. Enthärtungsanlage zur Aufstellung im Technikgebäude

 

  • Elektrotechnische Anlagen (Mittelspannungs-Schaltanlage, Eigenbedarf- Transformatoren, Niederspannungs-Schaltanlagen, Netz-Ersatzaggregat, USV-Batterieraum etc.), untergebracht im Betriebsgebäude/Gebäude Elektrotechnik

 

  • schwasserbecken/-zisterne sowie Feuerlöschtechnische Einrichtungen, untergebracht in einer Einhausung am Feuerlöschbecken

 

  • Sanitäre Anlagen, Umkleideräume, Leitwarte mit Leittechnischen Anlagen, untergebracht im Betriebsgebäude/Gebäude Elektrotechnik

 

  • Sonstige Nebenanlagen (Druckluftversorgung, Abkühlbecken etc.)

 

Auf dem Grundstück wird eine Teilfläche für die spätere Errichtung eines mit Altholz AI/AII befeuerten Holz-Heizkraftwerkes (Phase 2) vorgehalten. Die Versorgung mit Holzbrennstoff erfolgt durch Ausbau der im Rahmen dieser Planung zu errichtenden Holzannahme (Erweiterung/Verlängerung der Holz-Annahme-Halle). Der Holzbrennstofftransport erfolgt mittels der in der Hallenerweiterung untergebrachten Anlagen zum Kesselhaus des Holz-HKW.

Das Grundstück ist vom Westen über die Ingolstädter Landstraße und von Osten über eine bisher unbefestigte Straße erschlossen.

 

Der Anschluss des Grundstücks an die Medien Trinkwasser, Abwasser, Strom, Erdgas sowie Vor- und Rücklauf des Fernwärmenetzes Hochbrück und des Verbindungsleiters nach Garching sind im Vorfeld bzw. im Zuge der Errichtung des Biomasse-Heizwerkes herzustellen.

 

Die Anlieferung der Holzbrennstoffsortimente sowie der Abtransport der Aschen sind ausschließlich per LKW vorgesehen.

 

3)      Antrag auf vorzeitigen Baubeginn

 

Sobald die eingereichten Unterlagen von der Regierung von Oberbayern auf ihre Vollständigkeit geprüft und eventuell erforderliche Nachreichungen erfüllt worden sind, wird seitens das offizielle Verfahren gemäß § 4 BImSchG eröffnet und die Träger öffentlicher Belange und damit auch die Stadt Garching - um Stellungnahme gebeten. Dort wird die Stadt sich nochmals offiziell zu den immissionsschutzrechtlichen, naturschutzfachlichen und bauplanungsrechtlichen Belangen der Stadt Garching äern.

Ebenso wird die Stadt Garching auch eine Stellungnahme zum parallel dazu laufenden Wasserrechtsverfahren abgeben.

 

Im Rahmen dieses Verfahrens wird aber auch, wie eingangs bereits erwähnt, seitens der EWG der Antrag auf vorzeitigen Baubeginn gestellt. Damit es zu keiner Verfahrensverzögerung kommt, möchte die Stadt Garching vor dem offiziellen Verfahrensbeginn bereits eine Stellungnahme zum vorzeitigen Baubeginn gemäß § 8 a BImSchG abgeben. Dies liegt auch im Interesse der Stadt, da diese bekanntermaßen auch Gesellschafter der EWG ist.

 

Die geplante Anlage des Biomasseheizwerks ist ein wesentliches Element der Daseinsvorge der Stadt Garching. Es stellt auch ein wesentliches Element des integrierten Garchinger Klimaschutzkonzeptes dar, da das Biomasseheizwerk errichtet wird, um weite Teile des Ortsteils Hochbrück mit Wärme und Warmwasser aus heimischer, regenerativer Energiequelle zu versorgen.

Es liegt im Interesse der EWG und der Stadt Garching, dass dieses Vorhaben bzw. die geplante Anlage ohne weitere Verzögerungen bis zu Beginn der Heizperiode 2011/2012 vollständig realisiert werden kann.

 

Im Rahmen des vorzeitigen Baubeginns können nach Angaben des Vorhabenträgers bereits folgende Leistungen ausgeführt werden:

 

  1. Erstellung einer Baustraße
  2. Einfriedung des künftigen Betriebsgeländes einschließlich Toranlage
  3. Baustelleneinrichtung
  4. Erdarbeiten (Humus- und Erdabtrag)
  5. Erdarbeiten/Nivellierungsarbeiten (Aushub der Versickerungsmulden, vergraben der Rigolensysteme, vergraben der Löschwasserbehälter)
  6. Aushub, spunden für Abzugsgraben
  7. Aushub für Streifen- und Einzelfundamente
  8. Grundleistungen unterhalb der Bodenplatte der Gebäude

 

Als Baubeginn ist die 15. KW 2011 vorgesehen.

 

Dem Antrag liegt auch eine Verpflichtungserklärung der EWG nach § 8 a Abs. 1 Ziff. 3 BImSchG. Darin verpflichtet sich die EWG

 

  1. alle bis zur Entscheidung durch die Errichtung der Anlage verursachten Schäden zu ersetzen und falls das Vorhaben nicht genehmigt wird den früheren Zustand wiederherzustellen.
  2. bei Verlangen der Behörde eine Sicherheit zu leisten, um die Erfüllung der Pflichten des Antragstellers zu sichern.

 

Die Stadt Garching sieht damit sämtliche für einen Antrag auf vorzeitigen Baubeginn geforderten Voraussetzungen als erfüllt an, da

 

1)      ein öffentliches Interesse insbesondere dem der Stadt Garching - an einem vorzeitigen Beginn besteht,

2)      mit einer Entscheidung zugunsten des Antragstellers gerechnet werden kann und

3)      eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Antragstellers vorliegt.

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Der Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz nimmt zur Kenntnis, dass die Antragsunterlagen für die Errichtung und den Betrieb eines Biomasseheizwerks am Standort Garching Hochbrück nach BImSchG bei der Regierung von Oberbayern und der Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis bei der unteren Wasserrechtsbehörde eingereicht wurden.

 

Der Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz beschließt, dem Antrag der Energiewende Garching GmbH & Co.KG auf vorzeitigen Baubeginn gemäß § 8 a BImSchG aus den genannten Gründen zuzustimmen und dies der Regierung von Oberbayern vorab zuzusenden.

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