ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/831/2011

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Die Eigentümer der Mühlgasse 6 beantragen die Erneuerung des Dachstuhls und Renovierung des bestehenden Wohnhauses.

 

Das Haus ist direkt an der Grundstücksgrenze errichtet.

Das Landratsamt München betrachtet die Sanierung des Hauses als einen grundlegenden Eingriff in die Bausubstanz und bewertet die Maßnahme daher wie einen neuen Bauantrag.

 

Die Dachform weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab. Zulässig sind Satteldächer mit mittigem First und gleicher Dachneigung. Neben Satteldächern sind auch Krüppelwalmdächern zulässig. Der Türe zum Balkon war sehr nieder und konnte nur gebückt erreicht werden. Die Dachform wird insoweit geändert, als die Türe nun eine Standardhöhe hat.

 

 

Jetzt sind zwei getrennte kleine Wohnungen geplant. Die obere Wohnung ist über eine Außentreppe erreichbar. Diese ist neu zu genehmigen.

 

Das Wohnhaus selbst bleibt in der gleichen Größe bestehen.

 

Die Verwaltung befürwortet die Sanierung des Hauses. Auch wenn das Wohnhaus von den Festsetzungen des Bebauungsplanes abweicht, so sollte ihm auf Grund der Historie ein Bestandsrecht zugestanden werden.

 

 

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Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt sein Einvernehmen zum Bauantrag zu erteilen.

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Anlagen

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