ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - I-UMA/067/2011

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

1)      Verfahren

 

Die Voith Composites GmbH & Co.KG hat beim Landratsamt München die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb jeweils einer Fertigungslinie für Drahtführungsrollen und r Papierleitwalzen unter Verwendung eines flüssigen Epoxidharzsystems mit Aminen auf ihrem Betriebsgrundstück an der Daimlerstraße beantragt.

 

Die Errichtung und der Betrieb beider Vorhaben ist bereits für sich genommen nach § 4 Abs.2 Satz 1 BImSchG i.V.m. § 1 Abs. 1 der 4. BImSchV und Nr. 5.7 Spalte 2 Buchstabe b) des Anhangs zur 4. BImSchV genehmigungsbedürftig. Beide Anlagen stellen eine sogenannte gemeinsame Anlage im Sinne des $ 1 Abs.3 der BImSchV dar, für die nur eine Genehmigung erteilt wird.

 

Das Landratsamt München hat nun die Stadt Garching um Stellungnahme gebeten. Die Stadt Garching soll sich hierbei auch zur gegenwärtigen und geplanten baulichen oder sonstigen Nutzung von Grundstücken im Einwirkungsbereich der geplanten Anlage äern (vgl. Nr. 6.6 TA Lärm, Nr. 4.8 TA Luft). Eine Genehmigung nach dem BImSchG schließt auch die Baugenehmigung mit ein (§ 13 Satz 1 BImSchG). Im Rahmen des baurechtlichen Teils des Genehmigungsverfahrens ist auch das bauplanungsrechtliche Einvernehmen der Stadt Garching einzuholen, soweit über die Zulässigkeit des Vorhabens nach den §§ 31 und 33 bis 35 BauGB zu entscheiden ist.

 

Die Voith Composites hat zusätzlich die Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8 a BImSchG beantragt. Die Stadt Garching muss deshalb bis spätestens 11.02.2011 mitteilen, ob das Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist.

 

2)      Vorhaben

 

Anlage A:    Produktion von Drahtführungsrollen

 

Voith möchte seine Kompetenzen im Bereich „Composite“ weiter bündeln. Als Pilotlinie dient die Meyer Burger Fertigung. Dabei werden Drahtführungsrollen (DFR) produziert. Die Fertigung ist in fünf Bereiche untergliedert (siehe Anlage 1). Als Anlagekomponenten dienen eine Wickelmaschine, drei Öfen, eine Abzugs- und eine Ablängeanlage, ein Portalsystem, eine Identifizierungseinrichtung, sowie eine PU-Beschichtung, ein Montagebereich und eine Auswuchtanlage.

 

Zu Produktionsbeginn sollen 40 DFR und in der Endausbaustufe maximal 100 DFR pro Woche produziert werden. Bei Anlage A ist nach Produktionsaufnahme von einem Dreischichtbetrieb bei einer 5-Tageswoche auszugehen.

 

Im Rahmen dieses Produktionsprozesses fallen diverse Abfallstoffe an (siehe Tabelle).

Die Materialzufuhr bzw. abholung erfolgt nach dem Lean Management Prinzip. Die Materialien werden zu Schichtbeginn durch ein Logistikunternehmen angeliefert, auf einen Routenzug verladen und zu den jeweiligen Arbeitsplätzen transportiert Bei Schichtende transportiert der Routenzug die Leergebinde zum Wareneingang zurück.

Die Abfälle, die produktionsnah gelagert werden, werden zum Abfallsammelbereich befördert. Die gefährlichen Abfälle werden in speziellen IBC-Behälter (IBC=intermediate bulk container) und die nicht gefährlichen in Mulden gelagert.

 

Die Öfen werden über das Dach mit Frischluft versorgt. Die Abluft werden über das Dach ins Freie abgegeben.

 

Anlage B: Fertigung von Papierleitwalzen

 

Diese Anlage soll im Jahr 2012 von der Voith Paper Rolls GmbH & Co. KG in Wimpassingsterreich) nach Garching versetzt werden. Auf dieser Anlage werden u.a. Walzen für die Papiermaschine aus CFK (Carbon-Faserverstärkter Kunststoff) gefertigt. Die Anlage besteht im Wesentlichen aus vier Bereichen (siehe Anlage 2) und beinhaltet eine Wickelmaschine, einen Ofen, eine Abzugsanlage, eine Vermessungseinrichtung, einen Montagebereich und einen Versand.

 

Nach Angaben der Firma Voith kann nach dem derzeitigen Stand die Anlagenleistung noch nicht bewertet werden. Als Rohstoffe werden allerdings dieselben Materialien wie in der Anlage A verwendet. Auch hier wird ein Dreischichtbetrieb bei einer 5-Tage-Woche angestrebt. Als

 

Bei beiden Fertigungslinien wird im Rahmen des Wickelprozesses die C-Faser zunächst im Harzbad (Harz Araldite LY 1564, Härter Lonzadure Detha 80 LT) getränkt und auf einen Wickeldorn in ein oder zwei Stufen aufgewickelt und anschließend im Ofen bei 100° bis 140° ausgehärtet. Die Werkzeuglänge beträgt ca. 8 bzw. 12 m und das Gesamtgewicht von Wickeldorn und Werkzeug beträgt ca. 2 bzw. 3 t.

Im Rahmen des Wickelprozesses dienen jeweils zwei Holzscheiben, 4 Pinstreifen sowie das Trennmittel PAT 607 F78 und das Reinigungsmittel Methyl Ethyl Keton (MEK). Anschließend werden die Polkappen (Holzscheiben, Pinstreifen, ausgehärtetes CFK) abgeschnitten, das ausgehärtete CFK-Rohr vom Wickeldorn abgezogen und auf die gewünschten Längen abgelängt und an den Fertigungsbereich 2 übergeben.

Das oben beschriebene aminische Harzsystem wird nach Angaben des Antragstellers ab ca. Mitte 2011 durch ein anhydritisches Harzsystem (Harz Araldite 1556 LY, Härter Aradur 917 CH und Beschleuniger DY 070) abgelöst.

 

Im Fertigungsbereich 2 wird das abgelängte CFK-Rohr vermessen. Die Vermessung ist notwendig, um fertigungsbedingt Geometrieabweichungen für die spätere Verbindung von Carbon- und Metallstruktur abzufangen.

 

Im Montagebereich (Nr. 3) werden Nabenkörper und weitere Zubehörteile  mit dem CFK-Rohr verbunden.

 

Der Bereich 4 bündelt in der Anlage A alle Aktivitäten zum Aufbringen des PU Körpers und berücksichtigt die Verkettung chemischer Oberflächenaktivierung und Beschichtungsauftrag. Dieses Modul fehlt bei der Produktion von Papierleitwalzen (Anlage B).

 

Der letzte Prozess in beiden Fertigungslinien ist das Wuchten, wobei mit Hilfe von Wuchtgewichten die DFR bzw. die CFK-Walzen ausgewuchtet, verpackt und abtransportiert werden.

 

3)      Stellungnahme der Stadt Garching

 

Das Betriebsgelände der Fa. Voith Composites GmbH & Co.KG liegt im süstlichen Bereich des Voithschen Firmengrundstück Fl. Nr. 1255 der Gemarkung Garching. Es ist im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Stadt Garching als Gewerbegebiet (GE) dargestellt. Im Westen, Norden und Osten des Firmengeländes befinden sich ausschlilich Gewerbebetriebe (siehe Anlage 3).

Im Süden erstreckt sich landwirtschaftliche Fläche. Im Südwesten des Betriebsgeländes befinden sich in ca. 250 m Entfernung abgegrenzt durch Grün- und Brachflächen die ersten Wohngebäude des Allgemeinen Wohngebietes (WA) an der Heidenheimerstraße.

 

r die Unterbringung der Ofenanlage der Fertigungslinie A muss das bestehende Gebäude Nr. 16 nach Süden etwas erweitert werden (siehe Anlage 4, rosa gekennzeichnet). Der Anbau wird ca. 5,10 m hoch, 10 m tief und insgesamt ca. 40 m lang werden. Dieser Anbau wurde bereits am 23.09.2010 durch das Landratsamt München genehmigt.

 

Die Fertigungslinie B ist im bestehenden Gebäude Nr. 17 untergebracht.

 

Bauplanungsrechtlich gibt es seitens der Stadt Garching keine Einwendungen gegen das Vorhaben.

 

Der Betrieb der Fa. Voith ist nicht an das Abfallwirtschaftssystem der Stadt Garching angeschlossen, da das Einsammeln, Befördern und  Entsorgen der dort anfallenden Abfälle insbesondere Produktionsabfälle einer eigenen Logistik und Sicherheitsbestimmungen bedarf. Eine entsprechende Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an das Abfallwirtschaftssystem der Stadt Garching wurde bereits erteilt.

 

Leider enthalten die Antragsunterlagen der Fa. Voith noch keine aussagekräftigen Unterlagen zur Luftreinhaltung sowie zum Lärm- und Erschütterungsschutz. Nach Angaben der Fa. Voith werden diese Unterlagen im Laufe dieses Verfahrens noch nachgereicht.

 

Nach Auskunft der den Unterlagen beigefügten Sicherheitsdatenblätter werden insbesondere die im Rahmen des Wickelprozesses verwendeten Harze und Härter als „gesundheitsschädlich“ und „sehr giftig für Wasserorganismen“ eingestuft. Hinsichtlich des Gewässerschutzes ist zwingend darauf zu achten, dass keine bei dem beschriebenen Produktionsprozess verwendeten, gefährlichen Stoffe weder in das Grundwasser noch in die städtische Kanalisation gelangen.

 

Aus Sicht der Stadt Garching kann dem Antrag der Fa. Voith Composites auf vorzeitigen Baubeginn zugestimmt werden, da insbesondere bauplanungsrechtlich keine Einwendungen gegen das Vorhaben sprechen.

 

Eine endgültige Stellungnahme der Stadt kann jedoch erst erfolgen, wenn alle zur immissionsschutzrechtlichen Beurteilung relevanten Daten vorliegen.

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Der Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz beschließt, dem Stadtrat zu empfehlen,  dem Antrag der Fa. Voith Composites auf vorzeitigen Baubeginn zuzustimmen und das bauplanungsrechtliche Einvernehmen zu erteilen.

 

Eine endgültige Stellungnahme der Stadt Garching kann jedoch erst erfolgen, wenn alle zur immissionsschutzrechtlichen Beurteilung relevanten Daten vorliegen.

 

Hinsichtlich des Gewässerschutzes ist zwingend darauf zu achten, dass keine bei dem beschriebenen Produktionsprozess verwendeten, gefährlichen Stoffe weder in das Grundwasser noch in die städtische Kanalisation gelangen.

 

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Anlagen

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