BESCHLUSSVORLAGE - B III/216/2011-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushalt 2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB III Finanzverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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17.02.2011
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I. Sachvortrag:
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2011 mit Finanzplan und Anlagen wurde den Mitgliedern des Stadtrates zugestellt. Der Stellenplan zum Haushalt 2011 wird in der Anlage nachgereicht.
Anträge zum Haushalt sind bisher nur von der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (siehe TOP 2) und den Bürgern für Garching (Umgestaltung der B11 – Ortsdurchfahrt) eingegangen, Änderungsanträge zum vorgelegten Haushaltsplan bisher noch nicht.
Zu den Fragen aus der HFA-Sitzung vom 03.02.2011:
- Stadtrat Baierl fragte, für welche Maßnahme am Prof.-Angermair-Ring (BPl. Nr. 147) konkret in diesem Jahr 450.000,- € eingestellt sind?
Die Kosten bei den HHSt. 2.63620.95000 und .95900 sind für die innere Erschließung des Baugebietes am Prof.-Angermair-Ring (BPl. Nr. 147) vorgesehen. Die Mittel waren schon im Haushalt 2010 veranschlagt, sind aber dort nicht benötigt worden. Wegen des Eintrages von Verpflichtungsermächtigungen im vergangenen Jahr mussten die Mittel neu veranschlagt werden. Dafür wurden keine Haushaltsreste gebildet. Für 2012 ist der Bau des Mühlfeldweges (Gehwege, Stellplätze usw.) zwischen Prof.-Angermair-Ring und Am Mühlbach vorgesehen, für 2013 die Straßenfläche Am Mühlbach im Bereich des Bebauungsplans. Für 2014 sind Mittel für den östlichen Abschluss des Bebauungsplans vorgemerkt, wobei es durch die Gymnasiumplanung da noch Änderungen geben kann.
- Gemäß Dr. Adolf wurde beschlossen, eine Firma mit dem Betrag von ca. 1 Mio. € zu unterstützen. Dieser Beschluss sei im Haushalt nicht umgesetzt.
In dem Grundsatzbeschluss vom 18.03.2010 hat sich die Stadt bereiterklärt, einen Kostenanteil von max. 1 Mio. € zu tragen, die Höhe ist aber noch Verhandlungssache. Nach dem derzeitigen Verhandlungsstand ist noch offen, ob überhaupt eine Kostenbeteiligung stattfindet. 2011 jedenfalls nicht.
- Stadtrat Landmann hat darauf hingewiesen, dass der Umlagesatz für die Kreisumlage nur 41,65 v.H. beträgt. Der Kreisumlagebescheid liegt inzwischen vor. Der Ansatz 2011 kann um 9.600 € auf 7.793.400 € reduziert werden.
- Zur Frage von Stadtrat Naisar nach Möglichkeiten zur Einnahmeerhöhung bestehen nach Ansicht der Verwaltung folgende Möglichkeiten, wobei 2011 nur die Punkte 1 und 2 noch voll wirken würden. Die anderen Punkte sind als Diskussionsanregungen für die kommenden Haushaltsjahre gedacht:
a. Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B:
Das Landratsamt hat bei der Genehmigung des Haushaltes 2010 angesichts der geplanten Kreditaufnahmen empfohlen, den Hebesatz der Grundsteuer B zukünftig um mindestens 20 Prozentpunkte zu erhöhen. Der Hebesatz liegt in Garching seit 2004 bei 280 v.H., im Bayerndurchschnitt vergleichbarer Gemeinden 2009 bei 319,8 v.H. Eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B um 20 Prozentpunkte würde ca. 150.000 € Mehreinnahmen pro Jahr bedeuten.
b. Erhöhung der Hundesteuer:
Die Hundesteuer beträgt seit 2004 in Garching 35 – 70 - 105 € für einen, zwei, drei und mehr Hunde. Die meisten Nachbargemeinden haben die Steuer für den ersten Hund auf 50 € erhöht, in München beträgt sie seit 2011 100 Euro beziehungsweise bei Kampfhunden 800 Euro pro Jahr.
Eine Erhöhung der Hundesteuer um 15 Euro in Garching auf 50-85-120 € würde ca. 6.400 € Mehreinnahmen / Jahr bringen, bei einer speziellen Kampfhunderegelung entsprechend mehr.
c. Erlass einer Zweiwohnsitzsteuersatzung:
Die Stadt kann (keine Pflicht) per Satzung eine Zweiwohnsitzsteuer von allen Personen erheben, die in Garching eine Zweitwohnung (Miete, Eigentum) innehaben. Die Steuer beträgt einen festzulegenden Prozentsatz (z.B. in München 9 %) der jährlichen Nettokaltmiete. Positiver Nebeneffekt: Einige Personen verlegen evtl. ihren Hauptwohnsitz nach Garching (mit Auswirkungen z.B. auf die Einkommensteuerbeteiligung). Voraussetzung für die Veranlagung sind positive Einkünfte von mind. 25.000 € (Singles) bzw.33.000 € (Paare) pro Jahr (Art. 3 Abs. 3 Satz 2 ff. KAG), d.h. Studenten wären von der Steuer kaum betroffen. Den Einnahmen ist der Verwaltungsaufwand zur Erhebung der Steuer entgegenzusetzen. Derzeit sind in Garching 1810 Personen mit Zweitwohnsitz gemeldet. Wie viele davon Studenten sind, lässt sich nur mit Aufwand ermitteln.
d. Erlass einer Straßenausbaubeitragsatzung:
Bei der Straßenausbaubeitragsatzung werden die Kosten für die Erneuerung (mindestens 25 Jahre alt) oder die Verbesserung von bestehenden (erschlossenen) Straßen anteilig auf die Anlieger umgelegt. Der Anteil der Anlieger beträgt laut Mustersatzung des Gemeindetages je nach Straßentyp zwischen 80 % (Anliegerstraßen) und 30 % (Hauptverkehrsstraßen). Die Straßenausbaubeitragsatzung ist somit keine reine Einnahmequelle, sondern reduziert durch finanzielle Beteiligung der Anlieger lediglich die Kosten von bestimmten Straßenbaumaßnahmen. Die Straßenausbaubeitragsatzung ist in Deutschland ziemlich umstritten und mit vielen Rechtsstreiten verbunden.
Das Landratsamt hat der Stadt Garching bei der Genehmigung des Haushaltes 2010 dringend geraten, aber noch nicht verpflichtet, eine Straßenausbaubeitragsatzung zu erlassen.
Die nach einem Urteil des VG Regensburg entscheidenden Kriterien für einen zwingenden Satzungserlass (schwache Finanzausstattung, unterdurchschnittliche Steuerkraft, überdurchschnittliche Verschuldung, bevorstehende Investitionen in Millionenhöhe, labile Situation des Gesamthaushalts, chronische Einnahmemängel in den zurückliegenden Haushaltsjahren) treffen in ihrer Gesamtheit aber auf Garching noch nicht zu.
Generell können natürlich alle Steuern und Gebühren erhöht werden, die Gebühren kostenrechnender Einrichtungen allerdings nur bis zur Kostendeckung. Die Abfallgebühren sind kostendeckend, die Friedhofsgebühren wurden erst 2010 erhöht, die durchschnittlichen Kinderbetreuungsgebühren wurden seit Jahren konstant gelassen.
Die aufgezeigten Möglichkeiten zur Einnahmeerhöhung belegen, dass nach der derzeit gültigen Rechtslage nur durch die Erhöhung der Gewerbesteuereinnahmen die Einnahmesituation spürbar verbessert werden kann.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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