BESCHLUSSVORLAGE - B III/219/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen zum Haushalt 2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB III Finanzverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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17.02.2011
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I. Sachvortrag:
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen stellten mit Schreiben vom 09.01.2011 den Antrag die Verwaltung zu beauftragen nach Maßnahmen zu suchen, die die finanzielle Situation des Städtischen Personals verbessern können. Für die Umsetzung sind die erforderlichen Mittel in den Haushalt 2011 einzustellen.
Begründung:
Wie der Süddeutschen Zeitung vom 7.1.2011 zu entnehmen ist, bietet die Landeshauptstadt München auf der Suche nach ErzieherInnen Vergünstigungen wie Münchenzulage und günstige Personalwohnungen, die auch der Stadt Garching das Werben um geeignetes Personal immer schwerer machen.
Personal für Kindertagesstätten ist derzeit schwer zu finden. Kein Wunder bei dem hohen weiter steigenden Bedarf, der Bezahlung und den hohen Lebenshaltungskosten in München und Umgebung, insbesondere der Mieten. Sich vor der Verantwortung zu drücken und wie beabsichtigt den Betrieb des im Bau befindlichen Kinderhauses in die Hand eines anderen Trägers zu geben, ist auch längerfristig keine sozial verantwortliche Lösung. Die Stadt Garching sollte daher dringend helfend eingreifen. An vorderster Stelle halten wir den Bau von Personalwohnung überfällig, nicht nur für ErzieherInnen sondern auch für anderes Personal der Stadt Garching. Es fällt auf, dass immer weniger der Städtischen Bediensteten im Ort wohnen und damit deren Bindung an den Ort lockerer wird. Die Verbundenheit und Identifikation mit dem Ort ist jedoch, neben der Qualifikation, wichtig für ein bürgernahes und sachgerechtes Arbeiten.
Um insbesondere den Wohnungsbau voran zu bringen sind die erforderlichen Mittel im Haushalt 2011 bereit zu stellen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Da der Antrag im Wesentlichen den Haushalt 2011 betrifft, wurde aus Zeitgründen auf die Herbeiführung eines Verweisungsbeschlusses im Stadtrat verzichtet.
Grundsätzlich ist der Antrag, die Wohnraumsituation für das Städtische Personal zu verbessern, zu begrüßen. Es fällt zunehmend schwerer, auswärtiges qualifiziertes Personal zu gewinnen, ohne bezahlbaren Wohnraum bieten zu können. Dies gilt nicht nur für ErzieherInnen sondern auch für anderes Personal der Stadt Garching. Die Ballungsraumzulage („Münchenzulage“), die derzeit bei Vorliegen der Voraussetzungen auch in Garching an die Städtischen Bediensteten gezahlt wird, kann die hohe Mietbelastung kaum kompensieren. Allerdings ist die Bereitstellung von preiswertem Wohnraum durch den Arbeitgeber auch ein „geldwerter Vorteil“ für den Beschäftigten, der von diesem versteuert werden muss.
Die Stadt Garching hat bisher nur Dienstwohnungen in städtischen Einrichtungen, vorwiegend für Hausmeister. Für weitere Wohnungen besteht ein Belegungsrecht. Die Stadt wird auch weiterhin bemüht sein, sich zukünftig beim Wohnungsbau weiteres Belegungsrecht von Wohnungen für Städtische Bedienstete zu sichern. Derzeit ist allerdings aus finanziellen Gründen kein Neubau von städtischen Wohnungen geplant. Es gibt allerdings Überlegungen, Baugesellschaften städtische Grundstücke zum Kauf für den Bau von Mietwohnungen gegen teilweises Belegungsrecht anzubieten.
Nach der Verwaltungsvorschrift zu § 7 KommHV gilt das Kassenwirksamkeitsprinzip, d.h. es dürfen nur diejenigen Einnahmen und Ausgaben veranschlagt werden, die im betreffenden Haushaltsjahr voraussichtlich auch kassenwirksam werden. Ansätze, die nur eine politische Willensbekundung darstellen, ohne dass eine konkrete Umsetzung bevorsteht, sollten daher (auch in der Finanzplanung) unterlassen werden. Da eine konkrete Maßnahme zum Bau von Personalwohnungen 2011 nicht vorgesehen und schon gar nicht kassenwirksam umsetzbar ist, ist der Antrag, Mittel im Haushalt 2011 bereit zu stellen, abzulehnen.
