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BESCHLUSSVORLAGE - I-PER/049/2011

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Anträge zu Änderungen im Stellenplan für das Haushaltsjahr 2011 mit rein sachliche Änderungen und Änderungen mit finanziellen Auswirkungen

 

 

Allgemein

 

 

Im Haushaltsjahr 2010 wurden für die Personalkosten 7.196.900,00 € als Ansatz in den Haushalt gestellt. Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2010 standen 6.995930,00 € Personalkosten zu Buche. Was 26,61 % der Gesamtausgaben entspricht. Für das Haushaltsjahr 2011 werden die Personalkosten mit ca. 27,7 % der Ausgaben im Haushalt veranschlagt.

Die Steigerung der Personalkosten hängt zum einen damit zusammen, dass es zu Stellenneuschaffungen kommen soll, diverse Planstellen an ihr Aufgabenfeld angepasst werden sollen, aber den größten Teil der Personalkostensteigerung machen Tariferhöhungen im Januar und August 2011 aus.

 

Durch die abgeschlossene Umstrukturierung zum 01.07.2010 mussten einige Änderungen im Stellenplan vorgenommen werden.

1. „Schaffung des Fachbereich Liegenschaftsverwaltung / Grundstücksverkehr“ und

2. „Im Stellenplan 2010 wurde die Stabsstelle „rgermeisterbüro“ geschaffen, aber noch nicht nach der neue Struktur aufgeführt.

 

Durch die Umstrukturierung wurden Stellen gestrichen und es sind neue Stellen entstanden, die aus der alten Struktur übergeleitet wurden.

 

Hinzugekommen ist die komplette Umstrukturierung der Planstellennummerierung. Anhand der neuen Nummerierung kann in Zukunft auch in öffentlichen Sitzungen über Planstellen gesprochen werden und der Stelleninhaber bleibt anonym.

Die Planstellen beginnen jeweils mit der Bereichsnummer. Die Bereichsnummer wurde wie folgt verteilt:

rgermeisterbüro:001

Geschäftsbereich I:100

Geschäftsbereich II:200

Geschäftsbereich III:300

 

Die eigentliche Planstellennummer ist immer dreistellig, um welche Art der Planstelle es sich handelt erkennt man an der ersten Ziffer der Planstelle:

0 = Führungskraft

1 = stellvertretene Führungskraft oder Fachkräfte/Beamte ab Entgeltstufe 9 bzw. A9

2 = Sachbearbeiter und Fachkräfte (Entgeltstufe 5 8)

3 = Arbeiter

4 = Auszubildende

5 = Hilfskräfte und geringfügig Beschäftigte

Die Ziffer zwei und drei der Planstelle ist fortlaufend, anhand ihr erkennt man die Anzahl der einzelnen Gruppen im jeweiligen Geschäftsbereich.

 

Beispiel:roleiter Bürgermeisterbüro = 001/002 (001 = Bereichsnummer und 002 zeigt an, zweite Führungskraft im Geschäftsbereich)

 

 

 

 

Der Fachbereich Liegenschaftsverwaltung / Grundstücksverkehr wurde durch die Umstrukturierung neu geschaffen. Alle Aufgaben des Fachbereichs, waren früher in verschiedenen Bereichen der „alten“ Verwaltungsstruktur aufgeteilt. Aufgrund dieser Tatsache wurden Stellen und verminderte Stundeanteile in diesen neuen Fachbereich übertragen und eingearbeitet.

 

Der Fachbereich besteht in seiner Struktur aus dem Fachbereichsleiter, einer Teamassistenz, zwei  Fachkräften nach EG 9, vier Sachbearbeitern und insgesamt 8 Arbeitern.

 

Die Stelle des Fachbereichsleiters wurde aus der ehemaligen Planstelle 47 Sachgebietsleiter Bauverwaltung geschaffen, die Teamassistenz entstammt der Planstelle 111 Sekretärin stellv. Abteilungsleiter (derzeit mit TZ25 was aber im neuen Stellenplan auf VZ erhöht werden muss). Die zwei Fachkräfte nach EG 9 sind aus dem Geschäftsbereich II übertragen worden und waren früher die Planstellen 50 und 55 (Sachbearbeiter für Gebäudeunterhalt).

Die vier Sachbearbeiterstellen wurden zum Teil aus dem Geschäftsbereich III in den neuen Fachbereich übertragen. Es handelt sich dabei um die ehemalige Planstellen 73 (Sachbearbeiter Liegenschaften TZ30 Std.) und der Planstelle 86 (Sachbearbeiter Steuern VZ), diese wurde in die Planstelle „Sachbearbeiter für Grundstücksverkehr und Liegenschaften“ umbenannt.

 

Zu schaffen bliebt nunmehr eine Planstelle „Sachbearbeiter Reinigung“, diese Planstelle betigte einen Stundenumfang von 25 Wochenstunden.

Sechs Wochenstunden können aus der ehemaligen Planstelle 73 übertragen werden, wonach noch ein Gesamtvolumen von 19 Wochenstunden geschaffen werden muss.

 

Die restlichen Stellen im Fachbereich Gebäude- und Liegenschaftsverwaltung wurden eins zu eins aus der alten Stellenstruktur übernommen (Schulhausmeister etc.), daher hat es hier keine größeren Umschreibungen gegeben.

 

 

 

Sachliche Änderungen

 

Bgm-Büro:

 

  1. Umbenennung der ehemaligen Planstelle 25 von „Sachbearbeiter Personal und Organisation“, in „Personalleitung (m/w); Personal, -verwaltung, -beschaffung und entwicklung, Organisation“

 

 

GB I:

 

  1. Umbenennung der ehemaligen Planstelle 28 von „EDV-Systemverantwortlicher (m/w)“ in „EDV-Benutzersupport (m/w)“
  2. Umbenennung der ehemaligen Planstelle 16 von „Sekretär (m/w) Geschäftsbereichs- leiter“ in „Teamassistenz GB I (m/w)“
  3. Umbenennung der ehemaligen Planstelle 22 von „Telefonist und Postlauf (m/w)“ in „Empfang und Postlauf (m/w)“
  4. Umbenennung der ehemaligen Planstelle 100 von „Abteilungsleiter und stellv. Geschäftsbereichsleiter (m/w)“ in „Fachbereichsleiter und stellv. Geschäfts- bereichsleiter (m/w)“
  5. Umbenennung der ehemaligen Planstelle 47 von „Sachgebietsleiter Bauverwaltung (m/w)“ in „Fachbereichsleiter Liegenschaftsverwaltung / Grundstücksverkehr (m/w)“
  6. Umbenennung der ehemaligen Planstelle 111 von „Sekretär stellv. Abteilungsleiter (m/w)“ in „Teamassistenz Liegenschaftsverwaltung / Grundstücksverkehr (m/w)“
  7. Umbenennung der ehemaligen Planstelle 73 von „Sachbearbeiter Liegenschaften (m/w)“ in „Sachbearbeiter Mieten und Pachten (m/w)“
  8. Umbenennung der ehemaligen Planstelle 86 von „Sachbearbeiter Steuern (m/w)“ in „Sachbearbeiter für Grundscksverkehr und Liegenschaften (m/w)“

 

 

GB II:

 

  1. Umbenennung der ehemaligen Planstelle 48 von „Dipl.-Ing. (FH) Hochbau (m/w)“ in „Fachbereichsleiter Technik und stellv. Geschäftsbereichsleiter (m/w)“
  2. Umbenennung der ehemaligen Planstelle 2 von „Persönlicher Referent Erster Bürgermeister (m/w)“ in „Sachgebietsleiter Verwaltung und stellv. Geschäfts- bereichsleiter (m/w)“
  3. Umbenennung der ehemaligen Planstelle 51 von „Sekretär Sachbearbeiter Bautechnik (m/w)“ in „Teamassistenz Bautechnik (m/w)“
  4. Umbenennung der ehemaligen Planstelle 52 von „Sekretär Sachbearbeiter Bauverwaltung (m/w)“ in „Teamassistenz Bauverwaltung (m/w)“
  5. Umbenennung der ehemaligen Planstelle 332 von „Sekretär (m/w)“ in „Teamassistenz Bauhof (m/w)“

 

 

GB III:

 

  1. Umbenennung der ehemaligen Planstelle 83 von „Abteilungssekretär (m/w)“ in „Teamassistenz GB III (m/w)“
  2. Verschiebung der ehemaligen Planstelle 262 „Erzieher Sprungkraft (m/w)“ vom

Kindergarten Bgm-Wagner-Straße zum Kindergarten Spatzennest Römerhofweg

  1. Verschiebung der ehemaligen Planstelle 285 „Kinderpfleger (m/w)“ vom Hortbereich in das „Minikinderhaus“ am Mühlbach 3a.

 

 

Anträge für Änderungen mit finanziellen Auswirkungen

 

Bgm-Büro:

 

  1. Anhebung der Planstelle 001/101 (ehemals Planstelle 25) Personalleiter (m/w) Personal, -verwaltung, -beschaffung und entwicklung, Organisation“ von derzeit EG10 (Vergütungsgruppe IV a BAT) auf EG11 (Vergütungsgruppe III Fallgruppe 1a BAT) und Beförderung des aktuellen Stelleninhabers (m/w).

Begründung: Da die Anforderungsmerkmale,

1. Gründliche, umfassende Fachkenntnisse,

2. Selbständige Leistungen,

3. Besonders verantwortungsvolle Tätigkeit,

4. Besondere Bedeutung der Tätigkeit und

5. Besonders hohes Maß an Verantwortung, mehr als 50 % der Tätigkeit ausmachen.

Die Planstelle „Personalleiter (m/w) ist die Schnittstelle zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Personalrat. Hinzugekommen sind auch Tätigkeiten der Dienstaufsicht und die Stellvertretung des Büroleiters der Ersten Bürgermeisterin. Neben den Aufgaben der Umsetzung aller Maßnahmen die die Umstrukturierung mit sich gebracht haben, muss der Stelleninhaber zukünftig sämtliche Stellenbeschreibungen der Rathausstruktur neu anfertigen und neubewerten (Stand heute kommen im Laufe des Jahres die Bewertungskriterien gem. TVöD heraus). Außerdem ist ein neues Beurteilungssystem für die Beamten zu erstellen und auszufertigen. Auch das Thema der Personalgewinnung wird immer schwergewichtiger in einer Zeit des demografischen Wandels, dabei muss gleichzeitig der Bereich Personalentwicklung vorangetrieben werden, der bisher eher „stiefmütterlich“ behandelt wurde. Diese entscheidenden Mehrarbeiten und die gestiegene Verantwortung machen eine Höhergruppierung unumgänglich. Die Beförderung des Stelleninhabers ist ebenfalls gerechtfertigt, da die Aufgabenvielfallt und Verantwortung bereits seit einiger Zeit ausgeführt und übernommen wurden.

 

Finanzieller Mehraufwand pro Jahr: 4.500,00 Euro

 

  1. Umwandlung der Planstelle 001/401 von „Beamtenanwärter gD (m/w)“ in eine Planstelle „Auszubildender VFA-K (m/w)“.

Begründung: Durch diese Umwandlung kann die Stadt Garching b. München alle zwei Jahre einem jungen Menschen die Möglichkeit einer Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten geben. In Zeiten des demografischen Wandels ist dies eine sinnvolle Möglichkeit sich Mitarbeiternachwuchs für die Zukunft zu sichern. Wie auch schon im Stadtrat angemerkt wurde, ist die Ausbildung zum Beamten relativ kostspielig (bei einer Übernahme nach der Probezeit dauerhaft bestehendes Arbeitsverltnis) und nur noch bedingt zeitgemäß. Eine zusätzliche Ausbildungsstelle zum Verwaltungsfachangestellten (m/w) könnte zudem ein Imagegewinn für die Stadt Garching b. München als moderner und zukunftsorientierter Arbeitgeber sein.

Ein zusätzlicher finanzieller Mehraufwand ist dadurch für das aktuelle Haushaltsjahr noch nicht zu erwarten. Aber wenn die geplante Stelle geschaffen wird und mit einem Auszubildenden besetzt werden würden, dürften sich die Kosten im Durchschnitt (3 Jahre Berufsausbildung) pro Ausbildungsjahr auf ca. 13.000,00 Euro belaufen (Gehalt, Arbeitgeberanteil Sozialversicherung, Sonderzahlungen, Ausbildungskosten).

 

Finanzieller Mehraufwand pro Jahr: ca. 13.000,00 Euro (pro Ausbildungsjahr)

 

GB I:

 

  1. Anhebung der Planstelle 130/001 (ehemals Planstelle 47) „Fachbereichsleiter Liegenschaftsverwaltung / Grundstücksverkehr und stellv. Geschäftsbereichsleiter (m/w)“ von derzeit EG10 (Vergütungsgruppe IV a BAT) auf EG 11 (Vergütungsgruppe III Fallgruppe 1b BAT).

Begründung: Auch hier machen die Anforderungsmerkmale,

1. Gründliche, umfassende Fachkenntnisse,

2. Selbständige Leistungen,

3. Besonders verantwortungsvolle Tätigkeit,

4. Besondere Bedeutung der Tätigkeit und

5. Besonders hohes Maß an Verantwortung, mehr als 50% der Tätigkeit aus.

Neben der gestiegenen Mitarbeiterverantwortung (15 Mitarbeiter) und Hinzukommen der Stellvertretung der Geschäftsbereichsleitung ist eine Höhergruppierung unumnglich. Nur durch eine Höhergruppierung ist der Anteil der Mehrverantwortung und die Aufgabenvielfalt dem Stelleninhaber zu vermitteln. Durch diese Aufwertung erhält der Stelleninhaber auch den Stellenwert gegenüber seinem Team und anderen Bereichen in der Rathausstruktur. Die Beförderung des Stelleninhabers ist ebenfalls gerechtfertigt, da die Aufgabenvielfalt und Verantwortung bereits seit einiger Zeit ausgeführt und übernommen wurden.

 

Finanzieller Mehraufwand pro Jahr: ca. 4.500,00 Euro

 

  1. Anhebung der Planstelle 130/201 (ehemals Planstelle 111) „Teamassistenz Fachbereich Liegenschaftsverwaltung / Grundstücksverkehr (m/w)“ von derzeit EG5 (Vergütungsgruppe VIII mit Aufstieg nach VI b BAT) auf EG6 (Vergütungsgruppe VI B ohne Aufstieg nach V c). Gleichzeitige Umwandlung in eine Vollzeitstelle (bisher Teilzeit 25 Stunden).

Die Anhebung der Planstelle und die Änderung in einer Vollzeitstelle begründet sich durch den Anstieg der Aufgabenvielfalt die durch diese Planstelle abgedeckt werden.

 

Finanzieller Mehraufwand pro Jahr: ca. 17.000,00 Euro

 

  1. Schaffung der Planstelle 130/204 „Sachbearbeiter Reinigung (m/w)“ TZ 25 in EG 8 (BAT V c)

Begründung: Wie in der Erklärung zur Aufstellung des neuen Fachbereichs Liegenschaftsverwaltung / Grundstücksverkehr aufgelistet, ist eine Planstelle für die Sachbearbeitung der Reinigung zu schaffen. Um die Aufgaben fachgerecht zu erledigen wird ein Stundenumfang von 25 Wochenstunden benötigt.

Sechs Wochenstunden können aus der ehemaligen Planstelle 73 übertragen werden, wonach noch ein Gesamtvolumen von 19 Wochenstunden geschaffen werden muss.

 

 

Finanzieller Mehraufwand pro Jahr: ca. 19.800,00 Euro

 

  1. Schaffung/Wiedereinstellung der Planstelle 120/209 „Sachbearbeiter Beschaffung (m/w)“ TZ 14 in EG 6 (Vergütungsgruppe VI B)

Begründung: Die Planstelle 120/209 „Sachbearbeiter Beschaffung (m/w)“ wurde im Stellenplan 2010 versehentlich nicht mit aufgeführt, in den Stellenplänen der vorherigen Jahre war diese Stelle aber vorhanden. Durch Stundenreduzierungen im letzten Jahr ist dies nicht aufgefallen. Auch die Mitarbeiterin die diese Planstelle besetzt ist seit mehr als fünf Jahren ununterbrochen in dem Bereich eingesetzt. Aufgrund dieser Tatsachen entsteht keine finanzielle Mehrbelastung.

 

Finanzieller Mehraufwand pro Jahr: kein finanzieller Mehraufwand

 

  1. Stundenreduzierung bei der Planstelle 130/202 „Sachbearbeiter Mieten & Pachten (m/w) von derzeit TZ30 auf TZ25.

 

Finanzielle Einsparung pro Jahr: ca. 5.200,00 Euro

 

 

 

GB II:

 

 

  1. Anhebung der Planstelle 200/101 (ehemals Planstelle 48) „Fachbereichsleiter Technik und stellv. Geschäftsbereichsleiter (m/w)“ von derzeit EG11 (Vergütungsgruppe III Fallgruppe 1a nach BAT) auf EG12 (Vergütungsgruppe III nach BAT).

Begründung: Seit der letzten Stellenbewertung aus 2007 sind die Anforderungen für diese Planstelle erheblich gestiegen, neben den Anforderungsmerkmalen,

  1. Gründliche, umfassende Fachkenntnisse,
  2. Selbständige Leistungen,
  3. Besonders verantwortungsvolle Tätigkeit,
  4. Besonders hohes Maß an Verantwortung, mehr als 50% der Tätigkeit aus.

Hinzugekommen sind die Stellvertretung des Geschäftsbereichsleiters und die Verantwortung für den Bauhof. Im Verantwortungsbereich Bauhof ist die Rolle des Vorgesetzten hervorzuheben. Der Stelleninhaber ist sowohl für die Dienstaufsicht als auch für die Beurteilungen und Disziplinarangelegenheiten zuständig (Anzahl der Bauhofmitarbeiter bewegt sich zwischen 13 16 Mitarbeitern).

Aufgrund der gestiegenen Verantwortung und Anstieg der Aufgabenvielfallt ist eine Planstellenanhebung unumgänglich.

Die Beförderung des Stelleninhabers ist ebenfalls gerechtfertigt, da die Aufgabenvielfalt und Verantwortung bereits seit einiger Zeit ausgeführt und übernommen wurden.

 

Finanzieller Mehraufwand pro Jahr: ca. 6.000,00 Euro

 

  1. Anhebung der Planstelle 200/102 (ehemals Planstelle 2) „Sachgebietsleiter Verwaltung und stellv. Geschäftsbereichsleiter (m/w)“ von derzeit A11 (BayBesG) nach A12 (BayBesG)

Begründung: Die Planstelle 200/102 wurde zum 01.12.2009 neugeschaffen und ist aus der ehemaligen Planstelle „Persönlicher Referent Erste Bürgermeisterin (m/w) hervorgegangen. Die ehemalige Planstelle war nach A11 BayBesG bewertet und besoldet. Nach nunmehr einem Jahr Ausführung der neu geschaffenen Planstelle „Sachgebietsleiter Verwaltung (m/w)“ wurde eine Stellenbeschreibung durchgeführt, es wurde festgestellt, dass die Anforderungsmerkmale:

  1. Gründliche, umfassende Fachkenntnisse,
  2. Selbständige Leistungen,
  3. Besonders verantwortungsvolle Tätigkeit,
  4. Besonders hohes Maß an Verantwortung, mehr als 50% der Tätigkeit ausmachen.

Desweiteren ist festzuhalten, dass die Planstelle 200/102 ebenfalls die Stellvertretung des Geschäftsbereichsleiters mit inne hat.

Auch gilt zu berücksichtigen, dass durch diese Planstelle die Verantwortung für den „Gesellschafter Stadt an der EWG“ obliegt und auf operativer Ebene dessen Interessen vertritt. Hierzu sind umfangreiche vertiefende Fachkenntnisse in neuen komplexen Aufgabengebieten notwendig, wie EU-Beihilferecht, doppelte Buchführung um in den Verhandlungen zur Fortschreibung des Business Plans, beim Business Plan Monitoring kritisch und kostenbewusst die Interessenvertretung wahrnehmen zu können. Der Stelleninhaber ist das Bindeglied zwischen EWG und der Stadt Garching und deren Verwaltung und nimmt damit die Rolle der „rechten Hand“ der Ersten Bürgermeisterin in diesem Bereich war.

Anbetracht dieser vielfältigen Aufgaben ist eine Stellenneubewertung nach A12 BayBesG mehr als gerechtfertigt. Mit zu beachten gilt, dass faktisch gesehen dadurch keine Mehrkosten entstehen, da die Aufgaben aus der Verwaltung für das EWG-Projekt zum Teil von der EWG bezahlt werden.

 

Finanzieller Mehraufwand pro Jahr: ca. 5.000,00 Euro

 

  1. Stellensplittung der Planstelle 200/107 „Sachbearbeiter Umweltschutz (m/w)“ (ehemalige Planstelle 57), von einer Vollzeitstelle in zwei TZ20 Stellen.

Begründung: Die ehemalige Planstelle 57 wurde im letzten Stellenplan neu geschaffen und es wurde angedacht eine Mitarbeiterin, die sich zum damaligen Zeitpunkt in Elternzeit befand auf der neu geschaffenen Planstelle einzusetzen. Nachdem die Elternzeit nochmals verlängert wurde, musste gehandelt werden. Da die Planstelle unbedingt besetzt werden musste, um den Fachbereichsleiter zu entlasten, wurde im September eine neue Mitarbeiterin in TZ20 eingestellt. Durch die bevorstehende Beendigung der Elternzeit und dem Antrag der Mitarbeiterin in TZ20 beschäftigt zu werden, ist es die einfachste und sozialangemessenste Lösung die geschaffene Planstelle aufzuteilen.

Durch die Teilung entsteht zwar ein Überhang von einer halben Stunde, was aber nicht zu einer finanziellen Mehrbelastung führt, da eine Stelleninhaberin der zu splittenden Planstellen nach EG6 und nicht nach EG8 besoldet wird, nach der die Planstelle bewertet ist. Nur bei einer evtl. Höhergruppierung in EG8, des Planstelleninhabers, der derzeit nach EG6 besoldet wird würde ein finanzieller Mehraufwand von ca. 550,00 Euro entstehen.

 

Finanzieller Mehraufwand pro Jahr: --------

 

  1. Neuschaffung der Planstelle 210/316 „Friedhofsgärtner und pfleger (m/w)“

Begründung: Durch den immer steigenden Arbeitsaufwand für den städtischen Friedhof ist es angedacht aus der ehemaligen 400-Eurostelle eine Vollzeitstelle zu schaffen. Nur so ist es gewährleistet den Friedhof für unsere Bürger zu pflegen und instandzuhalten. Der Friedhof ist ein „Aushängeschild“r jede Stadt und vermittelt den Bürgern und Gästen unbewusst ein mögliches Bild über die Stadt. Auch mit Blick auf eine mögliche Schaffung eines muslimischen Gräberfeldes  sollte diese Stelle unbedingt geschaffen werden.

 

Finanzieller Mehraufwand pro Jahr: ca. 36.800,00 Euro

 

 

GB III:

 

  1. Stundenerhöhung bei der Planstelle 300/204 „stellv. Kassenverwalter (m/w)“ von derzeit TZ30 auf eine Vollzeitstelle.

Begründung: Durch die abgeschlossene Umstrukturierung ist die ehemalige Planstelle 78 (Sachbearbeiter Kasse (m/w)) gestrichen worden. Es hat sich dabei um eine Teilzeitstelle 18,5 Stunden gehandelt. Einen Teil der Tätigkeiten, der ehemaligen Planstellen werden seit der Umstrukturierung von der Planstelle 300/204 mit übernommen und daher ist der „eingesparte“ Stundenumfang (8,5 Wochenstunden) der Planstelle 300/204 zuzuschreiben. Die anderen eingesparten 10 Wochenstunden wurden im November durch Beschluss des HFA auf die neu geschaffene Planstelle im Bgm-Büro „Sachbearbeiter Versicherungsangelegenheiten (m/w)“ verbucht.

 

Finanzieller Mehraufwand pro Jahr: --------

 

  1. Stundenreduzierung bei der Planstelle 340/207 „Kinderpfleger (m/w)“ von derzeit TZ32 auf TZ25.

 

Finanzielle Einsparung pro Jahr: ca. 6.100,00 Euro

 

 

  1. Stundenerhöhung bei der Planstelle 340/204Erzieher (m/w) von derzeit TZ25 auf TZ28.

 

Finanzieller Mehraufwand pro Jahr: ca. 2.600,00 Euro

 

  1. Schaffung einer Planstelle 340/208 „Erzieher Sprungkraft (m/w)“ in der EG S8, für den KiGa Mühlbach 5.

Begründung: Der Anstellungsschlüssel 1:10 konnte in den letzten zwei Jahren im KiGa Mühlbach 5 nicht eingehalten werden.

 

Finanzieller Mehraufwand pro Jahr: 34.000,00 Euro

 

  1. Schaffung einer Planstelle 360/210 „Erzieher (m/w)“ in der EG S8, für den Hortbereich; sowie Anhebung der Stundenzahl der Planstelle 360/203 (ehemals Planstelle 274) „Erzieher (m/w) von derzeit TZ20 auf VZ.

Begründung: Durch die hohen Buchungszeiten und Kinderzahlen im Hortbereich kann mit dem vorhandenen Personal der Qualifikationsschlüssel nicht mehr eingehalten werden. Daher ist die Stundenanhebung der Planstelle 360/203 und die Neuschaffung der Planstelle 360/210 notwendig.

 

Finanzieller Mehraufwand pro Jahr: 38.000,00 Euro

 

 

Durch die Neuschaffungen, Höhergruppierungen, Stundenerhöhungen und Stunden- minderungen entstehen im Personaletat eine Anhebung der Kosten von 169.900,00 Euro.

 

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  1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die sachlichen Änderungen im Stellenplan 2011 für das Bürgermeisterbüro und für die Geschäftsbereiche I, II und III.
  2. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Anhebung der Planstelle 001/101 (Bgm-Büro), Personalleiter (m/w) Personal, -verwaltung, -beschaffung und entwicklung, Organisation von EG10 nach EG11.
  3. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Umwandlung der Planstelle 001/401 (Bgm-Büro) Beamtenanwärter gD (m/w) in eine Stelle Auszubildender VFA-K (m/w).
  4. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Anhebung der Planstelle 130/001 (GBI), Fachbereichsleiter Liegenschaftsverwaltung / Grundstücksverkehr, stellv. Geschäftsbereichsleiter (m/w) von EG10 nach EG11.
  5. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Anhebung der Planstelle 130/201 (GBI), Teamassistenz Fachbereich Liegenschaftsverwaltung / Grundstücksverkehr (m/w) von EG5 nach EG6.
  6. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Schaffung der Planstelle 130/204 (GBI), Sachbearbeiter Reinigung (m/w) in EG8 TZ25.
  7. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Schaffung/Wiedereinstellung der Planstelle 120/209 (GBI), Sachbearbeiter Beschaffung.
  8. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Stundenreduzierung der Planstelle 130/202 (GBI), Sachbearbeiter Mieten & Pachten von derzeit 30 Wochenstunden auf 25 Wochenstunden.
  9. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Anhebung der Planstelle 200/101 (GBII), Fachbereichsleiter Technik und stellv. Geschäftsbereichsleiter (m/w) von EG11 nach EG12.
  10. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Anhebung der Planstelle 200/102 (GBII), Sachgebietsleiter Verwaltung und stellv. Geschäftsbereichsleiter (m/w) von A11 nach A12.
  11. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt das die Planstelle 200/107 (GBII), Sachbearbeiter Umweltschutz (m/w) in die Planstelle 200/107 und 200/108 zu splitten.
  12. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Neuschaffung der Planstelle 210/316 (GBII), Friedhofsgärtner (m/w) als Vollzeitstelle in EG5.
  13. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Stundenerhöhung bei der Planstelle 300/204 (GBIII), stellv. Kassenverwalter (m/w) von TZ30 in eine Vollzeitstelle.
  14. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Stundenreduzierung der Planstelle 340/207 (GBIII), Kinderpfleger (m/w) von TZ32 auf TZ25.
  15. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Stundenerhöhung der Planstelle 340/204 (GBIII), Erzieher (m/w) von TZ25 auf TZ28.
  16. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Neuschaffung der Planstelle 340/208 (GBIII), Erzieher Sprungkraft (m/w) in EG S8 Vollzeit.
  17. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Neuschaffung der Planstelle 360/210 (GBIII), Erzieher (m/w) in EG S8 Vollzeit.
  18. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Stundenerhöhung der Planstelle 360/203 (GBIII), Erzieher (m/w) von TZ20 in VZ.
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Anlagen

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