ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/814/2011

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Der Bebauungsplan Nr. 124 dlich der B 471“ war Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens.

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 09.12.2010, nach Vorberatung im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss am 30.11.2010, mehrheitlich beschlossen, im Rahmen des Normenkontrollverfahrens gegenüber dem Gericht folgende Erklärung abzugeben:

 

„Mit der Festsetzung unter Ziffer A 6.2 des Bebauungsplanes Nr. 124 „Südlich der B 471“ wird primär die Bewahrung des Bestehenden bezweckt, eine Weiterentwicklung erfolgt nur auf freiwilliger Basis. Gegenüber den Antragstellern wird auf die zwangsweise Eintragung einer Dienstbarkeit sowie eine Enteignung zur Durchsetzung der Festsetzung nach Ziffer A 6.2 des Bebauungsplanes verzichtet. Den Antragstellern wird im Bebauungsplan zudem die Möglichkeit eingeräumt, die im Bebauungsplan und seiner Begründung vorgesehenen Pflegemaßnahmen hinsichtlich des Bestands selbst durchzuführen.

Der Stadtrat beschließt ferner mehrheitlich, der Erledigung des Normenkontrollverfahrens zuzustimmen.

Zur Klarstellung wird beschlossen, dass diese Erklärung für alle Anrainer entlang der Gewässer gleichberechtigt gilt.

 

Die Verwaltung hat diesen Beschluss fristgerecht an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof weitergeleitet, sodass dieser in seiner öffentlichen Sitzung am 15.12.2010 folgende  Beschlüsse fasste:

 

  1. Das Verfahren wird eingestellt.
  2. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
  3. Der Streitwert wird auf 10.000 € festgesetzt.

 

Das Normenkontrollverfahren ist damit abgeschlossen, der Bebauungsplan Nr. 124 „dlich der B 471“ damit rechtswirksam.

 

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat den Beschluss in seiner Sitzung am 31.01.2011 so zur Kenntnis genommen.

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Der Stadtrat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis.

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