ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/825/2011

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.06.2010 den Feststellungsbeschluss für die 42. Flächennutzungsplanänderung „nchner Straße im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 149“ gefasst. Im Rahmen der rechtlichen Würdigung der Anregungen des Sachgebietes Immissionsschutz hat der Stadtrat dabei folgenden Beschluss gefasst:

 

Die Anregungen des Sachgebiets Immissionsschutz im Landratsamt München werden zur Kenntnis genommen. Der Stadt Garching ist aufgrund vorhandener Immissionsgutachten die Lärmimmissionsproblematik an der B 11 (und anderen Straßen) bekannt. Beim Bebauungsplan Nr. 149 wurde der Lärmschutz auch mittels entsprechender Festsetzungen berücksichtigt. Die Frage, ob entlang von bereits bebauten Bereichen an viel befahrenen Straßen im Stadtgebiet das Planzeichen „Lärmschutzmaßnahme“ dargestellt werden soll oder nicht, wird die Stadt Garching im Rahmen der Flächennutzungsplanneuaufstellung abschließend klären. Auf jeden Fall möchte sie eine für das gesamte Stadtgebiet stringente und einheitliche Lösung, bei der auch die Übersichtlichkeit der Plandarstellung eine Rolle spielen wird. Mit Blick auf die ausstehende Entscheidung verzichtet die Stadt zunächst auf die Plandarstellung „Lärmschutzmaßnahme“ im Änderungsbereich, nimmt aber noch Ausführungen zur Lärmsituation in die Begründung auf.“

 

Die Regierung von Oberbayern hat mit Bescheid vom 24.09.2010, bei der Stadt Garching eingegangen am 04.10.2010, die Flächennutzungsplanänderung unter der Auflage, in der Darstellung des Flächennutzungsplanes das Zeichen 15.6 (Umgrenzung der Flächen für Nutzungseinschränkungen oder Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG) der PlanZV entlang der B 11 zu ergänzen, genehmigt. Zum weiteren Verfahren bestimmte die Regierung von Oberbayern, dass die Erteilung der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung ortsüblich bekannt gemacht werden kann, nachdem der Stadtrat den Beitrittsbeschluss zu der Auflage herbeigeführt hat und der Plan entsprechend ergänzt ist.

 

Aufgrund des Würdigungsbeschlusses vom 24.06.2010 versuchte die Verwaltung sowohl mit der Genehmigungsabteilung als auch der Immissionsschutzabteilung der Regierung von Oberbayern zu erreichen, dass diese auf diese Auflage verzichten und diese zurücknehmen. Leider waren alle Bemühungen hierzu nicht erfolgreich.

 

Um der Auflage nachzukommen, ist die Darstellung des Planzeichen 15.6 der PlanzV in der Flächennutzungsplanänderung erforderlich.

 

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 31.01.2011 einstimmig beschlossen, dem Stadtrat zu empfehlen, den Beitrittsbeschluss für die Aufnahme des Planzeichens 15.6 der PlanzV in die Darstellung der 42. Flächennutzungsplanänderung „nchner Straße im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 149“ zu fassen und die Plandarstellung entsprechend zu ändern.

 

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Der Stadtrat beschließt, den Beitrittsbeschluss für die Aufnahme des Planzeichens 15.6 der PlanzV in die Darstellung der 42. Flächennutzungsplanänderung „nchner Straße im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 149“ zu fassen und die Plandarstellung entsprechend zu ändern.

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