BESCHLUSSVORLAGE - mBüro/180/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Festzug Bürgerwoche
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Büro des Ersten Bürgermeisters
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtrat
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Anhörung
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22.02.2011
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I. Sachvortrag:
In Garching gibt es aktuell keinen geeigneten, zentralen Festplatz, an dem auch ein Festzelt zur Bürgerwoche aufgestellt werden könnte. Die Anforderungen an einen Festplatz sind größer als allgemein vermutet. Der Festplatz muss einen befestigten Untergrund, Brauch- und Abwasser- sowie einen Stromanschluss aufweisen. Damit sich der Betrieb eines Festzeltes rechnet, stellen auch die Festwirte weitere Anforderungen an das Umfeld.
Für die Organisation und Durchführung des Festzuges entstehen eine Vielzahl unterschiedlichen Fragestellungen. Fragen wie: Beginn und Ende des Festzuges. Aufstellungsraum der Teilnehmer und anschließende Bewirtung.
Es herrscht darüber Einvernehmen, dass das Bürgerhaus hierfür nicht der geeignete Ort sei. Andere Möglichkeiten wie beispielsweise den Umzug auf dem Straßenfestgelände enden zu lassen, scheiden aus verkehrs- und sicherheitsrechtlichen Gründen aus.
Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses signalisieren, dass der Festzug aus ihrer Sicht ein wichtiger Bestandteil des städtischen Lebens sei und zur Identifikation der Bürger mit ihrer Stadt beitrage. Es wird daher mit Skepsis betrachtet, wenn der Umzug mehrere Jahre hintereinander nicht stattfindet.
SRin Behler regt daher an, den Vorplatz im abgesenkten Bereich vor dem Bürgerhaus mit einem Zelt zu überdachen und den Festzug dort zum Beispiel am ersten Bürgerwochensonntag enden zu lassen. Dann wäre die Problematik mit dem bei den Vereinen nicht so beliebten Bürgersaal weg und der Samstag erscheint auch nicht als Umzugstag optimal.
Aus Sicht der Verwaltung sprechen folgende Gründe gegen eine Überdachung auf der abgesenkten Fläche vor dem Bürgerhaus:
- Die vorhandene Fläche ist zu klein. Wenn die Bevölkerung mitfeiern soll, dann ist ein Zelt mit mindestens 1.000 Plätzen notwendig. Erfahrungsgemäß hat der Festzug ca. 700 Teilnehmer. Diese Anzahl wird im Rondell nicht Platz finden.
- Sowohl im Bürgerhausrondell, als auch am Bürger- und Rathausplatz können keine Zeltheringe gesetzt werden.
- Unter dem Platz befinden sich verschiedene Versorgungsleitungen, die durch die ca. 1,20 m langen Heringe beschädigt werden könnten.
- Die vorgeschriebenen Fluchtwege, weder aus dem Bürgerhaus (der Fluchtweg führe ja ins Zelt), noch aus dem Zelt (Fluchtweg höheres Niveau als Ausgang), sind nicht vorhanden.
Auch eine Variante ohne Zeltdach birgt aus Sicht der Verwaltung Risiken: Nach Auskunft des Deutschen Wetterdienstes ist der Juli nach dem Februar der regenreichste Monat im Jahr.
