ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - mBüro/168/2010

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Der VdK Garching hat mit Schreiben vom 28.09.2010 einen Antrag auf Einrichtung eines Behindertenbeirates in Garching gestellt. Der Antrag lautet wie folgt:

Es wird ein Behindertenbeirat in Garching eingerichtet. Die näheren Einzelheiten zu Zusammensetzung, Aufgaben und Rechten regelt eine Satzung, welche von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Stadtrat auf der Grundlage des von uns noch nachzureichenden Entwurfes erarbeitet wird und über welche zu gegebener Zeit gesondert zu entscheiden sein wird.“

Ein Gesetz, das das Thema „Beiräte“ regelt gibt es nicht. Der Beschluss, einen Beirat zu installieren wird mit einfacher Mehrheit im Stadtrat gefasst. Ein Beirat ist ein fachliches Gremium ohne Entscheidungskompetenz. Er hat rein beratende Funktion.

Aufgaben, Rechte, Zusammensetzung und weitere Einzelheiten werden durch die beiliegende mit dem VdK Garching abgestimmte Satzung geregelt.

 

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  1. Der Stadtrat beschließt einen Behindertenbeirat einzurichten. Aufgaben, Rechte und Zusammensetzung werden in dem beiliegenden Satzungsentwurfr den Behindertenbeirat der Stadt Garching b. München geregelt.
  2. Der Stadtrat stimmt dem beiliegenden Satzungsentwurf in der vorliegenden Form zu.

 

 

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Anlagen

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